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Regelwerk

Änderungstext

Vierte Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Hamburg -

Vom 4. Dezember 2018
(HmbGVBl. Nr. 48 vom 21.12.2018 S. 418)



Artikel 1

Auf Grund von § 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 437), wird verordnet:

Einziger Paragraph
Änderung der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Wohnungswesens und des Wohnungsbaus

(nicht dargestellt)

Artikel 2

Auf Grund der §§ 2, 5 und 12 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 437), und § 16 Absatz 6 Nummer 5 des Hamburgischen Vermessungsgesetzes vom 20. April 2005 (HmbGVBl. S. 135), zuletzt geändert am 31. August 2018 (HmbGVBl. S. 282, 284), wird verordnet:

Einziger Paragraph
Änderung der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg

(nicht dargestellt)

Artikel 3

Auf Grund von § 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 437), und § 81 Absatz 1 Nummer 6 und Absätze 8 bis 10 der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2015 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 23. Januar 2018 (HmbGVBl. S. 19), wird verordnet:

Einziger Paragraph
Änderung der Baugebührenordnung

Die Baugebührenordnung vom 23. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 261), zuletzt geändert am 5. Dezember 2017 (HmbGVBl. S. 440, 442), wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Absätze 1 und 3 wird jeweils der Gebührensatz "29 Euro" durch den Gebührensatz "31 Euro" ersetzt.

2. In § 4 Absatz 1 Satz 3 wird die Zahl "9,03" durch die Zahl "9,30" ersetzt.

3. Anlage 1 wird wie folgt geändert:

3.1 In den nachstehend genannten Nummern treten an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Gebührensätze:

Alt:

1.1.1 erster Gebührensatz 18,70
zweiter Gebührensatz 116
1.1.2 erster Gebührensatz 12,50
zweiter Gebührensatz 116
1.2.1 erster Gebührensatz 14,20
zweiter Gebührensatz 58
1.2.2 erster Gebührensatz. . 9,60
zweiter Gebührensatz 58
1.3.1 erster Gebührensatz 24,30
zweiter Gebührensatz 116
1.3.2 erster Gebührensatz 18,80
zweiter Gebührensatz 116
1.5 erster Gebührensatz 55
1.6 erster Gebührensatz 55
1.7 erster Gebührensatz 55
1.8.1 erster Gebührensatz 109
1.8.2 erster Gebührensatz 55
1.9 erster Gebührensatz 109
1.11 erster Gebührensatz 55
1.15 erster Gebührensatz 109

Neu:

Nummer 1.1.1 erster Gebührensatz 19,05
zweiter Gebührensatz 120
Nummer 1.1.2 erster Gebührensatz 12,75
zweiter Gebührensatz 120
Nummer 1.2.1 erster Gebührensatz 14,50
zweiter Gebührensatz 60
Nummer 1.2.2 erster Gebührensatz 9,80

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