Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Bauaufsicht: Technische Baubestimmungen;
DIN 1045 "Beton und Stahlbeton"

- Niedersachsen -

Vom 4. Juli 2007
(MBl. Nr. 28 vom 16.07.2007 S. 659)



- 503.2-24.012/0-1 - - VORIS 21.072 -
Bezug: Bek. v. 8.3.2004 (Niedersachsen MBl. S. 193) - VORIS 21.072 -

Mit der Bezugsbekanntmachung ist die "DIN 1045-1:2001-07: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton" als Technische Baubestimmung bekannt gemacht worden.

1 Bei Anwendung von DIN 1045:2001-07 ist Folgendes zu beachten:

1.1 Bei der Verwendung von selbstverdichtendem Beton ist die als Anlage 1 abgedruckte "DAfStb-Richtlinie Selbstverdichtender Beton: 2003-11" anzuwenden.

1.2 Für massige Bauteile gilt die als Anlage 2 abgedruckte "DAfStb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton: 2005-03".

Teil 1, Abschn. 13.1.1 (6) wird wie folgt ergänzt: Wenn auf die Mindestbewehrung nach DIN 1045-1, 13.1.1 (1) verzichtet wird, ist dies im Rahmen der Tragwerksplanung zu begründen. Bei schwierigen Bauwerksbedingungen oder komplizierten Gründungen ist nachzuweisen, dass ein duktiles Bauteilverhalten auch ohne entsprechende Mindestbewehrung durch Boden-Bauwerk-Interaktion sichergestellt ist.

2 Bei Anwendung der DIN 1045-1 : 2001-07 ist Folgendes zu beachten:

2.1 Die als Anlage 3 abgedruckte Berichtigung 2 zu DIN 1045-1: 2002-07 ist zu berücksichtigen. In dieser Berichtigung 2 ist die Berichtigung 1 zu DIN 1045-1: 2002-07 der Bezugsbekanntmachung enthalten.

2.2 In Tabelle 11, Zeile 7, Spalten 1 und 3 gilt:

2.3 In Tabelle 16, Zeile 2, Spalte 4 gilt:

2.4 In Tabelle 16, Zeile 2 und der Fußnote c ist das Wort "Kopplungen" zu streichen; die entsprechenden Angaben sind den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen zu entnehmen.

3 Bei Anwendung der DIN 1045-2 :2001-07 ist Folgendes zu beachten:

Das als Anlage 4 abgedruckte Änderungsblatt A1 vom Januar 2005 ist zu beachten.

4 Bezüglich der in diesen technischen Baubestimmungen genannten Normen, anderen Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf Produkte bzw. Prüfverfahren beziehen, gilt, dass auch Produkte bzw. Prüfverfahren angewandt werden dürfen, die Normen oder sonstigen Bestimmungen und/oder technischen Vorschriften anderer Vertragsstaaten des Abkommens vom 02.05.1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Türkei entsprechen, sofern das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

Sofern für ein Produkt ein Übereinstimmungsnachweis oder der Nachweis der Verwendbarkeit - z.B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis - vorgesehen ist, kann von einer Gleichwertigkeit nur ausgegangen werden, wenn für das Produkt der entsprechende Nachweis der Verwendbarkeit und/oder der Übereinstimmungsnachweis vorliegt und das Produkt ein Übereinstimmungszeichen trägt.

5 Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungen, die von Stellen anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Türkei erbracht werden, sind ebenfalls anzuerkennen, sofern die Stellen aufgrund ihrer Qualifikation, Integrität, Unparteilichkeit und technischen Ausstattung Gewähr dafür bieten, die Prüfung, Überwachung bzw. Zertifizierung gleichermaßen sachgerecht und aussagekräftig durchzuführen. Diese Voraussetzungen gelten insbesondere als erfüllt, wenn die Stellen nach Artikel 16 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Bauprodukte (ABl. EG Nr. L 40 S. 12) für diesen Zweck zugelassen worden sind.

6 Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.06.1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.07.1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

7 Die Verwendung des Satzbildes dieser Norm beruht auf dem Vertrag der Länder mit dem Deutschen Institut für Normung e. V. und der Zustimmung des Beuth-Verlags. Eine Verwendung des Satzbildes durch andere ist nicht gestattet.

 

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion