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Regelwerk, EU 2024, Energienutzung - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/861 der Kommission vom 15. März 2024 über die Anerkennung des Berichts mit Angaben zu den typischen Treibhausgasemissionen aus dem Anbau von Rapssamen in Kanada gemäß Artikel 31 Absätze 3 und 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates

(ABl. L 2024/861 vom 19.03.2024)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der RL (EU) 2018/2001 ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen 1, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 müssen Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe im Vergleich zu fossilen Brennstoffen erhebliche Treibhausgaseinsparungen erzielen, damit sie auf die in der Richtlinie festgelegten Ziele angerechnet werden können. Zu diesem Zweck werden für diese Brennstoffe in Artikel 29 Absatz 10 spezifische Schwellenwerte für die Emissionsminderung festgelegt, und in Artikel 31 wird geregelt, wie die durch ihre Verwendung erzielten Treibhausgaseinsparungen zu berechnen sind. Bei diesen Berechnungen können die in den Anhängen V und VII der Richtlinie (EU) 2018/2001 festgelegten Standardwerte verwendet werden. Anstelle der Standardwerte für Treibhausgasemissionen aus dem Anbau landwirtschaftlicher Rohstoffe können unter bestimmten Bedingungen typische Werte verwendet werden. Diese typischen Werte, die den Durchschnittswert in einem bestimmten Gebiet darstellen, können der Kommission von den Mitgliedstaaten oder von Drittländern gemeldet werden. Die typischen Werte dürfen nur verwendet werden, wenn von der Kommission anerkannt wurde, dass sie genau sind.

(2) Am 23. August 2023 übermittelte Kanada der Kommission den Abschlussbericht mit Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von Rapssamen zurückgehen, die typischerweise in Regionen Kanadas hergestellt werden, die den NUTS-2 2 -Regionen der Union entsprechen, und ersuchte um Anerkennung der Genauigkeit dieser Daten im Einklang mit Artikel 31 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001.

(3) Die Kommission hat den Bericht geprüft und festgestellt, dass er genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen enthält, die auf den Anbau von Rapssamen zurückgehen, die typischerweise in Regionen Kanadas hergestellt werden, die den NUTS-2-Regionen der Union entsprechen.

(4) Wird eindeutig nachgewiesen, dass die im Bericht enthaltenen Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von in Kanada hergestellten Rapssamen zurückgehen, nicht mehr genau sind, kann die Kommission diesen Beschluss widerrufen.

(5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Bericht, den Kanada der Kommission am 23. August 2023 zur Anerkennung vorgelegt hat, enthält genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von Rapssamen zurückgehen, die typischerweise in Regionen in Kanada hergestellt werden, die den NUTS-2-Regionen der Union entsprechen. Die Zusammenfassung der im Bericht angeführten Daten ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

Werden an den Daten in dem Bericht, dessen Anerkennung am 23. August 2023 bei der Kommission beantragt wurde, Änderungen vorgenommen, die die Grundlage dieses Beschlusses betreffen könnten, müssen diese Änderungen der Kommission unverzüglich gemeldet werden. Die Kommission prüft die gemeldeten Änderungen, um festzustellen, ob der Bericht weiterhin genaue Daten enthält, aufgrund derer er anerkannt wurde.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Seine Geltungsdauer endet am 8. April 2029.

Brüssel, den 15. März 2024

1) ABl. L 328 vom 21.12.2018 S. 82.

2) NUTS ist ein System zur Klassifikation der EU-Gebietseinheiten für die Statistik.

.

Treibhausgasemissionen aus dem Anbau von Rapssamen in den Regionen Kanadas (in t CO2-Äq/t geerntete Rapssamen, bezogen auf die Trockensubstanz) Anhang


NUTS-2-Äquivalent

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(Stand: 25.03.2024)

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