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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Planzeichenverordnung Regionalpläne
- Hessen -

Vom 18. September 2005
(GVBl. Nr. 22 vom 23.09.2005 S. 648)


Aufgrund des § 9 Abs. 1 Satz 4 des Hessischen Landesplanungsgesetzes vom 6. September 2002 (GVBl. I S. 548) wird verordnet:

Artikel 1

Die Planzeichenverordnung Regionalpläne vom 10. November 1997 (GVBl. I S. 479) wird wie folgt geändert:

1. In § 2 wird die Angabe " § 6 Abs. 3" durch " § 9 Abs. 4" ersetzt.

2. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 Satz 4 werden die Worte "oder Zuwachs" gestrichen.

b) Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

alt neu
Die aus der Anlage ersichtlichen Planzeichen sind für die Darstellungen in der Karte zu verwenden.  "Die aus der Anlage ersichtlichen Planzeichen und ihre Begriffsbestimmung sind für die Darstellungen in der Karte zu verwenden."

c) Abs. 3 wird eingefügt.

d) Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4.

3. § 4 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
Inkrafttreten  "In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten".

b) Folgender Satz wird angefügt:

"Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft."

4. Die Planzeichen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 erhalten die neue Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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