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Muster eines Nutzungsvertrages Anlage C 1

Nutzungsvertrag

zwischen

der Bundesrepublik Deutschland
- Bundesstraßenverwaltung -
vertreten durch ......................................

(Straßenbauverwaltung)

und

................................................................
in ............................, Straße ............................ Nr .......

(Berechtigter)

Die Straßenbauverwaltung gestattet dem Berechtigten, nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen und den in der Anlage beigefügten technischen Bestimmungen den Straßengrund

bei Abschnitt ............................ Station ............................ der Bundesstraße ............................ mit einer Fläche von............................ m2 zur ............................ zu benutzen.

1. Das Recht auf Benutzung wird auf unbestimmte Zeit eingeräumt. Der Vertrag ist unter Einhaltung einer Frist von............................ Monaten kündbar. Das Recht auf Benutzung wird für die Dauer von ............................ eingeräumt. Der Vertrag kann mit einer Frist von ...gekündigt werden, wenn es im öffentlichen Interesse erforderlich ist.

2. Die Übertragung des Rechts auf Nutzung ist ohne Zustimmung der Straßenbauverwaltung nicht zulässig.

3. Der Berechtigte ersetzt der Straßenbauverwaltung alle im Zusammenhang mit dem Bestand und der Ausübung des Rechts auf Nutzung sich ergebenden Mehraufwendungen und Schäden. Hierfür ist bis ...eine Sicherheit in Höhe von .......... Euro zu leisten.

4. Von allen Ansprüchen Dritter, die infolge der Benutzung oder der Herstellung, des Bestehens, der Unterhaltung, der Änderung oder der Beseitigung der Anlage gegen die Straßenbauverwaltung oder gegen einen für diese tätigen Bediensteten geltend gemacht werden, stellt der Berechtigte die Straßenbauverwaltung und den betreffenden Bediensteten frei, es sei denn, dass diesen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Die Rechte aus Abs. 1 stehen auch dem Verkehrssicherungspflichtigen und seinen Bediensteten zu.

5. Kommt der Berechtigte einer Verpflichtung, die sich aus dem Vertrag ergibt, trotz vorheriger Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nach, so ist die Straßenbauverwaltung berechtigt, das nach ihrem Ermessen Erforderliche auf Kosten des Berechtigten zu veranlassen oder den Vertrag auch bei befristeter Nutzung fristlos zu kündigen. Wird die Sicherheit des Verkehrs gefährdet, können Aufforderung und Fristsetzung unterbleiben.

6. Im Falle der Kündigung des Vertrages oder der Sperrung, Änderung oder Einziehung der Straße besteht kein Anspruch auf Entschädigung gegen die Straßenbauverwaltung.

7. Ist für die Ausführung der baulichen Anlage eine behördliche Genehmigung, Erlaubnis oder dergleichen oder eine privatrechtliche Zustimmung Dritter erforderlich, so hat sie der Berechtigte einzuholen. Vor Beginn der Bauarbeiten hat sich der Berechtigte insbesondere zu erkundigen, ob im Bereich der Anlage Kabel, Versorgungsleitungen und dergl. verlegt sind.

8. Der Beginn der Bauarbeiten ist der Straßenbauverwaltung rechtzeitig anzuzeigen.

9. Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass die Sicherheit nicht und die Leichtigkeit des Verkehrs möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Der Berechtigte hat alle zum Schutz der Straße und des Straßenverkehrs erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Baustellen sind abzusperren und zu kennzeichnen. Hierzu wird auf § 45 Abs. 6 StVO verwiesen.

10. Anlagen sind so zu errichten und zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügen. Sie sind auf Verlangen der Straßenbauverwaltung auf Kosten des Berechtigten zu ändern, soweit dies aus Gründen des Straßenbaus oder Straßenverkehrs erforderlich ist.

11. Die Beendigung der Bauarbeiten ist anzuzeigen.

12. Vor jeder Änderung der Anlage ist die Zustimmung der Straßenbauverwaltung einzuholen.

13. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung oder Zeitablauf oder Aufgabe der Nutzung ist die Anlage zu beseitigen und die Straße wieder ordnungsgemäß herzustellen. Den Weisungen der Straßenbauverwaltung ist hierbei Folge zu leisten. Wird der Verpflichtung nach Satz 1 nicht nachgekommen, gilt Nr. 5 entsprechend.

14. Für diese Nutzung wird ein jährliches/monatliches/wöchentliches/tägliches/einmaliges Entgelt in Höhe von .......... Euro (der ortsüblichen Gegenleistung/nach Maßgabe des Verzeichnisses über Entgelte Anlage 1) vereinbart. Bei Veränderung der ortsüblichen Gegenleistung von mehr als 10 % bzw. der Entgeltsätze oder -rahmen des Verzeichnisses behält sich die Straßenbauverwaltung vor, das Entgelt frühestens nach 3 Jahren seit Vertragsabschluss entsprechend zu ändern.

Für den laufenden Zeitabschnitt ist ein Betrag von .......... Euro zu zahlen.

Der erstmalige einmalige Betrag ist sofort fällig.

Die folgenden Beträge sind jeweils bis zum ................ zu zahlen.

Das Entgelt wird durch Zahlung eines Betrages von .......... Euro abgelöst. Der Betrag ist am ...................... fällig.

15. Der Berechtigte ist verpflichtet, die Auslagen der Straßenbauverwaltung in Höhe von ..... Euro zu erstatten.

16. Alle Zahlungen sind auf das Konto Nr. .................................... , BLZ: ..................................... bei der ..................................... in ..................................... zu leisten.

17. Jeder Vertragsteil erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.

.....................................
Ort Datum
.....................................
Ort Datum
(Straßenbauamt) (Berechtigter)

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Entgelte bei sonstiger Benutzung gemäß § 8 Abs. 10 FStrG Anlage C 2

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(Stand: 19.08.2020)

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