Regelwerk, Bau und Planung

Leitungsanlagen-RL
- Inhalt-

1 Geltungsbereich

2 Begriffe

3 Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren und in offenen Gängen vor Gebäudeaußenwänden

3.1 Allgemeine Anforderungen

3.2 Elektrische Leitungsanlagen

3.2.1 Messeinrichtungen und Verteiler

3.3 Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare Flüssigkeiten, Dämpfe, Gase oder Stäube

3.4 Rohrleitungsanlagen für brennbare Flüssigkeiten, brennbare oder brandfördernde Gase oder brennbare Stäube

3.5 Installationsschächte und -kanäle, Unterdecken

4 Führung von Leitungen durch bestimmte Wände und Decken

4.1 Allgemeine Anforderungen

4.2 Erleichterungen für einzelne Leitungen

4.2.1 Einzelne Leitungen ohne Dämmung in gemeinsamen Durchbrüchen für mehrere Leitungen

4.2.2 Einzelne Leitungen ohne Dämmung in jeweils eigenen Durchbrüchen oder Bohröffnungen

4.2.3 Einzelne Rohrleitungen mit Dämmung in Durchbrüchen oder Bohröffnungen

4.2.4 Einzelne Rohrleitungen mit oder ohne Dämmung in Wandschlitzen oder mit Ummantelung

5 Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall

5.1 Funktionserhalt

5.2