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Regelwerk

Änderungstext

Fuenfte Änderung des Liegenschaftskatastererlasses
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 12. Januar 2023
(MBl. NRW. Nr. 2 vom 19.01.2023 S. 32)



Runderlass des Ministeriums des Innern

Der Liegenschaftskatastererlass vom 13. Januar 2009 (MBl. NRW. S. 45), der zuletzt durch Runderlass vom 12. Oktober 2021 (MBl. NRW. S. 811) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

a) In der Angabe zu Nummer XIII wird die Angabe "7.1" durch die Angabe "7.1.1" ersetzt.

b) Die Angabe zu Nummer 27 wird wie folgt gefasst:

alt neu
27 Objektartenkatalog bei Nutzung des AAA-Anwendungsschemas 7.1 "27 Vorschriften bei Nutzung des AAA-Anwendungsschemas 7.1.1"

c) In der Angabe zu Anlage 7 wird die Angabe "7.1" durch die Angabe "7.1.1" ersetzt.

d) Nach der Angabe zu Anlage 7 wird folgende Angabe eingefügt:

"Anlage 8: ALKIS-Geschäftsprozesse NRW"

2. In der Überschrift zu Nummer XIII wird die Angabe "7.1" durch die Angabe "7.1.1" ersetzt.

3. Nummer 27 wird wie folgt gefasst:

alt neu
27 Objektartenkatalog bei Nutzung des AAA-Anwendungsschemas 7.1

Der Inhalt des Liegenschaftskatasters ergibt sich nach erfolgter Umstellung auf das AAA-Anwendungsschema 7.1 aus dem ALKIS-Objektartenkatalog NRW 7.1 (Anlage 7).

"27 Vorschriften bei Nutzung des AAA-Anwendungsschemas 7.1.1

27.1 Die ALKIS-Bestandsdaten werden in einer Verfahrenslösung geführt, die auf den Anforderungen des von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickelten AAA-Anwendungsschemas 7.1.1 basiert.

27.2 Der Inhalt des Liegenschaftskatasters ergibt sich aus dem ALKIS-Objektartenkatalog NRW 7.1.1 (Anlage 7).

27.3 Die anzuwendenden Geschäftsprozesse ergeben sich aus dem Dokument "ALKIS-Geschäftsprozesse NRW" (Anlage 8)."

4. Die Anlage 7 erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.

Alt:

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Neu:

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5. Die Anlage 8 aus dem Anhang zu diesem Runderlass wird angefügt.

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2

Die Anhänge zu diesem Runderlass werden aufgrund des Umfangs nicht abgedruckt und sind in der elektronischen Fassung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen unter www.recht.nrw.de abrufbar.

3

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

ID: 230123

ENDE

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