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Regelwerk, Gefahrgut/Transport

Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales über die Aufgaben der Thüringer Polizei bei Straßenverkehrsunfällen
- Thüringen -

Vom 2. November 2021
(ThürStAnz. Nr. 51 vom 20.12.2021 S. 2123)



Archiv 2007, 2011, 2017

Az.: 42.31-3634-2/2021

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz
Az. Aktenzeichen
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BPOL Bundespolizei
bzw. beziehungsweise
DA Dienstanweisung
FeV Fahrerlaubnisverordnung
GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
gem. gemäß
GemVwV Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
ggf. gegebenenfalls
i. V. m. in Verbindung mit
KPI Kriminalpolizeiinspektion
NATO North Atlantic Treaty Organization (engl.)
o. Ä. oder Ähnliches
OLG Oberlandesgericht
OWiG Ordnungswidrigkeitengesetz
PAG Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei
PDV Polizeidienstvorschrift
StA Staatsanwaltschaft
StGB Strafgesetzbuch
StPO Strafprozessordnung
StVG Straßenverkehrsgesetz
StVO Straßenverkehrs-Ordnung
StVUnfStatG Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle (Straßenverkehrsunfallgesetz)
StVO Thüringer Jagdgesetz
ThürStAnz Thüringer Staatsanzeiger
TLKA Thüringer Landeskriminalamt
TLS Thüringer Landesamt für Statistik
VwV Verwaltungsvorschrift
ZBS Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei

1 Allgemeine Grundsätze

1.1 Allgemeines

Die Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen zählt zu den originären Aufgaben der Polizei. Neben der Gefahrenabwehr und der Gewährleistung der Sicherheit an der Unfallstelle sowie der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten dient die Verkehrsunfallaufnahme der sachgerechten Klärung des Sachverhaltes und bildet auch die Grundlage für die Verkehrsunfallprävention.

Die Polizei nimmt Verkehrsunfälle, zu denen sie gerufen wird oder die ihr sonst bekannt werden, auf. Eine sachgerechte, dem Aufwand angemessene Bearbeitung bereits vor Ort sowie eine differenzierte und rationelle Folgesachbearbeitung sichern neben effizienter polizeilicher Arbeit einen hohen Qualitätsstandard der polizeilichen Verkehrsunfallaufnahme. Anzustreben ist ein angemessener und möglichst abschließender Sachbearbeitungsaufwand vor Ort.

1.2 Ziele und Bedeutung der Verkehrsunfallaufnahme

Die bei der polizeilichen Verkehrsunfallaufnahme gewonnenen Erkenntnisse und Daten sind Grundlage für

1.3 Zuständigkeit und Datenschutz

1.3.1 Unfallaufnahme

Die Aufnahme und Bearbeitung der Verkehrsunfälle ist Aufgabe des Polizeivollzugsdienstes.

Spezialisierte kriminalpolizeiliche Bereiche sind hinzuzuziehen, wenn

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