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Regelwerk

BodSchKostVO M-V - Bodenschutz-Kostenverordnung
Kostenverordnung für Amtshandlungen der Bodenschutzverwaltung

- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 25.09.2012
(GVOBl MV Nr. 16 vom 17.10.2012 S. 461)
-Gl.-Nr.: 2013 - 1 - 132-


§ 1 Gebührenpflichtige Tatbestände, Gebührensätze

Für Amtshandlungen beim Vollzug der Bodenschutzgesetze und der dazu erlassenen Verordnungen werden Gebühren erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis, das Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist. Die dort aufgeführten Gebührentatbestände gelten auch für die Ablehnung, die Rücknahme und den Widerruf der betreffenden Amtshandlung nach Maßgabe des § 15 des Landesverwaltungskostengesetzes.

§ 2 Übergangsregelung

Für die in Teil 3 der Anlage genannten Amtshandlungen, die seit dem 1. März 1999 vorgenommen worden sind, können Gebühren gemäß § 1 erhoben werden, soweit die Gebührenerhebung bei der Amtshandlung jeweils ausdrücklich vorbehalten worden ist.

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Gebührenverzeichnis  Anlage
(zu § 1 Satz 2)

Erläuterungen


BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz
BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
LBodSchG M-V Landesbodenschutzgesetz
URaG Umweltrahmengesetz
VwKostG M-V Landesverwaltungskostengesetz

Teil 1: Allgemeine Regelungen

Tarifstelle Gegenstand Gebühr in Euro
100 Zeitaufwand

Bei der Berechnung der Gebühr nach dem Zeitaufwand ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend
ausgebildeten Fachkraft benötigt wird.

Die Gebühr nach dem Zeitaufwand setzt sich zusammen aus dem Personalkostenanteil und dem Sachkostenanteil der eingesetzten Fachkraft.

Die im Zusammenhang mit einer Amtshandlung, die nach dem Zeitaufwand berechnet wird, anfallende Reisezeit wird als Zeitaufwand mitberechnet. Werden
Amtshandlungen bei mehreren Antragstellern miteinander verbunden, ist die Reisezeit anteilig zu berechnen.

Die Gebühr nach dem Zeitaufwand beträgt je angefangene halbe Stunde

100.1 für einen Beamten oder eine Beamtin der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt oder vergleichbare Beschäftigte 36,50
100.2 für einen Beamten oder eine Beamtin der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt oder vergleichbare Beschäftigte 27
100.3 für einen Beamten oder eine Beamtin der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt oder vergleichbare Beschäftigte 22
100.4 für einen Beamten oder eine Beamtin der Laufbahngruppe 1 erstes Einstiegsamt oder vergleichbare Beschäftigte 18,50
100.5 für einen Kraftfahrer oder eine Kraftfahrerin mit Dienstfahrzeug (Pkw) 21

Teil 2: Allgemeine Gebührentatbestände

Tarifstelle Gegenstand Gebühr in Euro
200 Fertigung von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentli- cher Belange, sofern die in § 8 Absatz 1 VwKostG M-V Genannten die
Verwaltungsgebühr Dritten auferlegen können
nach dem Zeitaufwand
201 Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen, außer solchen im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach dem Zeitaufwand
202 Projektarbeit im Rahmen von Untersuchungs- und Sanierungsverfahren nach dem Zeitaufwand

Teil 3: Gebühren beim Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes sowie der Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Tarifstelle Gegenstand Gebühr in Euro
300 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 BBodSchG) nach dem Zeitaufwand
301 Gefährdungsabschätzung
301.1 Ermittlung zur Feststellung einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast (§ 9 Absatz 1 BBodSchG), sofern sich der Gefahrenverdacht bestätigt
16 Absatz 2 Satz 1 LBodSchG M-V)
nach dem Zeitaufwand
301.2

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