Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Bauaufsicht: Technische Baubestimmungen;
Einwirkungen auf Tragwerke
DIN 1055-5 "Schnee und Eislasten"
Vom 10. November 2006
(MBl. Nr. 42 vom 29.11.2006 S. 1345; 22.11.2007 S. 1476 07)
- 503-24.012/0-1 - - VORIS 21.072 -
Bezug: Bek. v. 28.3.1978 (Nds. MBl. S. 629), geändert durch Bek. v. 12.10.1988 (Nds. MBl. S. 977) - VORIS 21.072 02 00 30.023 -
1. Aufgrund des § 96 Abs. 1 NBauO i. d. F. vom 10.02.2003 (Nds. GVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.06.2005 (Nds. GVBl. S. 208), wird die als Anlage 3 abgedruckte Norm Einwirkungen auf Tragwerke DIN 1055-5: 2005-07: "Schnee- und Eislasten" als Technische Baubestimmung bekannt gemacht.
2. Diese Bek. tritt am 1.1.2007 in Kraft.
3. Bei Anwendung der Norm ist Folgendes zu beachten:
3.1 Zu Abschnitt 4
Dem Bild 1 - Schneelastzonenkarte - können die Grenzen der Schneelastzonen nicht mit ausreichender Genauigkeit entnommen werden. Die Zuordnung der Schneelastzonen 1 und 2 erfolgt nach Verwaltungsgrenzen nach Anlage 1.
3.2 Zu Abschnitt 4.1 (Norddeutsches Tiefland)
In Gemeinden, die in der Tabelle "Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen" mit der Fußnote "1)" gekennzeichnet sind, ist für alle Gebäude zusätzlich zu den ständigen und vorübergehenden Bemessungssituationen auch die Bemessungssituation mit Schnee als einer außergewöhnlichen Einwirkung zu überprüfen. Dabei ist der Bemessungswert der Schneelast mit si = 2,3 μi × skanzunehmen.
3.3 Zu Abschnitt 4.2.7
Zusätzliche Begrenzung zu Gleichung (6):
Für den Lastfall ständige/vorübergehende Bemessungssituation nach DIN 1055-100 gilt die Begrenzung
0,8< μw+ μs< 2.
Bei größeren Höhensprüngen, ab μw + μs > 3, gilt die Begrenzung 3 < μw + μs< 4 für den maximalen Wert der Schneeverwehung auf dem tiefer liegenden Dach.
Dieser Fall ist dann wie ein außergewöhnlicher Lastfall nach DIN 1055-100 zu behandeln. Dabei darf auch bei Gebäuden in den Schneelastzonen 1 und 2 in Gemeinden, die in der Tabelle "Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen" mit Fußnote "1" gekennzeichnet sind, der Bemessungswert der Schneelast auf si<4 skbegrenzt werden.
Bei seitlich offenen und für die Räumung zugänglichen Vordächern (b2< 3 m) braucht unabhängig von der Größe des Höhensprunges nur die ständige/vorübergehende Bemessungssituation betrachtet zu werden.
3.4 Zu Abschnitt 5.1
Die Linienlast nach Gleichung (7) entlang der Traufe darf mit dem Faktor k = 0,4 abgemindert werden. Sofern über die Dachfläche verteilt Schneefanggitter oder vergleichbare Einrichtungen angeordnet werden, die das Abgleiten von Schnee wirksam verhindern und nach Absatz 5.2 bemessen sind, kann auf den Ansatz der Linienlast ganz verzichtet werden.
3.5 Für die Zuordnung zur Schneelastzone 3 wird die dem Harzrand folgende 300-m-Höhenlinie (H 300) festgesetzt (Anlage 2), soweit nicht Talquerungen oder topografische Besonderheiten abweichende Festlegungen erfordern.
4. Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.06.1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.07.1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.
5. Die Verwendung des Satzbildes dieser Norm beruht auf dem Vertrag der Länder mit dem Deutschen Institut für Normung e. V. und der Zustimmung des Beuth-Verlags. Die Verwendung des Satzbildes durch andere ist nicht gestattet.
6. Die Bezugsbekanntmachung wird mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben.
| Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen | Anlage 1 |
| Städte bzw. Landkreise | Schneelastzonen |
| Stadt Braunschweig | 21 |
| Stadt Delmenhorst | 21 |
| Stadt Emden | 11 |
| Stadt Hannover | 2 |
| Stadt Oldenburg | 21 |
| Stadt Osnabrück | 2 |
| Stadt Salzgitter | 21 |
| Stadt Wilhelmshaven | 11 |
| Stadt Wolfsburg | 21 |
| LK Ammerland | 11 |
| LK Aurich | 11 |
| LK Celle | 21 |
| LK Cloppenburg | 21 |
| LK Cuxhaven | 21 |
| LK Diepholz | 21 |
| LK Emsland | 11 |
| LK Friesland | 11 |
| LK Gifhorn | 21 |
| LK Goslar |
33, 4 |
| außer folgende Gemeinden: Hahausen, Langelsheim Liebenburg, Lutter am Barenberge, Seesen, Vienenburg, Wallmoden |
24 |
| LK Göttingen | 2 |
| LK Grafschaft Bentheim | 11 |
| LK Hameln-Pyrmont | 22 |
| LK Hannover | 22 |
| LK Harburg | 21 |
| LK Helmstedt | 21 |
| LK Hildesheim | 2 |
| LK Holzminden | 2 |
| LK Leer | 11 |
| LK Lüchow-Dannenberg | 21 |
| LK Lüneburg | 21 |
| LK Nienburg | 21 |
| LK Northeim | 2 |
| LK Oldenburg | 21 |
| LK Osnabrück | 2 |
| LK Osterholz | 21 |
| LK Osterode am Harz | 33, 4 |
| außer folgende Gemeinden: Badenhausen, Eisdorf, Elbingerode, Gittelde, Hattorf, Herzberg, Hörden, Osterode, Windhausen, Wulfen |
24 |
| LK Peine | 21 |
| LK Rothenburg/Wümme | 21 |
| LK Schaumburg | 2 |
| LK Soltau-Fallingbostel | 21 |
| LK Stade | 21 |
| LK Uelzen - | 21 |
| LK Vechta | 21 |
| LK Verden | 21 |
| LK Wesermarsch | 2 1 |
| LK Wittmund | 11 |
| LK Wolfenbüttel | 21 |
1) Norddeutsches Tiefland.
2) Orte im Deister mit höheren Schneelasten: Gemeinden Springe, Bad Münder, Wennigsen (Schneelastzone 3).
3) Orte im Harz mit höheren Schneelasten: Altenau Ortsteil Torfhaus, Braunlage und Sankt Andreasberg (sk = 5,5 KN/m2).
4) 300-m-Höhenlinie für den Harzbereich (Anlage 2).
| Schneelastzone III im Harz "Harzinsel" 300-m-Höhenlinie | Anlage 2 |
Die Grenze der Schneelastzone III "Harzinsel" beginnt östlich von Bad Harzburg im Eckertal, dort wo die H 300 in der Nähe der Gebäudegruppe "Holzschleiferei" die Grenze nach Sachsen-Anhalt schneidet. Sie folgt der H 300 in westlicher Richtung bis zum Okertal in Höhe der Messingbrücke. Vom Schnittpunkt der Verlängerung einer in Fahrbahnmitte der Brunnenstraße gedachten Geraden mit der H 300 folgt sie dieser Geraden über die Messingbrücke bis zum Schnittpunkt dieser Geraden mit dem westlichen Fahrbahnrand der Talstraße. Von dort folgt sie der kürzesten Verbindung zwischen diesem Schnittpunkt und dem Verlauf der H 300 am Hahnenberg und weiter der H 300 über die Granestaumauer bis zur Innerstetalsperre. Hier folgt die Grenze der Staudammkrone; der Anschluss an die östlich und westlich verlaufende H 300 wird durch die kürzeste Verbindung zwischen den beiden Staudammwiderlagern und den jeweiligen Höhenlinien hergestellt. Die Grenze folgt weiterhin der H 300 bis zum Schnittpunkt mit einer gedachten Geraden, die sich als beidseitige Verlängerung des Teils der Gemarkungsgrenze zwischen Bad Grund und Windhausen darstellt, der zwischen Laubhütte und Haus Roland die Landesstraße 524 quert. Sie folgt dann dieser Geraden bis zu deren Schnittpunkt mit der H 300 am Hang des Heinrichstiegs, um bis Lerbach wiederum der H 300 zu folgen. Ab Lerbach folgt sie der Fahrbahnmitte der Bundesstraße 241 in Richtung Osterode, und zwar von der Mitte der Einmündung der Alten Harzstraße bis zur Mitte der Einmündung des Degenköpferweges. Von dort folgt sie der Mitte des Degenköpferweges bis zu dessen Schnitt mit der Trasse der Hochspannungsleitung. Sie folgt der Trasse der Hochspannungsleitung, den Scheerenberg querend, in östlicher Richtung bis zu deren Schnitt mit der Bundesstraße 498, um dann in Fahrbahnmitte der Bundesstraße 498 bis zum nördlichen Widerlager der Sösestaumauer zu folgen. Über die Sösestaumauer folgt sie dann weiter der H 300 bis zu deren Schnittpunkt mit der Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde Herzberg und dem gemeindefreien Gebiet Herzberger Forst. Sie folgt dann der kürzesten Verbindung zwischen diesem Schnittpunkt und dem Schnittpunkt der H 300 mit der Mitte des Holzabfuhrweges "Heuerweg". Dann folgt sie wiederum der H 300 bis zu deren Schnittpunkt mit der Grenze zwischen den Gemarkungen Scharzfeld und Barbis. Sie folgt dann, das Odertal in südlicher Richtung querend, dieser Gemarkungsgrenze bis zu deren Schnittpunkt mit der H 300 am Bühlberg. Von dort folgt sie der H 300 in zunächst westlicher, dann südlicher, zuletzt wieder westlicher Richtung, bis sie am Barbiser Kopf die Grenze nach Sachsen-Anhalt schneidet.
topografische Karten mit der Darstellung des Grenzverlaufs liegen bei den Landkreisen Goslar und Osterode und bei der großen selbständigen Stadt Goslar als untere Bauaufsichtsbehörde aus und können dort eingesehen werden.
![]() |
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion