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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/847 des Rates vom 12. März 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. L 2024/847 vom 13.03.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.

(2) Der Rat hat am 13. September 2023 den Beschluss (GASP) 2023/1767 2 angenommen, mit dem die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs Monate verlängert wurden.

(3) Der Europäische Rat hat am 14./15. Dezember 2023 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er erneut entschieden den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, verurteilt und die unverbrüchliche Unterstützung der Europäischen Union für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und das naturgegebene Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gegen den Angriff Russlands bekräftigt.

(4) Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das Verbot der Gewaltanwendung verstoßen, was ein schwerwiegender Verstoß gegen das Völkerrecht ist, ist es angezeigt, alle derzeit von der Union verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Folglich sollte der Beschluss 2014/145/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden.

(5) Auf der Grundlage einer Überprüfung der einzelnen Benennungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP durch den Rat sollten die Angaben zu 97 Personen und neun Organisationen aktualisiert werden. Darüber hinaus sollten die Einträge für neun verstorbene Personen sowie für drei weitere Personen aus dem genannten Anhang gestrichen werden.

(6) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/145/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 15. September 2024."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. März 2024.

1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.03.2014 S. 16).

2) Beschluss (GASP) 2023/1767des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 226 vom 14.09.2023 S. 104, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1767/oj).


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Anhang

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ENDE

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(Stand: 13.03.2024)

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