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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Änderung von vermessungsrechtlichen Bestimmungen
- Sachsen -

Vom 25. Januar 2023
(SächsGVBl. Nr. 4 vom 13.02.2023 S. 37)



Das Staatsministerium für Regionalentwicklung verordnet aufgrund des

Artikel 1
Änderung der Sächsischen Vermessungskostenverordnung

Die Sächsische Vermessungskostenverordnung vom 29. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 551), die durch Artikel 17 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift der Verordnung werden die Wörter "und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure" durch die Wörter "sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure" ersetzt.

2. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter "Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure" durch die Wörter "Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure" und die Wörter "das Gesetz vom 24. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 431)" durch die Wörter "Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517)" ersetzt.

b) In Absatz 3 werden die Wörter "die Verordnung vom 10. August 2014 (SächsGVBl. S. 455)" durch die Wörter "Verordnung vom 25. März 2021 (SächsGVBl. S. 426)" ersetzt.

3. In § 5 Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter "Artikel 2 der Verordnung vom 29. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 551)" durch die Wörter "Artikel 16 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517)" ersetzt.

4. Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) Der Abschnitt "Gesetze und Verordnungen" wird wie folgt geändert:

aa) Im zweiten Absatz werden die Wörter "Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586)" durch die Wörter "Artikel 136 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436)" ersetzt.

bb) Im dritten Absatz werden die Wörter "Artikel 9 des Gesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217)" durch die Wörter "Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959)" ersetzt.

cc) Im vierten Absatz werden die Wörter "das Gesetz vom 24. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 431)" durch die Wörter "Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517)" ersetzt.

dd) Im fünften Absatz werden die Wörter "Artikel 20 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358)" durch die Wörter "Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29)" ersetzt.

ee) Im sechsten Absatz werden die Wörter "durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juni 2014 (SächsGVBl. S. 332)" durch die Wörter "zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517)" ersetzt.

ff) Im siebenten Absatz werden die Wörter "Artikel 2 der Verordnung vom 29. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 551)" durch die Wörter "Artikel 16 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517)" ersetzt.

b) Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

aa) Die Angabe zu Tarifstelle 11 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"Bereitstellung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens durch Gemeinden sowie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure".

bb) In der Angabe zu Tarifstelle 12 werden nach dem Wort "Abmarkungen" die Wörter "nach § 3 Abs. 3 Satz 3 SächsVermKatGDVO" angefügt.

cc) In der Angabe zu Tarifstelle 16 wird das Wort "Vermessungsingenieure" durch die Wörter "Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure" ersetzt.

c) Tarifstelle 1 wird wie folgt geändert:

aa) Tarifstelle 1.1.3 Spalte 2 wird wie folgt geändert:

aaa) In Satz 1 Satzteil nach Buchstabe c wird nach dem Wort "Buchstaben" die Angabe "a bis" durch die Angabe "b und" ersetzt.

bbb) In Satz 2 werden das Komma und die Wörter "12.1 sowie 12.2." durch die Angabe "sowie 12.1" ersetzt.

bb) In Tarifstelle 1.1.7 werden die Wörter "nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 SächsVermKatGDVO" durch die Wörter "oder die Änderung der Nutzung nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 SächsVermKatGDVO" ersetzt.

cc) In Tarifstelle 1.2.3 Spalte 2 Satz 1 werden das Komma und die Wörter "wenn sie der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienen." durch einen Zeilenumbruch ersetzt.

dd) In Tarifstelle 1.3.2 Spalte 2 wird die Angabe "20" durch die Angabe "40" ersetzt.

ee) In Tarifstelle 1.3.3 Spalte 2 wird die Angabe "8.11," gestrichen.

d) In Tarifstelle 3.3 Spalte 2 werden die Wörter "von Amts wegen" durch die Wörter "im Falle einer Ersatzvornahme" ersetzt.

e) In Tarifstelle 4.1 Spalte 3 wird die Angabe "740" durch die Angabe "1000" ersetzt.

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