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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/455 des Rates vom 2. Februar 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/287 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala

(ABl. L 2024/455 vom 02.02.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/287 des Rates vom 12. Januar 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 12. Januar 2024 hat der Rat die Verordnung (EU) 2024/287 angenommen.

(2) Der Rat ist zutiefst besorgt angesichts von Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und den friedlichen Machtwechsel in Guatemala zu untergraben bezwecken, einschließlich Versuchen, das rechtmäßige Ergebnis der Wahlen in Guatemala von 2023 unter Verstoß gegen die Verfassung des Landes, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundsätze der Demokratie aufzuheben.

(3) In diesem Zusammenhang ist der Rat der Auffassung, dass fünf Personen in die in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.

(4) Die Verordnung (EU) 2024/287 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 2. Februar 2024.

1) ABl. L, 2024/287, 15.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/287/oj.


.

Anhang

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287 aufgenommen:

" A. Personen

Name Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste
1. María Consuelo PORRAS ARGUETa DE PORRES Funktion(en): Generalstaatsanwältin Guatemalas, Leiterin des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas
Geburtsdatum: 23.8.1953
Staatsangehörigkeit: Guatemaltekin
Nationale Identifikationsnummer: 242159605 (Reisepass)
Geschlecht: weiblich
In ihrer Funktion als Generalstaatsanwältin Guatemalas ist María Consuelo Porras Argueta De Porres ("Porras") als höchste Beamtin des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas, welches der Staatsanwaltschaft entspricht, an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der ersten und der zweiten Runde der im Juni und August 2023 abgehaltenen Wahlen aufzuheben, auch durch fadenscheinige strafrechtliche Ermittlungen gegen das Oberste Wahlgericht, die politische Partei Movimiento Semilla und den Präsidenten Arévalo. Darüber hinaus hat die Generalstaatsanwaltschaft unter ihrer Führung willkürliche Verfahren gegen unabhängige Journalisten, Staatsanwälte, Richter und Aktivisten der Zivilgesellschaft, einschließlich indigener Führungspersönlichkeiten und Studierender, angestrengt. Sie ist daher verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des friedlichen Machtwechsels in Guatemala. 2.2.2024
2. Ángel Arnoldo PINEDAÁ VILA Funktion(en): Generalsekretär des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas
Geburtsdatum: 10.5.1975
Staatsangehörigkeit: Guatemalteke
Nationale Identifikationsnummer: 238937186 (Reisepass)
Geschlecht: männlich
Ángel Arnoldo PinedaÁvila ist Generalsekretär des öffentlichen Ministeriums (Ministerio Público) Guatemalas, welches der Staatsanwaltschaft entspricht. Er ist nach der Generalstaatsanwältin der ranghöchste Beamte der Generalstaatsanwaltschaft und Leiter des Generalsekretariats dieser Institution. In dieser Funktion istÁngel Arnoldo PinedaÁvila an den Versuchen beteiligt, das Ergebnis der ersten und der zweiten Runde der im Juni und August 2023 abgehaltenen Wahlen aufzuheben, unter anderem durch fadenscheinige strafrechtliche Ermittlungen gegen das Oberste Wahlgericht (TSE), die politische Partei Movimiento Semilla und den Präsidenten Arévalo. Er nahm im Dezember 2023 an einer Pressekonferenz teil, in der die Generalstaatsanwaltschaft Behauptungen vorlegte, wonach das Ergebnis der ersten Runde der Wahlen von Juni 2023 ungültig sei. Er ist daher verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des friedlichen Machtwechsels in Guatemala. 2.2.2024
3. José Rafael CURRUCHICHE CUCUL

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