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Regelwerk, EU 2022, Verwaltung/Datenschutz - EU Bund

Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 150 vom 01.06.2022 S. 1)



Ergänzende Informationen
Beschl. (EU) 2023/2099

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 81 Absatz 2 und Artikel 82 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, 1

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Sicherstellung des wirksamen Zugangs von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zur Justiz und die Erleichterung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen - einschließlich Handelssachen - und Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten gehören zu den wichtigsten Zielen des im Dritten Teil Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( AEUV) verankerten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Union.

(2) Der Zugang zur Justiz erweist sich aus verschiedenen Gründen wie formalistischen und kostenaufwendigen Gerichtsverfahren, langen verfahrenstechnischen Verzögerungen und hohen Kosten für die Inanspruchnahme der Gerichtssysteme gelegentlich als schwierig.

(3) Daher ist es wichtig, dass geeignete Kanäle entwickelt werden, um sicherzustellen, dass die Justizsysteme auf effiziente Weise digital zusammenarbeiten können. Aus diesem Grund muss auf Unionsebene ein informationstechnologisches System geschaffen werden, das einen schnellen, direkten, interoperablen, tragfähigen, zuverlässigen und sicheren grenzüberschreitenden elektronischen Austausch von fallbezogenen Daten ermöglicht, wobei stets das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten zu wahren ist. Ein solches System sollte dazu beitragen, den Zugang zur Justiz und die Transparenz zu verbessern, indem es Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ermöglicht, Dokumente und Beweismittel in digitaler Form mit Justizbehörden oder anderen zuständigen Behörden auszutauschen, wenn dies im nationalen Recht oder im Unionsrecht vorgesehen ist. Dieses System sollte das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Union und das gegenseitige Vertrauen zwischen den Justizbehörden und anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten stärken.

(4) Die Digitalisierung von Verfahren in Zivil- und Strafsachen sollte mit dem Ziel gefördert werden, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechtsgarantien in der Union zu stärken, insbesondere indem der Zugang zur Justiz erleichtert wird.

(5) Diese Verordnung betrifft den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen. Die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und die jeweiligen Zuständigkeiten der Justizbehörden oder anderer zuständiger Behörden sollten im Einklang mit den Rechtsakten der Union und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union verstanden werden.

(6) Für den grenzüberschreitenden elektronischen Austausch von fallbezogenen Daten wurden bereits Instrumente entwickelt, die weder die in den Mitgliedstaaten eingerichteten Back-End-Systeme ersetzt noch kostspielige Änderungen an diesen erforderlich gemacht haben. Das e-CODEX-System (e-Justice Communication via Online Data Exchange - Kommunikation via Online-Datenaustausch im Rahmen der E-Justiz) ist das wichtigste derartige Instrument, das bisher entwickelt wurde.

(7) Das e-CODEX-System ist ein Instrument, das speziell für die Ermöglichung des grenzüberschreitenden Austauschs von Daten auf elektronischem Weg im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und in Strafsachen entwickelt wurde. Im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung von zivil- und strafrechtlichen Verfahren soll durch das e-CODEX-System die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden effizienter gestaltet und der Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen erleichtert werden. Bis zur Übergabe des e-CODEX-Systems an die mit der Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 errichtete Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) wird das e-CODEX-System von einem Konsortium aus Mitgliedstaaten und Organisationen mit finanzieller Unterstützung aus Programmen der Union (im Folgenden "das e-CODEX-System verwaltende Stelle") verwaltet.

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