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Regelwerk, EU 2024, Immissionsschutz - EU Bund / Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/889 der Kommission vom 15. März 2024 zur Berichtigung der niederländischen Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2866 zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Verfahren zur Überprüfung der CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte von in Betrieb befindlichen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge)

(ABl. L 2024/889 vom 18.03.2024)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 9 Unterabsatz 3 und Artikel 13 Absatz 4 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die niederländische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2866 der Kommission 2 enthält einen Fehler in Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b in Bezug auf die Umstände, unter denen die Verordnung für bestimmte Hersteller nicht gilt. Dieser Fehler wirkt sich auf den Inhalt des Rechtsakts aus.

(2) Die niederländische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2866 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Klimaänderung, die vor dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2866 abgegeben wurde

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15. März 2024

1) ABl. L 111 vom 25.04.2019 S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/631/oj.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2866 der Kommission vom 15. Dezember 2023 zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Verfahren zur Überprüfung der CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte von in Betrieb befindlichen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge) (ABl. L, 2023/2866, 18.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2866/oj).


ENDE

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