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Regelwerk, EU 2024, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission vom 18. April 2024 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1103 vom 19.04.2024, ber. L 2024/90295)



Neufassung -Ersetzt zum 01.07.2025 VO (EU) 2015/1188

Ergänzende Informationen
Normenübersicht / Normen
Reglungen zur Umsetzung der RL 2009/125/EG "Ökodesign-Richtlinie"

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach der Richtlinie 2009/125/EG muss die Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegen, die ein erhebliches Verkaufs- und Handelsvolumen aufweisen und erhebliche Umweltauswirkungen haben, die ohne übermäßige Kosten deutlich verringert werden könnten.

(2) Nach dem Vorschlag für eine überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie 2 müssen die Mitgliedstaaten ihre in Artikel 4 Absatz 2 genannten nationalen Energie- und Klimapläne (NECPs) weiterentwickeln, indem sie Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs der Union um insgesamt mindestens 9 % bis 2030 gegenüber dem Referenzszenario 2020 aufnehmen. Die Vorschriften in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten sind in diesem Zusammenhang für die Umsetzung der Energie- und Dekarbonisierungsziele der Union von entscheidender Bedeutung.

(3) Nach dem Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 3 gehören Einzelraumheizgeräte zu den Produktgruppen, für die die Anforderungen in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung vor Ende 2025 überprüft werden müssen oder sollten.

(4) Schätzungen zufolge könnten die Maßnahmen aus dem Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 bis 2030 zu jährlichen Endenergieeinsparungen von insgesamt mehr als 170 TWh führen. Dies entspricht einer Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um etwa 24 Mio. Tonnen pro Jahr. Bei Einzelraumheizgeräten könnten bis 2030 Stromeinsparungen von 11 TWh/Jahr erzielt werden.

(5) In der Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission 4 sind Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte festgelegt. Die Kommission hat die Verordnung gemäß deren Artikel 7 überprüft und dabei die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte von Einzelraumheizgeräten sowie das tatsächliche Endnutzerverhalten analysiert. Die Ergebnisse der Überprüfung wurden veröffentlicht und dem gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2009/125/EG eingesetzten Konsultationsforum vorgelegt.

(6) Der Überprüfungsstudie zufolge haben die Ökodesign-Maßnahmen der Verordnung (EU) 2015/1188 erheblich zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen beigetragen. Ohne weitere Regulierungsmaßnahmen werden die Energieeinsparungen jedoch nach 2030 stagnieren. In der Überprüfungsstudie wurden für die Zwecke der Verordnung (EU) 2015/1188 die folgenden Umweltaspekte von Einzelraumgeräten als wesentlich ermittelt: der Energieverbrauch während der Nutzungsphase, das Abfallaufkommen am Ende der Lebensdauer sowie die Emissionen, die in der Herstellungsphase (aufgrund der Gewinnung und Verarbeitung der Rohstoffe) in Luft und Wasser freigesetzt werden.

(7) Der jährliche Energieverbrauch von Einzelraumheizgeräten belief sich 2020 auf 200 TWh/Jahr; er entsprach damit 1,7 % des gesamten Endenergieverbrauchs der Union und 4 % des Endenergieverbrauchs von Haushalten und Dienstleistungen. Der projizierte Energieverbrauch von Einzelraumheizgeräten in einem Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen ("Business as usual") dürfte Schätzungen zufolge bis 2030 auf 140 TWh/Jahr zurückgehen. Mit einer Aktualisierung der bestehenden Ökodesign-Anforderungen könnte dieser Rückgang beschleunigt werden.

(8) Die Kommission hat die Auswirkungen verschiedener politischer Optionen zur Verringerung des Energieverbrauchs von Einzelraumheizgeräten ab 2025 bewertet. Der Folgenabschätzung zufolge könnten der Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen mit neuen Ökodesign-Maßnahmen bis 2030 um 23 TWh/Jahr bzw. 1,8 Mio. t CO

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(Stand: 24.05.2024)

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