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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Umsetzung der Energiewende und zur Förderung des Klimaschutzes in Berlin
- Berlin -

Vom 22. März 2016
(GVBl. Nr. 9 vom 05.04.2016 S. 122)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
EWG Bln - Berliner Energiewendegesetz

( wie eingefügt)

Artikel 2
Änderung des Schulgesetzes

§ 3 Absatz 3 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Februar 2016 (GVBl. S. 33) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:

"6. ein Verständnis für Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels sowie die notwendigen Anpassungen an dessen Folgen zu entwickeln, Maßnahmen zum Klimaschutz zu erfahren und die eigenständige und verantwortungsbewusste Umsetzung solcher Maßnahmen im Alltag zu erlernen,"

2. Die bisherigen Nummern 6 bis 8 werden die neuen Nummern 7 bis 9.

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes

In Nummer 11 der Anlage zu § 4 Absatz 1 Satz 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. März 2016 (GVBl. S. 93) und Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Februar 2016 (GVBl. S. 58) geändert worden ist, wird folgender Absatz 13 angefügt:

"(13) Durchführung des Berliner Energiewendegesetzes, soweit danach nicht die Bezirke zuständig sind."

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt das Berliner Energiespargesetz vom 2. Oktober 1990 (GVBl. S. 2144), das zuletzt durch Artikel LVII des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260) geändert worden ist, außer Kraft.

ID 16/0563

ENDE

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