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Regelwerk, EU 2024, Betriebsicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1197 der Kommission vom 23. April 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1954 hinsichtlich der harmonisierten Normen für elektrische Systeme - Wechselstrom- und Gleichstromanlagen sowie Lenzeinrichtungen

(ABl. L 2024/1197 vom 25.04.2024)


Ergänzende Informationen
Normenübersicht


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 14 der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU (im Folgenden "Auftrag"). Die in Auftrag gegebenen harmonisierten Normen sollten den im Vergleich zur aufgehobenen Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 strengeren grundlegenden Anforderungen entsprechen, die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2013/53/EU und in deren Anhang I festgelegt sind.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen, deren Referenzen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1954 der Kommission 5 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN ISO 10133:2017 über elektrische Systeme - Kleinspannungs-Gleichstromanlagen für kleine Boote, EN ISO 13297:2018 über elektrische Systeme - Wechselstrom- und Gleichstromanlagen für kleine Wasserfahrzeuge und EN ISO 15083:2018 über Lenzeinrichtungen für kleine Wasserfahrzeuge. Dies führte zur Annahme der folgenden harmonisierten Normen: EN ISO 13297:2021, geändert durch EN ISO 13297:2021/A1:2022, EN ISO 13297:2021/A11:2023 und EN ISO 15083:2020, geändert durch EN ISO 15083:2020/A1:2022 und EN ISO 15083:2020/A11:2023.

(4) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob die harmonisierten Normen EN ISO 13297:2021, geändert durch EN ISO 13297:2021/A1:2022, EN ISO 13297:2021/A11:2023 und EN ISO 15083:2020, geändert durch EN ISO 15083:2020/A1:2022 und EN ISO 15083:2020/A11:2023, dem Auftrag entsprechen.

(5) Die Normen EN ISO 13297:2021, geändert durch EN ISO 13297:2021/A1:2022 und durch EN ISO 13297:2021/A11:2023, sowie EN ISO 15083:2020, geändert durch EN ISO 15083:2020/A1:2022 und durch EN ISO 15083:2020/A11:2023 erfüllen die Anforderungen, die sie abdecken sollen und die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2013/53/EU sowie in Anhang I Teil A der genannten Richtlinie festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Referenzen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(6) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1954 sind die Referenzen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2013/53/EU gilt. Um sicherzustellen, dass die Referenzen der harmonisierten Normen, die zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53

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(Stand: 26.04.2024)

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