Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Hessischen Verordnung zur Durchführung
des Baugesetzbuches *

Vom 28. Oktober 2008
(GVBl. Nr. 21 vom 13.11.2008 S. 924)


Aufgrund

des § 199 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), wird verordnet:

Artikel 1

Die Hessische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 17. April 2007 (GVBl. I S. 259), geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2007 (GVBl. I S. 875), wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 werden die Worte "Mühlheim am Main" und das darauf folgende Komma gestrichen.

2. § 8 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nr. 1 werden die Worte "soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist" und ein Komma angefügt.

b) In Nr. 4 werden die Worte "Mühlheim am Main" und das darauf folgende Komma gestrichen.

c) In Nr. 5 wird nach den Worten "Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn" das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.

d) In Nr. 6 wird der Punkt am Satzende durch das Wort "und" ersetzt.

e) Folgende Nr. 7 wird angefügt:

"7. für die Bereiche der Städte Bad Hersfeld und Eschwege dem Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)."

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 04.07.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion