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Regelwerk, EU 2024, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1198 der Kommission vom 19. April 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 hinsichtlich harmonisierter Normen für Dosen und Gehäuse für elektrische Installationsgeräte, erdverlegte Elektroinstallationsrohrsysteme und Niederspannungsschaltgeräte

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1198 vom 23.04.2024)


Ergänzende Informationen
Normenübersicht


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 12 der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach Artikel 3 der Richtlinie und Anhang I der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit Schreiben M/511 vom 8. November 2012 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), die erste vollständige Liste der Titel harmonisierter Normen vorzulegen und harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU auszuarbeiten, zu überarbeiten und zu vervollständigen (im Folgenden "Auftrag"). Die Sicherheitsziele nach Artikel 3 der Richtlinie 2014/35/EU und Anhang I dieser Richtlinie haben sich seit dem Auftrag an das CEN, das Cenelec und das ETSI nicht geändert.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags erarbeiteten das CEN und das Cenelec die neue harmonisierte Norm EN 50626-2:2023 über die Anforderungen an Vollwandrohre, Rohrzubehörteile und spezielle Anwendungen.

(4) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeiteten das CEN und das Cenelec die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 der Kommission 3 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN 60947-8:2003, geändert durch EN 60947-8:2003/A1:2006, und EN 60947-8:2003/A1:2012 für Niederspannungsschaltgeräte und EN 61386-24:2010 für erdverlegte Elektroinstallationsrohrsysteme. Daraufhin wurden die harmonisierten Normen EN IEC 60947-8:2023 und EN 50626-1:2023 angenommen.

(5) Darüber hinaus änderten das CEN und das Cenelec auf der Grundlage des Auftrags die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN 60670-21:2007 über besondere Anforderungen für Dosen und Gehäuse mit Aufhängemitteln, EN 60670-23:2008 über besondere Anforderungen für Unterflurdosen und EN 60670-24:2013 über besondere Anforderungen für Gehäuse zur Aufnahme von Schutzgeräten und ähnlichen energieverbrauchenden Geräten. Dies führte zur Annahme der folgenden geänderten harmonisierten Normen: EN 60670-21:2007/A11:2023, EN 60670-23:2008/A11:2023 und EN 60670-24:2013/A11:2023.

(6) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN und dem Cenelec geprüft, ob die vom CEN und vom Cenelec ausgearbeiteten Normen sowie deren Änderungen dem Auftrag entsprechen.

(7) Die folgenden harmonisierten Normen und deren Änderungen entsprechen den Sicherheitszielen, die sie abdecken sollen und die in der Richtlinie 2014/35

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(Stand: 23.04.2024)

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