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Regelwerk, EU 2023, Verwaltung/Datenschutz - EU Bund

Empfehlung (EU) 2023/2211 der Kommission vom 17. Oktober 2023 über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren, die von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden der Union angeboten werden

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 7019)

(ABl. L 2023/2211 vom 19.10.2023)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 1 wird sichergestellt, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Union hochwertige außergerichtliche Verfahren zur Beilegung vertraglicher Streitigkeiten ("alternative Streitbeilegung"), die sich aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch in der Union niedergelassene Unternehmer an in der Union wohnhafte Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben, zur Verfügung stehen.

(2) Die jüngste Bewertung dieser Richtlinie ergab, dass immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Gebrauch von Online-Marktplätzen machen, um Waren und Dienstleistungen zu erwerben, und die von diesen Marktplätzen als Dienstleistung angebotenen Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nehmen. Diese Streitbeilegungsverfahren sind in der Richtlinie 2013/11/EU nicht geregelt, sodass nicht sichergestellt werden kann, dass sie fair verlaufen. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen solcher Streitbeilegungsverfahren eine faire und den höchsten Standards der beruflichen Sorgfalt entsprechende Behandlung erfahren, wird empfohlen, dass die maßgeblichen Qualitätskriterien der Richtlinie 2013/11/EU auch auf diese Verfahren Anwendung finden.

(3) Die Bewertung der Richtlinie 2013/11/EU hat auch ergeben, dass Verfahren der alternativen Streitbeilegung selten in grenzüberschreitenden Streitfällen zur Anwendung kommen, weil zahlreiche Hindernisse dies erschweren. Einige Wirtschaftsverbände bieten indessen Systeme für die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten an, die nicht an bestimmte nationale Verfahren der alternativen Streitbeilegung gebunden sind. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein einheitliches Schutzniveau zu bieten, wäre es empfehlenswert, dass diese Wirtschaftsverbände den maßgeblichen Qualitätskriterien der Richtlinie 2013/11/EU so weit wie möglich genügen.

(4) Online-Marktplätze und Wirtschaftsverbände, die Streitbeilegungsverfahren als Dienstleistung anbieten, sollten vor Beginn eines Verfahrens die betreffende Verbraucherin bzw. den betreffenden Verbraucher sowie den Unternehmer über die wesentlichen Merkmale des Verfahrens informieren, damit die Parteien entscheiden können, ob sie es in Anspruch nehmen möchten. Darüber hinaus sollten diese Online-Marktplätze und Wirtschaftsverbände regelmäßig Berichte mit einer eigenen Bewertung, inwieweit ihre Verfahren die empfohlenen Anforderungen erfüllen, veröffentlichen. Wenn automatisierte Verfahren zur Streitbeilegung verwendet werden, sollte dies angegeben werden, und Verbraucherinnen bzw. Verbraucher und Unternehmer sollten verlangen können, dass das Ergebnis des Verfahrens von einer natürlichen Person überprüft wird

- hat folgende Empfehlung abgegeben:

Zweck der Empfehlung

(1) Ziel dieser Empfehlung ist es, die Beachtung strenger Qualitätskriterien bei von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden der Union angebotenen Streitbeilegungsverfahren zu fördern, mit denen die Wirksamkeit und Fairness dieser Verfahren sowie die fachliche Kompetenz, die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der mit diesen Verfahren betrauten natürlichen Personen sichergestellt werden.

Begriffsbestimmungen

(2) Die in der Richtlinie 2013/11/EU definierten Begriffe werden in dieser Empfehlung in derselben Bedeutung verwendet. Ferner bezeichnet der Ausdruck

  1. "Online-Marktplatz" einen Vermittlungsdienst, der eine Online-Schnittstelle nutzt, über die Verbraucherinnen und Verbraucher Fernabsatzverträge über den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen mit anderen Unternehmern abschließen können;
  2. "Wirtschaftsverband der Union" einen Wirtschaftsverband dessen Mitglieder in verschiedenen Mitgliedstaaten niedergelassen sind;
  3. "Streitbeilegungsverfahren" ein Verfahren, das von einem Online-Marktplatz oder einem Wirtschaftsverband der Union zur Beilegung von Streitigkeiten angeboten wird,

    bei denen sich eine Verbraucherin bzw. ein Verbraucher mit Wohnsitz in der Union und ein Unternehmer, der in der Union wohnhaften Verbraucherinnen und Verbraucher Waren, digitale Inhalte oder Dienstleistungen anbietet, gegenüberstehen.

Gegenstand

(3) Es wird empfohlen, dass die Online-Marktplätze und Wirtschaftsverbände der Union, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Streitbeilegungsverfahren als Dienstleistung anbieten, die maßgeblichen Qualitätskriterien der Richtlinie 2013/11

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(Stand: 02.11.2023)

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