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Regelwerk, Bau- und Planungsrecht, Hamburg

BPD 1/2015 - Bauprüfdienst
Baulasten

- Hamburg -

Vom 4. Mai 2015
(Quelle: www.hamburg.de)



Archiv: FW 1988-2, 1992-9, FW 1994-4, 2002-4

1. Gründe für die Herausgabe

Der Bauprüfdienst gibt Erläuterungen zum Baulastverfahren nach § 79 HBauO und zu einzelnen Regelungen der Vorschrift.

Dieser Bauprüfdienst ersetzt den BPD 4/2002.

2. Rechtsgrundlagen

3. Baulasten

3.1. Inhalt der Baulast (Verpflichtungserklärung)

Baulastfähig sind Erklärungen, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

Diese Voraussetzungen sind erfüllt bei den Tatbeständen, die ausdrücklich in der HBauO geregelt werden (§ 4 Absätze 1 und 3, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 1, § 10 Absatz 2, § 15 Absatz 2, § 28 Abs. 2, § 43 Abs. 1 und § 48 Absatz 1 HBauO). Geregelte Tatbestände im Planungsrecht finden sich in § 35 Abs. 4 und 5 BauGB.

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