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Regelwerk

Moderne Lichtquellen vom 1. Juli 2010
- Stellungnahme der Strahlenschutzkommission -

Vom 12. September 2011
(BAnz. Nr. 171a vom 15.11.2011 S.1)



Stellungnahme

1 Ausgangslage

Die Ankündigung, dass in Zukunft die herkömmlichen Glühlampen nicht mehr in Geschäften zu kaufen sein werden, hat in der Bevölkerung zu einiger Verunsicherung geführt. Dabei wird immer wieder die Frage gestellt, ob die jetzt notwendigen "modernen Leuchtmittel", wie Kompaktleuchtstoff- und LED-Lampen, nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten. Hier werden im Wesentlichen sowohl das von der Glühlampe abweichende optische Spektrum mit einem höheren Anteil an UV-Strahlung und blauem Licht als auch eine zusätzliche Exposition durch elektromagnetische Felder als Grund für diese Besorgnisse angeführt.

Der Hintergrund dieses Verkaufsverbotes ist, dass die EU zur Verbesserung der Energieeffizienz eine Regel für den gemeinsamen Binnenmarkt, die Ökodesign - Richtlinie ( 2005/32/EG) [EG 2005], erlassen hat. Diese EU-Richtlinie ist in Deutschland im Jahr 2008 durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz ( EBPG) [EBPG 2008] umgesetzt worden. Festlegungen für die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen werden in der EG-Verordnung 244/2009 [EG 2009] erlassen. Damit ergibt sich die Notwendigkeit, energieeffizientere Leuchtmittel einzusetzen.

Die Strahlenschutzkommission hat sich deshalb mit der Frage "Gibt es durch die modernen Leuchtmittel zusätzliche negative gesundheitliche Auswirkungen auf Menschen?" befasst.

2 Lichtquellen

Elektrische Lichtquellen erzeugen neben der gewünschten sichtbaren Strahlung zum Teil auch Strahlung im ultravioletten (UV)- und infraroten (IR)- Bereich sowie niederfrequente, elektrische und magnetische Felder, die schnell mit dem Abstand zur Lichtquelle abnehmen.

Dies gilt auch für moderne Lichtquellen, wie Kompaktleuchtstofflampen und Licht emittierende Dioden (LED). Zusätzlich erzeugen Kompaktleuchtstofflampen elektrische und magnetische Felder im Kilohertzbereich.

Die spektrale Zusammensetzung der erzeugten optischen Strahlung (Anteile UV, sichtbar und IR) von Leuchtstofflampen- und LED-Typen variiert über weite Bereiche. In der Regel tritt häufig ein höherer Blaulichtanteil im Vergleich zu Glühlampen auf. Auch haben diese Lampen in der Regel ein diskontinuierliches Spektrum, was die Farbwiedergabe beeinflussen kann.

Es liegt bereits eine Reihe von Messungen der strahlenschutzrelevanten Größen (UV, IR, elektrische und magnetische Felder) zu den verschiedenen Lampenarten vor (siehe wissenschaftliche Begründung). Dabei zeigten sich erhebliche Spannbreiten der gemessenen Parameter.

3 Biologische Wirkungen

Bei Überschreitungen von Grenz- bzw. Richtwerten für den optischen Bereich können
schädigende Wirkungen auf die Haut oder das Auge (insbesondere UV) auftreten. Weiterhin können magnetische und elektrische Felder oberhalb von Schwellenwerten Reizwirkungen ausüben. Die Strahlenschutzkommission hat sich bereits in anderen Stellungsnahmen ([SSK 2001], [SSK 2002], [SSK2003], [SSK 2006], [SSK 2007], [SSK 2008], [SSK 2008a]) mit den Grenz- und Richtwerten zur Vermeidung nachteiliger biologischer Effekte im optischen Bereich und bei elektrischen und magnetischen Feldern beschäftigt.

Entscheidend für die Beurteilung einer möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Gefährdung durch künstliche Lichtquellen ist der Abstand zur Quelle (abgesehen von Lasern, die aber hier nicht betrachtet werden). Die Grenzwerte für optische Strahlung ([ICNIRP 1997], [ICNIRP 2004]) sowie elektrische und magnetische Felder [EG 1999] werden bei allen untersuchten Quellen schon in sehr kurzen Abständen von wenigen Zentimetern eingehalten. Damit besteht bei üblichen Nutzabständen keine Gefährdung.

Zu den Wirkungen eines erhöhten Blaulichtanteils, z.B. hinsichtlich der Beeinflussung der circadianen Rhythmik, liegen erste wissenschaftliche Studien vor. Eine Bewertung möglicher gesundheitlicher Wirkungen ist derzeit nicht möglich.

4 Stellungnahme

Auch die modernen Lichtquellen wie Kompaktleuchtstofflampen und LED halten in den für die Nutzung relevanten Abständen die strahlenschutzrelevanten Grenzwerte sicher ein. Diese Einschätzung ergibt sich aus eigens für diese Stellungnahme durchgeführten Messungen und ist in guter Übereinstimmung mit Ergebnissen nationaler und internationaler Untersuchungen (z.B. [BfS 2009], [Nadakuduti et al. 2010]).

Die Qualität des erzeugten Lichtes von Kompaktleuchtstofflampen ist nicht grundsätzlich verschieden von bereits seit Jahrzehnten verwendeten Leuchtstofflampen. Daher sieht die Strahlenschutzkommission derzeit keine Veranlassung für besondere Empfehlungen hinsichtlich des Gebrauchs moderner Lichtquellen.

5 Literatur

[BfS 2009] Bundesamt für Strahlenschutz; Information zu elektromagnetischen Emissionen von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen); www.bfs.de/de/elektro/papiere/Energiesparlampen.html (2009)
[EBPG 2008] Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz - EBPG); Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 7 S. 258 (2008)
[EG 1999] Empfehlung des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz)
[EG 2005] Verordnung (EG) Nr. 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmes für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinie 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates; ABl. EU Nr. L 191 S.29(2005)
[EG 2009]

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