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Regelwerk, Energie; Strahlenschutz

Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung stillgelegter Kernkraftwerke
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -

Vom 24. März 2015
(BAnz. AT vom 13.05.2015 B4)



Siehe Fn. *

1. Einleitung

Ausgehend von den im Zusammenhang mit dem Unfall in Japan gewonnenen Erkenntnissen hat die SSK die fachlichen Grundlagen für den Notfallschutz in Deutschland und das dazugehörige Regelwerk einer Überprüfung unterzogen. Dabei wurde die Festlegung des für die Notfallplanung zugrundeliegenden Unfallspektrums stärker an den potenziellen Auswirkungen als an der berechneten Eintrittswahrscheinlichkeit von Unfällen orientiert und in einem ersten Schritt am 13./14. Februar 2014 die Empfehlung "Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken" verabschiedet, die für in Betrieb befindliche Kernkraftwerke gilt.

Solange der bestrahlte Brennstoff nicht aus stillgelegten Kernkraftwerken entfernt ist, muss die Vorsorge für Notfälle sichergestellt sein 1. Allerdings kann sich die Planung der Schutzmaßnahmen wegen des veränderten Gefährdungspotenzials von der Planung für in Betrieb befindliche Kernkraftwerke unterscheiden.

Die SSK hat sich daher ergänzend zur oben genannten Empfehlung mit Planungsgebieten für bereits stillgelegte sowie zukünftig stillzulegende Kernkraftwerke, in denen noch bestrahlter Brennstoff gelagert wird, befasst.

2. Hintergrund

Die Gefahrenabwehr durch den Katastrophenschutz ist nach Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder, die hierzu Katastrophenschutzgesetze erlassen haben. Auf der Basis dieser Gesetze erstellen die zuständigen Behörden allgemeine Katastrophenschutzpläne. Für die Umgebung von Kernkraftwerken sind - wie auch für andere Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotenzial - zusätzlich besondere Katastrophenschutzpläne zu erstellen.

Mit den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen (BMU 2008) soll erreicht werden, dass bei der besonderen Katastrophenschutzplanung im gesamten Bundesgebiet soweit wie möglich nach gleichen Grundsätzen verfahren wird. Teil der Rahmenempfehlungen ist die Festlegung von Planungsgebieten. Die Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden (SSK 2014a) geben die radiologischfachliche Basis für diese besondere Planung.

Mit der Empfehlung "Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken"(SSK 2014b) hat die SSK für Kernkraftwerke, die sich im Leistungsbetrieb befinden, erweiterte Planungsgebiete für den Notfallschutz in Deutschland empfohlen. Diese Empfehlung soll jedoch nicht auf stillgelegte Kernkraftwerke angewendet werden, da die Ausdehnung der empfohlenen Planungsgebiete dem reduzierten Gefährdungspotenzial stillgelegter Kernkraftwerke nicht angemessen wäre.

Als Grundlage für die besondere Katastrophenschutzplanung für stillgelegte deutsche Kernkraftwerke und auch solche stillgelegte ausländische Anlagen, die wegen ihrer grenznahen Lage besondere Planungsmaßnahmen im Sinne der Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz (BMU 2008) erfordern, hat die SSK daher die folgenden gesonderten Empfehlungen formuliert.

3. Empfehlung

Die SSK empfiehlt für

4. Begründung

Bei der Empfehlung von Planungsgebieten für in Betrieb befindliche Kernkraftwerke hat die SSK als Grundlage für die Festlegung der Planungsgebiete Referenzszenarien auswählen können. Einerseits standen entsprechende Risikountersuchungen für den Anlagenbetrieb zur Verfügung und andererseits konnten Schlussfolgerungen aus Unfällen gezogen werden, die sich aus dem Leistungsbetrieb heraus in der Vergangenheit ereignet haben.

Für Kernkraftwerke im Stillstandsbetrieb bzw. solche, die endgültig abgeschaltet worden sind, stehen dagegen keine Risikostudien zur Verfügung, die ohne weitergehende Untersuchungen auf die deutschen und grenznahen europäischen Kernkraftwerke übertragen werden können. Erfahrungen aus Unfällen in stillgelegten Kraftwerken stehen ebenfalls nicht zur Verfügung.

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