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Regelwerk; Energiewirtschaft

Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 und den Festlegungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Stand 30.11.2020
(Quelle http://www.bafa.de/)



Vorwort

Deutschland und die europäische Union haben sich ehrgeizige Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Um einen Beitrag zur Erreichung des europäischen Energieeinsparziels zu leisten, wurde die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU erlassen, die am 04. Dezember 2012 in Kraft getreten ist.

Die Energieeffizienzrichtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. U.a. ist in Art. 8 Absatz 4-7 der Energieeffizienzrichtlinie geregelt, dass alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung für Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, ein Energieaudit durchzuführen, umsetzen müssen.

Dieser Leitfaden richtet sich an Energieauditoren und zum Energieaudit verpflichtete Unternehmen (Nicht-KMU) und soll als Hilfestellung zur korrekten Durchführung sowie Dokumentation eines Energieaudits nach den Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes ( EDL-G) und der DIN EN 16247-1 dienen.

Die Anforderungen an die Durchführung der Energieaudits sind in § 8a des Energiedienstleistungsgesetzes ( EDL-G) geregelt. Das Energieaudit muss nach § 8a Absatz 1 Nr. 1 EDL-G insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen. Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.

Im Rahmen der Energieaudits nach EDL-G sind die verpflichteten Unternehmen als Auditobjekte zu betrachten. Die Standorte dieser Unternehmen sind demnach der Bilanzierungsrahmen der relevanten Untersuchungen und Analysen nach DIN 16247-1. Ausgangspunkt für die energetische Inspektion nach DIN 16247-1 und dem EDL-G ist der Gesamtenergieverbrauch des jeweilig verpflichteten Unternehmens.

"Die Europäische Norm 16247-1 definiert die Eigenschaften eines qualitativ guten Energieaudits. Sie legt die Anforderungen an Energieaudits und entsprechende Verpflichtungen innerhalb des Energieauditprozesses fest. Sie berücksichtigt, dass es dabei Unterschiede beim Vorgehen bei einem Energieaudit, beim Anwendungsbereich, den Zielen und der Gründlichkeit gibt, versucht aber, gemeinsame Aspekte des Energieaudits zu harmonisieren, um mehr Klarheit und Transparenz in den Markt für Energieauditdienstleistungen zu bringen. Obwohl der Energieauditprozess als einfache chronologische Abfolge dargestellt ist, werden jedoch Wiederholungen bestimmter Schritte nicht ausgeschlossen." (DIN, 2016)

In den folgenden Kapiteln wird der relevante, nach DIN EN 16247-1 geforderte Inhalt von Auditberichten im Rahmen der Vorgaben des § 8 Energiedienstleistungsgesetz ( EDL-G) erläutert und dargestellt. Der Leitfaden soll die Durchführung von Energieaudits und die damit verbundene Erstellung von normkonformen Energieauditberichten veranschaulichen und die Qualität der Energieaudits vereinheitlichen. Der Bericht des Energieauditors muss transparent, schlüssig und nachvollziehbar sein. Es soll eine ausführliche Dokumentation des Auditprozesses gegeben sein.

Die hier aufgeführten Inhalte sind nicht als Musterbericht zu verstehen, sondern zeigen die vom BAFa verlangten Berichtsinhalte im Rahmen der Durchführung von Energieaudits nach DIN 16247-1 und dem EDL-G. Alle weiteren zu berücksichtigende Anforderungen im Rahmen der Durchführung von Energieaudits regelt das Merkblatt für Energieaudits.

1. Erläuterung der Normpunkte

Gemäß der DIN EN 16247-1, Teil 1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse zu untersuchen, Ergebnisse der Analyse des IST-Zustandes darzustellen und Potentiale für Energieeffizienzverbesserungen daraus zu identifizieren. Über die durchgeführten Analysen und Ergebnisse ist in einem Energieauditbericht zu berichten. Im Zuge einer Schwachstellenanalyse des energetischen IST-Zustandes sollen von dem Energieauditor Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz identifiziert werden. In einem weiteren Schritt werden die verschiedenen Maßnahmen energetisch bewertet und durch Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär beurteilt, so dass Unternehmen im Ergebnis auf einen Blick erkennen können, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rechnen. Nachfolgend sind die zu einem typischen Auditprozess gehörenden Elemente stichpunktartig aufgeführt. Maßgeblich sind die Regelungen der DIN EN 16247-1 und die festgelegten Anforderungen des BAFA. Dieser Leitfaden soll die geforderten Inhalte an ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 konkretisieren und die vom BAFa im Rahmen des EDL-G verlangten Dokumentationen veranschaulichen.

1.1 Beschreibung

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