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Regelwerk, EU 2021, Lebensmittel - EU Bund

Beschluss (EU) 2021/2025 des Rates vom 15. November 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrats im Hinblick auf eine Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertretenden Standpunkt

(ABl. L 411 vom 19.11.2021 S. 40)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/1892 des Rates 1 wurde das Internationale Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (im Folgenden "Übereinkommen") am 18. November 2016 am Sitz der Vereinten Nationen in New York vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet. Das Übereinkommen trat gemäß seinem Artikel 31 Absatz 2 am 1. Januar 2017 vorläufig in Kraft und wurde im Namen der Union mit dem Beschluss (EU) 2019/848 des Rates 2 abgeschlossen.

(2) Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Übereinkommens ist vorgesehen, dass der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrats (im Folgenden "Rat der Mitglieder") Beschlüsse fasst, durch die die Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl geändert werden.

(3) Auf seiner 114. Tagung vom 25. November 2021 ist vorgesehen, dass der Rat der Mitglieder einen Beschluss fasst, durch den eine Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl geändert wird (im Folgenden "Änderungsbeschluss").

(4) Es ist zweckmäßig, den im Rat der Mitglieder im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vom Rat der Mitglieder anzunehmende Änderungsbeschluss für die Union im internationalen Handel mit den anderen Mitgliedern des Internationalen Olivenrats Rechtswirkung haben wird und geeignet sein wird, den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union, insbesondere derjenigen über Vermarktungsnormen für Olivenöl, die von der Kommission gemäß Artikel 75 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 erlassen wurden, maßgeblich zu beeinflussen.

(5) Der vom Rat der Mitglieder anzunehmende Beschluss betrifft die Änderung einiger chemischer Parameter von Olivenöl und Oliventresteröl, nämlich die Aufnahme des Entscheidungsbaums für den Linolensäuregrenzwert zwischen 1,00 % und 1,40 %; die Überarbeitung des Entscheidungsbaums für raffiniertes Olivenöl und Olivenöl und des Entscheidungsbaums für rohes und raffiniertes Oliventresteröl. Der Änderungsbeschluss wurde von wissenschaftlichen und technischen Olivenöl-Sachverständigen der Kommission und der Mitgliedstaaten ausführlich erörtert. Der Änderungsbeschluss wird zur internationalen Angleichung der Normen für Olivenöl beitragen und einen Rahmen bilden, der einen fairen Wettbewerb beim Handel mit Erzeugnissen des Olivenölsektors gewährleistet. Der vom Rat der Mitglieder anzunehmende Änderungsbeschluss sollte daher unterstützt werden.

(6) Falls die Annahme des Änderungsbeschlusses auf der 114. Tagung des Rates der Mitglieder zurückgestellt wird, da einige Mitglieder außerstande sind, ihre Zustimmung zu erteilen, sollte der Standpunkt, die Annahme des Änderungsbeschlusses zu unterstützen, im Namen der Union im Rahmen eines möglichen Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder durch Schriftwechsel gemäß Artikel 10 Absatz 6 des Übereinkommens vertreten werden. Das Verfahren zur Annahme von Beschlüssen durch Schriftwechsel sollte vor der nächsten ordentlichen Tagung des Rates der Mitglieder im Juni 2022 eingeleitet werden.

(7) Wenn vor oder auf der 114. Tagung neue wissenschaftliche oder technische Informationen vorgelegt werden, die den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt beeinflussen dürften, sollte die Kommission die Befugnis erhalten, zur Wahrung der Interessen der Union zu beantragen, dass die Annahme des Änderungsbeschlusses bis zu einer späteren Tagung des Rates der Mitglieder zurückgestellt wird

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rat der Mitglieder am 25. November 2021 auf dessen 114. Tagung oder im Rahmen eines vor dessen nächster ordentlicher Tagung im Juni 2022 einzuleitenden Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder durch Schriftwechsel hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertreten ist, besteht darin, die Annahme des Beschlusses zur Änderung einer Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl 4 durch den Rat der Mitglieder zu unterstützen.

Artikel 2

Wenn vor oder auf der 114. Tagung des Rates der Mitglieder neue wissenschaftliche oder technische Informationen vorgelegt werden, die den Standpunkt gemäß Artikel 1

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(Stand: 22.11.2021)

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