PCP-Richtlinie (2/3)

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6 Empfehlungen für die Sanierung PCP-belasteter Räume

6.1 Grundsätze

Eine Sanierung PCP-belasteter Räume hat zum Ziel, die Raumluftbelastung durch PCP-haltige Bauteile dauerhaft zu senken und ggf. eine PCP-Aufnahme über direkten Hautkontakt auszuschließen. Hierbei sind zur Behandlung von primär- und Sekundärquellen folgende Gruppen von Maßnahmen zu unterscheiden:

Um Gefährdungen der bei Sanierungen beschäftigten Personen und der Umwelt auszuschließen, sind folgende Grundsätze zu beachten:

  1. Sanierungsmaßnahmen sind als in sich geschlossenes Konzept vom Beginn der Arbeiten bis zur Entsorgung der Abfälle und des Abwassers entsprechend den geltenden Bestimmungen zu planen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß durch die Sanierung notwendige Eigenschaften der Bauteile - z.B. deren Standsicherheit - beeinträchtigt werden können.
  2. Es sind nur Firmen zu beauftragen, die mit den Arbeiten, den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügen.
  3. Die Sanierung muß möglichst staubarm erfolgen. Durch geeignete Maßnahmen, z.B. dicht schließende Abschlüsse des Arbeitsbereiches, ist sicherzustellen, daß bei der Sanierung freigesetzte PCP-haltige Stäube nicht in Gebäudebereiche außerhalb des Arbeitsbereiches gelangen können. Unterdruckhaltung und Zugangsschleusen sind in der Regel nicht erforderlich. Das Betreten des Arbeitsbereiches durch unbeteiligte Dritte ist zu verhindern. Gegen die Verschleppung von PCP-haltigem Staub aus dem Arbeitsbereich sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, z.B. durch die Verwendung von Einmalüberziehschuhen. Der gesamte Arbeitsbereich ist täglich mit einem geeigneten Staubsauger grob zu reinigen.
  4. Die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz der Gebäudenutzer und der Umwelt während der Sanierung müssen beachtet werden. Abschnitt 7 enthält dazu Hinweise. Weitergehende Maßnahmen zum Schutz von Personen außerhalb des Sanierungbereiches sind nicht erforderlich.
  5. PCP-belastete Materialien, die nach der Sanierung im Gebäude verbleiben, sind im Hinblick auf eventuelle spätere Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen und die sachgerechte Entsorgung zu dokumentieren.

Es wird empfohlen sicherzustellen, daß die Räume - soweit sie weiterhin genutzt werden - bis zur Sanierung ausreichend gelüftet und regelmäßig feucht gereinigt werden. Die Primärquellen sollen dokumentiert und ggf. selbst bei mäßiger Kontamination im Rahmen ohnehin anstehender Änderungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen in die Sanierung mit einbezogen werden.

6.2 Sanierung

6.2.1 Übersicht

Für eine zumindest längerfristige Sanierung von PCP-belasteten Räumen kommen abgesehen vom Entfernen der Primärquellen deren Abdichtung oder deren räumliche Abtrennung in Betracht. Die nachfolgend aufgeführten Verfahren haben sich in der Praxis bewährt. Damit sind andere Verfahren, die zu gleichwertigen Ergebnissen führen, nicht ausgeschlossen.

Läßt sich durch diese Maßnahmen an den Primärquellen die PCP-Raumluftkonzentration nicht ausreichend absenken, kann darüber hinaus die Sanierung von Sekundärquellen Bauteile, Gegenstände) angezeigt sein. Großflächige Sekundärquellen (z.B. Wände, Decken) können dazu beschichtet oder räumlich abgetrennt werden. Kontaminierte Gegenstände (z.B. Mobiliar, Teppiche, Gardinen) sollten gründlich gereinigt werden. Aus Textilien Vorhänge, Überzüge u. a.) läßt sich PCP durch Waschen mit handelsüblichen Waschmitteln weitgehend entfernen. Oberflächlich kontaminierte Gegenstände können durch wiederholte Behandlung mit 0,5%iger Sodalösung, der etwas Spülmittel zugesetzt ist, gereinigt werden. Schlecht zu reinigende Gegenstände, die mit PCP belastet sind (z.B. Tapeten, Polstermöbel), sollten entfernt werden.

6.2.2 Beschichten und Bekleiden behandelter Bauteile

6.22.1 Allgemeines

Behandelte Holzbauteile können durch eine ausreichend dichte und dauerhafte Sperrschicht gegen die Raumluft abgedichtet werden. Dicht aufgebrachte Beschichtungen oder Bekleidungen wirken als Dampfsperren; bauphysikalische Belange sind ggf. zu berücksichtigen.

Das Abdichten von Bauteilen kann erfolgen durch:

6.2.2.2 Beschichten mit Decklacken *)

Ein Abdichten der Holzoberfläche kann durch Verwendung von Beschichtungssystemen erfolgen, die folgende Bedingungen erfüllen:

6.2.2.3 Bekleiden mit Folien *)

Eine Abdichtung der Holzoberfläche gegen die Raumluft kann auch durch das Aufbringen von Isolierfolien oder Isoliertapeten erreicht werden; dabei sind folgende Bedingungen einzuhalten:

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