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Regelwerk, EU 2024, Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1052 der Kommission vom 10. April 2024 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Calcidiol-Monohydrat als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1052 vom 11.04.2024)



Ergänzende Informationen
Liste über neuartige Lebensmittel /neuartige Lebensmittelzutaten

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 der Kommission 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 dürfen in der Union nur zugelassene und in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel aufgenommene neuartige Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

(2) Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2015/2283 wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission 2 eine Unionsliste der neuartigen Lebensmittel erstellt.

(3) Am 16. Mai 2018 stellte das Unternehmen DSM Nutritional Products Ltd. (im Folgenden "Antragsteller") bei der Kommission gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2283 einen Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens von Calcidiol-Monohydrat als neuartiges Lebensmittel in der Union. Der Antragsteller beantragte die Verwendung von Calcidiol-Monohydrat als neuartiges Lebensmittel in Nahrungsergänzungsmitteln im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3, die für die allgemeine Bevölkerung im Alter von über drei Jahren bestimmt sind. Für die Verwendung des neuartigen Lebensmittels in Nahrungsergänzungsmitteln wurden Mengen von bis zu 10 μg/Tag für Personen über 11 Jahren und von bis zu 5 μg/Tag für Kinder von 3 bis 10 Jahren vorgeschlagen. Der Antragsteller beantragte ferner, dass Calcidiol-Monohydrat als Vitamin-D-Form in die Liste der Vitamin-D-Formen in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG aufgenommen wird.

(4) Am 16. Mai 2018 beantragte der Antragsteller bei der Kommission auch den Schutz geschützter Daten für folgende zur Stützung des Antrags vorgelegten Studien: Stammdaten für Calcidiol 4, Vergleich der 25(OH)D-Werte im menschlichen Serum/Plasma nach oraler Supplementierung von Calcifediol oder Cholecalciferol 5, vergleichende Metabolisierung von [14C]-Calcifediol und [14C]-Cholecalciferol nach mehrfacher oraler Verabreichung bei der intakten männlichen Han-Wistar-Ratte 6, vergleichende Metabolisierung von [14C]-Calcifediol und [14C]-Cholecalciferol nach einmaliger oraler Verabreichung bei der männlichen Han-Wistar-Ratte mit sondiertem Gallengang 7, Calcifediol: Studie zur akuten oralen Toxizität bei Ratten 8, In-vitro-Test mit DSMO47J 17 auf Hautreizung anhand eines Modells der menschlichen Haut 9, Bewertung des augengefährdenden Potenzials von DSMO47J 17 mittels des Trübungs- und Durchlässigkeitstests an der Rinderhornhaut 10, Bewertung der mutagenen Aktivität von D5M0471 17 mittels eines In-vitro-Genmutationstests an Säugetierzellen, durchgeführt an Maus-Lymphomzellen L5178Y 11, Bewertung der Hautsensibilisierung durch DSMO471J7 mittels des lokalen Lymphknotentests (LLNA) bei der Maus - Dosisfindungstest 12, Mikronukleustest mit DSM047117 in Knochenmarkzellen der Ratte 13, Rückmutationsversuch an Salmonella typhimurium und Escherichia coli 14, In-vitro-Test mit Calcifediol auf Chromosomenaberrationen an menschlichen Lymphozyten 15, 90-tägige Studie mit DSM0471 17 zur oralen Toxizität durch Verabreichung über die Nahrung bei der Ratte, gefolgt von einer 28-tägigen Erholungszeit 16, dreimonatige Studie mit Rovimix® D3-500 zur oralen Toxizität durch Verabreichung über die Nahrung, gefolgt von einer vierwöchigen Erholungszeit, bei Wistar-Ratten 17, Dosisfindungsstudie an körperlich nicht gebrechlichen (non-frail) und in der Vorstufe zur Gebrechlichkeit befindlichen (pre-frail), älteren Menschen zur Messung des 25(OH)-Vitamin-D-Spiegels nach Supplementierung von HY.D-Calcifediol 25 SD/S und Vitamin D

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(Stand: 11.04.2024)

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