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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft - EU Bund

Empfehlung (EU) 2023/1018 der Kommission vom 4. Mai 2023 zur Bekämpfung von Online-Piraterie bei Sport- und anderen Live-Veranstaltungen

(ABl. L 136 vom 24.05.2023 S. 83)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Sport- und andere Live-Veranstaltungen wie Konzerte tragen zu einer vielfältigen Kulturszene in Europa bei. Zudem spielen sie eine wichtige Rolle dabei, Bürgerinnen und Bürger zusammenzubringen und Gemeinschaftsgefühl zu stiften. Die Organisation solcher Veranstaltungen sowie ihre Live-Übertragung und Weiterverbreitung erfordern erhebliche Investitionen und tragen zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union bei.

(2) Wie in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2021 zu den Herausforderungen für Sportveranstalter im digitalen Umfeld 1 dargelegt und durch jüngste Studien 2 belegt, besteht der Wert der meisten Live-Sportveranstaltungen hauptsächlich in der Verwertung während der Live-Übertragung; diese Verwertung jedoch ist mit dem Ende der Veranstaltung ebenfalls beendet. Daher kann die unerlaubte Weiterverbreitung von Live-Sportveranstaltungen sowohl für Veranstalter als auch für Sendeunternehmen erhebliche Einnahmeverluste nach sich ziehen und damit dafür sorgen, dass sie ihre Dienste nicht mehr rentabel anbieten können. Das Europäische Parlament hat die Notwendigkeit wirksamer Abhilfemaßnahmen mit Blick auf Live-Sportveranstaltungen unterstrichen; zudem vertrat das Parlament die Auffassung, dass Sportveranstalter gleichzeitig zu einem europäischen Sportmodell beitragen sollten, das zur Entwicklung des Sports beiträgt und mit sozialen und erzieherischen Zielen im Einklang steht. Die vorliegende Empfehlung ist eine Folgemaßnahme zu dieser Entschließung und will Mitgliedstaaten und Marktteilnehmer zu den darin empfohlenen Schritten ermutigen.

(3) Ähnliche Überlegungen gelten für die Live-Übertragungen anderer Veranstaltungen, die aufgrund ihrer spezifischen Natur während der Live-Übertragung am interessantesten für das Publikum sind und in diesem Moment auch den Großteil ihres Wertes generieren. Das gilt beispielsweise für Live-Übertragungen von Kulturveranstaltungen wie Konzerten, Opern, Musicals, Theateraufführungen oder von Spielshows. Die wirtschaftlichen Schäden, die die Piraterie im Bereich von Live-Veranstaltungen verursacht, entstehen durch Verluste bei Abonnementgebühren, beim Verkauf von Eintrittstickets und bei Werbeeinnahmen - dadurch sind alle an der Wertschöpfungskette von Live-Veranstaltungen beteiligten Interessenträger betroffen.

(4) Die Piraterie bedient sich immer ausgefeilterer Mittel, um Online-Nutzerinnen und -Nutzern die unerlaubt weiterverbreiteten Live-Veranstaltungen über verschiedene Dienste wie rechtswidriges Internet-Protokoll-Fernsehen (IPTV), Apps oder Websites zugänglich zu machen. Die Einnahmen aus der Online-Piraterie bei Sportveranstaltungen wurden 2019 auf 522 Mio. EUR geschätzt, wobei nur rechtswidrige Geschäftsmodelle auf der Grundlage von Abonnementgebühren der Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt wurden. 3 Es handelt sich um ein globales Phänomen: Piraten-Dienste streamen Live-Veranstaltungen zunehmend mithilfe von Offshore-Hosting-Unternehmen, um Nutzerinnen und Nutzer in der Union zu erreichen und gleichzeitig die Risiken durch das Urheber- oder Strafrecht so gering wie möglich zu halten. 4 In den vergangenen Jahren wurde eine neue Art von Dienstleistung entwickelt, die die Piraterie fördert und als "Piracy-as-a-Service" bezeichnet wird; sie bietet eine Reihe von Standarddiensten, die es vereinfachen, einen reibungslosen Piraterievorgang zu planen, auszuführen und zu Geld zu machen. In einigen Fällen spiegeln solche rechtsverletzenden Dienste legale Streaming-Dienste. Darüber hinaus haben Betreiber, die unerlaubte Weiterverbreitungen zur Verfügung stellen, Resilienzstrategien entwickelt, um Durchsetzungsmaßnahmen zu umgehen. Daher ist es notwendig, die Entwicklung neuer Formen von Piraterie und Resilienzstrategien - die sich auch auf andere Arten von Inhalten auswirken und die Rechteinhaber bei der wirksamen Durchsetzung ihrer Rechte beeinträchtigen können - sorgfältig zu beobachten, wobei insbesondere dem technologischen Wandel und neuen Geschäftsmodellen Rechnung zu tragen ist.

(5) Die unerlaubte Online-Weiterverbreitung von Live-Veranstaltungen beginnt mit dem rechtswidrigen Abfangen und Empfangen des vorgeschalteten Signals oder des Sendesignals, das anschließend über verschiedene Anbieter von Vermittlungsdiensten weitergeleitet wird, um dann den Endnutzerinnen und -nutzern über verschiedene Schnittstellen (Websites, Apps, IPTV) zur Verfügung gestellt zu werden. Dienste von Anbietern, die Hochleistungslösungen anbieten, können für eine unerlaubte Weiterverbreitung genutzt werden, wie z.B. Anbieter dedizierter Server. Darüber hinaus können vorgelagerte Dienste in der Übertragungskette wie Netze zur Bereitstellung von Inhalten oder Reverse-Proxys von Anbietern unerlaubter Weiterverbreitungen missbraucht werden, um eine solche Weiterverbreitung bereitzustellen oder die Quelle der unerlaubten Weiterverbreitung zu verschleiern. Zudem bieten - nachgelagert - Internetzugangsanbieter Internetanbindungen für Endnutzer an und öffnen den Zugang zu allen online verfügbaren Inhalten.

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(Stand: 09.06.2023)

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