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Änderungstext
Bauaufsicht; Führung des Baulastenverzeichnisses
Vom 28.09.2012
(Nds. MBl. Nr. 34 vom 10.10.2012 S. 571)
Gem. RdErl. d. MS u. d. MI v. 28.9.2012 - 505-24000/1-81 - - VORIS 21072 -
Bezug: Gem. RdErl. v. 18.2.2009 (Nds. MBl. S. 313) - VORIS 21072 -
Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 01.11.2012 wie folgt geändert:
1. Im einleitenden Satz wird die Verweisung "der §§ 92 und 93 NBauO" durch die Verweisung "des § 81 NBauO" ersetzt.
2. Nummer 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird die Verweisung " § 92 Abs. 1 NBauO" durch die Verweisung " § 81 Abs. 1 Satz 1 NBauO" ersetzt.
b) In Absatz 3 Sätze 1 und 2 wird jeweils die Verweisung " § 92 Abs. 2 NBauO" durch die Verweisung " § 81 Abs. 2 NBauO" ersetzt.
3. In Nummer 4 Abs. 2 Satz 1 wird die Verweisung " § 93 Abs. 3 NBauO" durch die Verweisung " § 81 Abs. 5 NBauO" ersetzt.
4. In Nummer 5 Abs. 2 wird der Klammerzusatz "(Verfahrenslösungen ALB, ALK und ALKIS)" durch den Klammerzusatz "(Verfahrenslösung ALKIS)" ersetzt.
(Stand: 16.06.2018)
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