umwelt-online: TransmissionCode 2007 - Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsbetreiber (4)

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Unterlagen zur Präqualifikation für die Erbringung von Sekundärregelleistung für die ÜNB
(Stand August 2003)
Anhang D2

Unterlagen zur Präqualifikation von Anbietern zur Erbringung von Sekundärregelleistung für die ÜNB

Eingereicht von:  
Firma _______________________________________________________
Strasse/Postfach _______________________________________________________
PLZ. Ort _______________________________________________________
Ansprechpartner _______________________________________________________
Abteilung _______________________________________________________
Adresse _______________________________________________________
Telefon _______________________________________________________
Telefax _______________________________________________________
E-mail _______________________________________________________

1. Einleitung

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz vom 28.04.1998 ( § 4), unter Berücksichtigung der EG-Richtlinie für den Elektrizitäts-Binnenmarkt vom 19.12.1996, sind die aus den deutschen Verbundunternehmen hervorgegangenen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für die Organisation des Verbundsystems verantwortlich.

Diese sind - als Betreiber des Übertragungsnetzes - für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des Netzes in ihrer jeweiligen Regelzone und für die Verbindungen mit anderen Netzen verantwortlich.

Zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit des Übertragungssystems "Netz" erbringen die ÜNB für die Netzkunden Systemdienstleistungen, die die Qualität der Stromversorgung maßgeblich bestimmen. Die wichtigsten dieser Systemdienstleistungen sind dabei:

Zur Erfüllung der Aufgabe "Frequenzhaltung" benötigen die Übertragungsnetzbetreiber im Sinne ihrer Systemverantwortung Regelleistung. Dementsprechend sind die ÜNB permanent zur ausreichenden Vorhaltung von Regelleistung in Form von

verpflichtet.

Die deutschen ÜNB schreiben diese Regelleistungen im liberalisierten Strommarkt aus und beschaffen sie zu Wettbewerbskonditionen, d.h. marktbestimmten Preisen. Das Ausschreibungsverfahren öffnet allen Anbietern diesen Markt, wenn sie den technischen Mindestanforderungen zur Bereitstellung von Regelleistung genügen, um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten.

Für die deutschen Übertragungsnetze, als Teil des UCTE - Verbundnetzes, sind für die Maßnahmen zur Frequenzhaltung nationale und internationale Regelungen verbindlich. Diese legen die technischen Vorgaben, den bereitzustellenden Umfang der jeweiligen Reserveleistungen und die organisatorischen Rahmenbedingungen fest. In diesem Zusammenhang sind folgende Regeln (s. Literaturstellen des TransmissionCode) zu beachten, die bei den Verbänden oder den ÜNB angefordert werden können:

  1. Spielregeln zur primären und sekundären Frequenz- und Wirkleistungsregelung der UCTE, Stand: 1.6.1998
  2. Das versorgungsgerechte Verhalten der thermischen Kraftwerke, DVG Oktober 1991
  3. Anforderungen an die Primärregelung im UCPTE-Verbundbetrieb, DVG Dezember 1996
  4. Spielregeln - Beobachtung der Anwendung der Regeln zur primären und sekundären Frequenz - und Leistungsregelung in der UCTE, 15.5.1999

2. Verfahrensschritte und Termine bei der Ausschreibung

Die gemeinsamen verbindlichen Präqualifikationsanforderungen der deutschen ÜNB sind nachfolgend beschrieben. Die ÜNB - spezifischen Anforderungen sind auf den Internet-Seiten der ÜNB verfügbar.

2.1 Präqualifikation

Über das Präqualifikationsverfahren liefern die potenziellen Anbieter den Nachweis, dass sie die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erforderlichen Anforderungen für die Erbringung der unterschiedlichen Regelenergiearten erfüllen. Neben technischer Kompetenz muss auch eine ordnungsgemäße Erbringung der Regelleistung unter betrieblichen Bedingungen gewährleistet sein. Hierzu sind von den Anbietern Angaben zu den im Anhang D aufgeführten Fragen zu machen und an den zuständigen ÜNB zu senden. Der ÜNB kann bei Bedarf weitere Nachweise bei den Anbietern einholen.

Ein Anbieter kann sich für alle, mehrere oder auch nur einzelne Regelleistungen präqualifizieren. Nach Abschluss des Präqualifikationsverfahrens wird der entsprechende ÜNB jedem Anbieter das Ergebnis seiner Präqualifikation mitteilen. Nach erfolgter Präqualifikation ist der Bieter berechtigt, sich entsprechend seinem Präqualifikationsergebnis an dem Ausschreibungsverfahren zu beteiligen.

Eine Präqualifikation ist jederzeit möglich. Die Durchführung eines entsprechenden Präqualifikationsverfahrens erfordert einen Zeitraum von ca. zwei Monaten. Bei der Sekundärregelung kann, je nach der Komplexität der Konzepte für die Einbindung der Maschinen in die Netzregelung, auch ein längerer Zeitraum erforderlich sein. Ändern sich wesentliche Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Erbringung von Regelleistung, so wird auf Verlangen des ÜNB eine erneute Präqualifikation erforderlich.

Fragen zum Präqualifikationsverfahren können an den jeweiligen ÜNB gerichtet werden, die Kontaktadressen zum Thema Regelenergie können den ÜNB-spezifischen Internetseiten entnommen werden.

2.2 Rahmenverträge zu den Lieferbedingungen

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