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Regelwerk, Bau, Hamburg

BPD 2022-5 Bauprüfdienst
Fahrradplätze und Abstellräume für Fahrräder

- Hamburg -

Vom 27. September 2022
(Quelle: https://www.hamburg.de/ vom 04.10.2022)



1 Gründe für die Herausgabe, ungültige Bauprüfdienste

Dieser Bauprüfdienst (BPD) gibt Hinweise zur Errichtung von Abstellanlagen für Fahrräder hinsichtlich der Kriterien

Der Bauprüfdienst ersetzt den Bauprüfdienst 5/1996, der in vielen Bereichen grundsätzlich überarbeitet worden ist.

Die Bedeutung des Fahrrades als Verkehrsmittel hat in den 26 Jahren seit Veröffentlichung des letzten BPD deutlich zugenommen. Die Häufigkeit der Nutzung des Fahrrades ist unter anderem wesentlich davon abhängig, wie die Abstellmöglichkeiten am Wohn- und Zielort beschaffen sind.

2 Rechtsgrundlagen, Normen und Leitfaden

2.1 Gesetze und Verordnungen

2.2 Handlungsempfehlung/Leitfaden

3 Zuständigkeiten

Zuständig 3 für die Durchführung der Hamburgischen Bauordnung ( HBauO) sind die Bauaufsichtsbehörden der Bezirksämter. Abweichend hiervon werden die Aufgaben im Hafennutzungsgebiet von der Hamburg Port Authority (HPA) und im Bereich der Kehrwiederspitze, Speicherstadt, HafenCity und den Vorbehaltsgebieten (z.B. Mitte Altona) von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (BSW/ABH23) wahrgenommen.

Im Zustimmungsverfahren ( § 64 HBauO) erfolgt die Antragsprüfung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (BSW/ABH23).

Als sachverständige Stelle steht die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau, Oberste Bauaufsicht (BSW/ABH2) zur Verfügung.

4 Rechtssystematik

Gemäß § 48 Abs. 1 HBauO sind bei der Errichtung von baulichen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder abhängig von der Nutzung der baulichen Anlage in ausreichender Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit herzustellen (notwendige Fahrradplätze).

Die Anzahl der notwendigen Fahrradplätze (quantitative Anforderung) wird nach dem im Bauprüfdienst Mobilitätsnachweis festgelegten Bemessungsschlüssel ermittelt (siehe Anlage 1 zum BPD 2022-2 Mobilitätsnachweis). Die Fahrradplätze sind in den Bauantragsunterlagen unter Berücksichtigung des geplanten Abstellsystems konkret nachzuweisen (siehe unten Abschnitt 6).

5 Begriffsdefinitionen

Dieser BPD trifft Aussagen zu denqualitativen Anforderungen an das Fahrradparken. Die Grundlagen hierfür sollen im Folgenden erläutert werden.

5.1 Fahrradabstellelemente

... sollen dem einzelnen Fahrrad Standsicherheit bieten und das Anschließen des Rahmens und eines Vorder-/Hinterreifens ermöglichen. Zu den Abstellelementen gehören beispielsweise Anlehnbügel und Doppelstockparksysteme.

5.2 Fahrradabstellanlagen

... setzen sich aus zwei Elementen zusammen: den Abstellelementen und der baulichen Hülle, in der diese platziert werden. Dies können beispielsweise Fahrradräume oder Fahrradgaragen sein. Bei Einzelboxen entfällt das Abstellelement.

5.3 Nutzergruppen

Die Nutzer der Anlagen lassen sich mehrheitlich einer der folgenden vier Gruppen zuordnen:

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