umwelt-online: Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern (2)
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4.2 Empfehlungen zur Vorsorge

Die SSK orientiert sich bei ihren Betrachtungen zur Vorsorge an der Mitteilung der EU-Kommission über die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips [4]. Die vorliegende Empfehlung leistet einen Beitrag zur wissenschaftlichen Risikobewertung. Sie stützt ihre Überlegungen ausschließlich auf die Analyse wissenschaftlicher Untersuchungen. Die SSK befasst sich nicht mit dem Risikomanagement und der Risikoakzeptanz. Das Risikomanagement, einschließlich einer Berücksichtigung der Risikoakzeptanz der Bevölkerung, liegt in erster Linie in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger.

Die SSK stellt fest, dass sich auch unter Berücksichtigung des Umfangs und des Ausmaßes der Verdachtsmomente ein über die bisher bekannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zusätzliches Risiko nicht angeben lässt.

Sowohl für den Bereich niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder als auch für den Bereich hochfrequenter elektromagnetischer Felder werden folgende Empfehlungen zur Vorsorge ausgesprochen:

5 Empfehlungen zur Forschung.

Es ist notwendig, die Kenntnisse über gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Exposition durch elektromagnetische Felder durch weitere Forschung zu verbessern.

Die SSK weist in diesem Zusammenhang auf die von ihr vorgelegten Vorschläge für Forschungsbedarf auf den Gebieten der elektromagnetischen Felder hin sowie auf die internationalen Aktivitäten auf diesem Gebiet. Die SSK ist weiterhin bereit, in regelmäßigen Abständen die Forschungsergebnisse neu zu bewerten.

Die SSK empfiehlt, Forschungsschwerpunkte im Bereich nichtionisierender Strahlen stärker auf neue Technologien auszurichten.

Die im Anhang (Kap. a 2 und a 3) dieser Empfehlung gegebenen Anregungen für weitere Forschungsarbeiten sollten aufgegriffen werden.

6 Literatur

[1] Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV - 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, BGBl. Teil 1, Nr. 66, 20. Dezember 1996.

[2] Strahlenschutzkommission: Schutz der Bevölkerung bei Exposition durch elektromagnetische Felder (bis 300 GHz), Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Berichte der SSK, Heft 23, Urban & Fischer, München 1999.

[3] Empfehlung ( 1999/519/EG) des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz).

[4] Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips, Brüssel 2. Februar 2000.

[5] International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection: Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic, and electromagnetic fields (up to 300 GHz), Health Physics 199874 (4), 494-522.

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  Wissenschaftliche Begründung für Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung Anhang

A1 Wissenschaftlich nachgewiesene Reaktionen und Gesundheitsbeeinträchtigungen

A1.1 Niederfrequente elektrische und magnetische Felder (1 Hz-100 kHz)

Die Einwirkung niederfrequenter elektrischer Felder verursacht an einem exponierten Körper Oberflächenladungen, die zu wahrnehmbaren Reaktionen führen können, sowie elektrische Felder und Ströme innerhalb des Körpers (siehe unten). Die Schwellenwerte infolge der Bewegungen von Körperhaaren und Mikroentladungen sind für statische und niederfrequente elektrische Felder unterschiedlich. Die Schwellenwerte für Wahrnehmungen beginnen bei Feldstärken von etwa 1 kV/m. Wahrnehmungen, die als Belästigung empfunden werden, zeigen bei elektrischen Feldern von 50 Hz bei Feldstärken oberhalb von etwa 2,5 kV/m etwa 1 % der Probanden. Der Schwellenwert für gesundheitlich nachteilige Reaktionen ist nicht genau bekannt; er liegt oberhalb praktisch realisierbarer elektrischer Feldstärken (über 100 kV/m).

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