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Regelwerk

Bekanntmachung der Obersten Bauaufsicht über die Festsetzung der durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise
- Saarland -

Vom 26. Juni 2023
(Amtsbl. Nr. 26 vom 06.07.2023 S. 494)



Red. Anm. Zur Information die jeweils aktuelle Fassung - keine Archivfassungen - keine Mitteilung über Änderungen per Newsletter

Nachstehend werden die durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise, die ab dem 1. August 2023 bei der Gebühren- und Vergütungsberechnung durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes und die nach Bauordnungsrecht anerkannten Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen zugrunde zu legen sind, bekannt gemacht.

Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung der Obersten Bauaufsicht über die Festsetzung der durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise vom 18. Dezember 2012 (Amtsbl. I, S. 62 ff.) außer Kraft.

ab 01.08.2023
Nr. Gebäudeart in Euro/m3
1. Wohngebäude 146
2. Wochenendhäuser 128
3. Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 200
4. Schulen 186
5. Kindergärten 171
6. Hallenbäder 181
7. Hotels, Pensionen, Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten 169
8. Hotels, Heime mit jeweils mehr als 60 Betten 201
9. Krankenhäuser, Sanatorien und ähnliche Gebäude 216
10. Versammlungsstätten (soweit sie nicht unter Nrn. 12. oder 13. fallen) 173
11. Leichenhallen, Friedhofskapellen 154
12. Eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude,
in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, s
oweit sie nicht unter Nr. 18. fallen
12.1 bis 2.500 m3 Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 70
sonst. Bauart 62
12.2 der 2.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3
Bauart schwer1 62
sonst. Bauart 46
12.3 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer1 46
sonst. Bauart 39
13. Andere eingeschossige Verkaufsstätten mit Einbauten, ein- und mehrgeschossige Sportstätten 115
14. Andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit Einbauten 89
15. Mehrgeschossige Verkaufsstätten
15.1 bis 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 153
15.2 der 50.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 115
16. Mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude
16.1 bis 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 130
16.2 der 50.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 112
17. Garagen
17.1 Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen 122
17.2 eingeschossige Mittel- und Großgaragen 139
17.3 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 151
17.4 Tiefgaragen 198
18. Sonstige gewerbliche Bauten 109
19. Erwerbsgärtnerische Betriebsgebäude (Gewächshäuser, Blumenbindereien)
19.1 bis 1.500 m3 Brutto-Rauminhalt 39
19.2 der 1.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 27
20. Sonstige bauliche Anlagen wie Schuppen, Lauben, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliches 45
1) = Gebäude mit Tragwerken in Massivbauweise einschließlich massiver oder leichter Dacheindeckung

Zuschläge:

bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen ist der Rohbauraummeterpreis um 5 %, bei Hochhäusern um 10% und bei Gebäuden mit befahrbaren Decken, außer bei Nr. 17, um 10 % zu erhöhen.

Bei Hallenbauten mit Tragkonstruktionen für Krananlagen für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich 49 Euro/m2

Sonstiges:

Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist für die Ermittlung des Rohbauwertes die offensichtlich überwiegende Nutzung maßgebend.

Liegt ein offensichtliches Überwiegen einer Nutzungsart nicht vor, sind zur Ermittlung des Gesamtrohbauwertes die Rohbauraummeterpreise für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten anteilig einzusetzen.

Die angegebenen Rohbauraummeterpreise sind auch Grundlage für die Prüfvergütung der Prüfberechtigten (Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure) und Prüfsachverständigen für Standsicherheit sowie für Brandschutz im Sinne der Rechtsverordnung aufgrund des § 86 Abatz 3 LBO.

Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen auf Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen (z.B. Pfahlgründungen und Schlitzwände) sind getrennt zu ermitteln und den anrechenbaren Kosten hinzuzurechnen.

In den Rohbauraummeterpreisen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.

ENDE