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Regelwerk, EU 2024, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2024/751 der Kommission vom 11. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die indikativen Karten des Transeuropäischen Verkehrsnetzes

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/751 vom 27.02.2024)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 661/2010/EU 1, insbesondere auf Artikel 49 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 sieht die Möglichkeit vor, die indikativen Karten des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) für bestimmte Nachbarländer auf der Grundlage von Vereinbarungen auf hoher Ebene über Verkehrsinfrastrukturnetze zwischen der Union und den betreffenden Nachbarländern anzupassen oder neue Karten einzufügen.

(2) Zwischen der Union und Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo *, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien wurden von Mai bis Juli 2023 Vereinbarungen auf hoher Ebene unterzeichnet. Die Vereinbarungen über Änderungen an den indikativen TEN-V-Karten betreffen die Schienen- und Straßenverkehrsverbindungen sowie Binnenwasserstraßen. Die Änderungen an den indikativen Karten sollen der Union eine gezieltere Zusammenarbeit mit den Partnern im Westbalkan ermöglichen.

(3) Erstens werden diese Änderungen zu einer besseren Priorisierung der Infrastrukturprojekte im Transeuropäischen Verkehrsnetz in der Region Westbalkan beitragen, indem beispielsweise die Eisenbahnverbindung zwischen Durrës und Skopje vom Gesamtnetz zum erweiterten Kernnetz hochgestuft wird. Zweitens werden diese Änderungen die Verkehrsverbindungen innerhalb der Region sowie zwischen der Region und den EU-Mitgliedstaaten verbessern, indem Schienen- und Straßenverbindungen in das TEN-V aufgenommen werden. Drittens umfasst das überarbeitete TEN-V zusätzliche Knotenpunkte (Flughäfen und Häfen), wodurch die Kohärenz des TEN-V in der Region gestärkt wird.

(4) Die Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 11. Dezember 2023

1) ABl. L 348 vom 20.12.2013 S. 1.

*) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

.

Anhang

In Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 werden die Karten 13.1, 13.2, 13.3 und 13.4 wie folgt geändert:



ENDE

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