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Regelwerk, EU 2020, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1122 der Kommission vom 28. Juli 2020 über die Anerkennung der DNV GL AS als Klassifikationsgesellschaft für Binnenschiffe gemäß der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates

(ABl. L 245 vom 30.07.2020 S. 15)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87 1, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 1,

nach Anhörung des gemäß Artikel 7 der Richtlinie 91/672/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die gegenseitige Anerkennung der einzelstaatlichen Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr 2 eingesetzten Ausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Deutschland hat bei der Kommission einen Antrag auf Anerkennung der DNV GL AS als Klassifikationsgesellschaft gemäß der Richtlinie (EU) 2016/1629 gestellt.

(2) Deutschland hat außerdem die erforderlichen Informationen und Unterlagen vorgelegt, damit die Kommission überprüfen kann, ob die Anerkennungskriterien erfüllt sind.

(3) DNV GL AS ist eine neue Klassifikationsgesellschaft, die infolge des Zusammenschlusses der beiden Klassifikationsgesellschaften Det Norske Veritas AS und Germanischer Lloyd SE im Jahr 2013 gegründet wurde.

(4) Germanischer Lloyd SE war zuvor bereits als Klassifikationsgesellschaft für Binnenschiffe gemäß der Richtlinie 2006/87 anerkannt worden.

(5) DNV GL AS sollte als neuer juristischer Person, die durch den Zusammenschluss entstanden ist, die Anerkennung als Klassifikationsgesellschaft im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/1629 von der Kommission erteilt werden.

(6) Die Kommission hat die dem Antrag auf Anerkennung beigefügten Informationen und Unterlagen bewertet, die bestätigen, dass DNV GL AS die Kriterien gemäß Anhang VI der Richtlinie (EU) 2016/1629 erfüllt

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

DNV GL AS wird als Klassifikationsgesellschaft für Binnenschiffe gemäß der Richtlinie (EU) 2016/1629 anerkannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 28. Juli 2020

1) ABl. L 252 vom 16.09.2016 S. 118.

2) ABl. L 373 vom 31.12.1991 S. 29.

ENDE

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