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Regelwerk

VOB Teile a und B
Bekanntmachung der Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Vom 31. Juli 2009
(BAnz. Nr. 155a vom 15.10.2009 S. 1)



Die anliegende vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeitete Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) wird hiermit bekannt gegeben, ist aber von den öffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwenden.

Die VOB Teil a Ausgabe 2009 wird den Teil a der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 20. März 2006 (BAnz. Nr. 94a vom 18. Mai 2006) ersetzen, und die VOB Teil B Ausgabe 2009 wird den Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 4. September 2006 (BAnz. Nr. 196a vom 18. Oktober 2006) ersetzen.

Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 2 der VOB Teil a wird durch eine entsprechende Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für EU-Bauaufträge verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der Vergabeverordnung wird zurzeit von der Bundesregierung vorbereitet.

Die Abschnitte 3 und 4 der VOB Teil a Ausgabe 2006 sind nicht mehr anzuwenden. Die materiellen Vergaberegeln für die Sektorenauftraggeber sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Sektorenverordnung (SektVO) vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110) zu finden.

Die Regelungen des Abschnitts 1 der VOB Teil a gelten für Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 100 Absatz 1 GWB. Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/a und der Teile B und C der VOB ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen.

Zur Wahrung der einheitlichen Geltung der Neufassung der VOB Teil a soll erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der Vergabeverordnung auch die Anwendung des Abschnitts 1 der VOB Teil a vorgeschrieben werden.

Die Neufassung der VOB Teile a und B wird im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) herausgegeben werden.

Einzelheiten der Änderungen ergeben sich aus den anliegenden Hinweisen zur VOB Teile a und B Ausgabe 2009.

ENDE


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