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Regelwerk, EU 2024, Betriebsicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/201 der Kommission vom 10. Januar 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1954 hinsichtlich harmonisierter Normen für Steueranlagen, dauerhaft installierte Kraftstoffsysteme und hydraulische Steueranlagen

(ABl. L 2024/201 vom 12.01.2024)


Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 14 der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit ihrem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU (im Folgenden "Auftrag"). Die in Auftrag gegebenen harmonisierten Normen sollten den im Vergleich zur aufgehobenen Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 strengeren grundlegenden Anforderungen entsprechen, die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2013/53/EU und in deren Anhang I festgelegt sind.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen, deren Referenzen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1954 der Kommission 5 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN ISO 8848:2017 über Steueranlagen für kleine Wasserfahrzeuge, EN ISO 10088:2017 über dauerhaft installierte Kraftstoffsysteme und EN ISO 10592:2017 über hydraulische Steueranlagen für kleine Wasserfahrzeuge. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Normen EN ISO 8848:2022, EN ISO 10088:2023 bzw. EN ISO 10592:2022.

(4) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob die harmonisierten Normen EN ISO 8848:2022, EN ISO 10088:2023 und EN ISO 10592:2022 dem Auftrag entsprechen.

(5) Die Normen EN ISO 8848:2022, EN ISO 10088:2023 und EN ISO 10592:2022 erfüllen die Anforderungen, die sie abdecken sollen und die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2013/53/EU sowie in Anhang I Teil A der genannten Richtlinie festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Referenzen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(6) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1954 sind die Referenzen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2013/53/EU gilt. Damit alle Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU im selben Rechtsakt aufgeführt werden, sollten die Referenzen der harmonisierten Normen EN ISO 8848:2022, EN ISO 10088:2023 und EN ISO 10592:2022 in den genannten Anhang aufgenommen werden.

(7) Es ist notwendig, die Referenzen der harmonisierten Normen EN ISO 8848:2017, EN ISO 10088:2017 und EN ISO 10592:2017 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu streichen, da sie durch EN ISO 8848:2022, EN ISO 10088:2023 bzw. EN ISO 10592:2022 ersetzt wurden. Diese Referenzen sollten deshalb aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1954 gestrichen werden.

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