umwelt-online: EAG-Bau-Hinweise Rheinland-Pfalz (1)

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Regelwerk

EAG Bau - Europarechtsanpassungsgesetz Bau
Hinweise zum Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien
(EAG Bau - Hinweise)

- Rheinland-Pfalz -

Vom 26. August 2004
(MBl.RP. Nr. 12 vom 22.09.2004 S. 314)


Vorbemerkung:

Grundlage dieses Rundschreibens ist der Mustereinführungserlass der Fachkommission "Städtebau" der ARGEBAU. Der Einführungserlass ist angepasst an die rheinland-pfälzischen Landesbestimmungen und ergeht in Abstimmung mit dem Ministerium des Innern und für Sport und dem Ministerium für Umwelt und Forsten.

Paragraphen ohne Gesetzesangabe beziehen sich auf das Baugesetzbuch - BauGB - in der Fassung des EAG Bau vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359).

1 Überblick

1.1 Allgemeines

Das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24. Juni 2004 ist im BGBl. I auf Seite 1359 verkündet worden. Es ist am 20. Juli 2004 in Kraft getreten. Infolge der umfangreichen Änderungen ist eine Neubekanntmachung des Baugesetzbuches beabsichtigt. Wesentlicher Anlass für das Gesetzgebungsverfahren war die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. Juni 2001. über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30), die sog. Plan-UP-Richtlinie. Außerdem sind Rechtsgrundlagen für den Stadtumbau und Maßnahmen der sozialen Stadt geschaffen sowie weitere aktuelle städtebauliche Fragen; auch zur Vereinfachung des Gesetzes, einer Lösung zugeführt worden.

1.2 Überblick über das EAG Bau

Artikel 1 ändert das Baugesetzbuch. Die wesentlichen Regelungen im Städtebaurecht sind:

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