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Regelwerk

VOL-Richtlinie VBV
Richtlinie des Finanz- und Wirtschaftsministeriums für die Vergabe- und Vertragsabwicklung von Liefer- und Dienstleistungen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg

- Baden-Württemberg -

Vom 28. März 2013
(GABl. Nr. 4 vom 29.05.2013 S. 196)



Bekanntmachung

Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Die Richtlinie gilt für die vom Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg bezogenen Lieferungen und gewerblichen Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Gebäudebewirtschaftung und der Energiebeschaffung. Rechtsgrundlage sind die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen ( VOL/A) und die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ( VOL/B), in der jeweils geltenden Fassung. Vom Geltungsbereich der Richtlinien ausgenommen sind:

Beschaffungen von Bedarfsgegenständen gemäß der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Beschaffung in der Landesverwaltung (Beschaffungsanordnung - BAO), in der jeweils geltenden Fassung.

Die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen erfolgt nach der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit ( VSVgV). Die VSVgV ist derzeit ab einem geschätzten Auftragwert von 400.000 Euro anzuwenden. Unterhalb dieses Schwellenwertes erfolgt die Ausschreibung nach § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit der VOL/A, 1. Abschnitt. Wegen der besonderen Sensibilität dieser Aufträge gilt dies auch, wenn diese nur teilweise verteidigungs- und sicherheitsrelevant sind. Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Bereiche sind sicherheitsempfindliche Stellen im Sinne des § 1 Landessicherheitsüberprüfungsgesetz ( LSOG), in der jeweils geltenden Fassung. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat die nutzende Verwaltung darzulegen.

1.2 Durchführung der Vergabeverfahren

Die Durchführung der Vergabeverfahren erfolgt mit der Zentralen Vergabedatenbank.

1.3 Zuständigkeiten

1.3.1 Zuständigkeit der Ämter

Für die Vergabe der Lieferungen und Dienstleistungen sind grundsätzlich die Ämter des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg zuständig. Die zentrale Energiebeschaffung erfolgt durch die Betriebsleitung des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg.

1.3.2 Arbeitsabläufe

Die Arbeitsabläufe bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sind zur Korruptionsprävention (siehe Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Verhütung unrechtmäßiger und unlauterer Einwirkungen auf das Verwaltungshandeln und zur Verfolgung damit zusammenhängender Straftaten und Dienstvergehen - VwV Korruptionsverhütung und -bekämpfung, in der jeweils geltenden Fassung) wie folgt zu trennen:

Planung und Leistungsbeschreibung sowie die Angebotswertung erfolgen durch die Fachabteilungen. Verfahrensrelevante Termine sind im Vorfeld mit der Vergabestelle abzustimmen.

Der Vergabevorschlag ist vom Ersteller, die Vergabeentscheidung vom Leiter der Fachabteilung und von der Vergabestelle zu unterzeichnen.

Die Vergabestelle betreut das Vergabeverfahren.

Die Zuständigkeit für die Verfahrensbetreuung umfasst insbesondere:

1.3.3 Beteiligung der Betriebsleitung des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg

Die Betriebsleitung des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist in folgenden Fällen zu beteiligen:

1.3.4 Zuständigkeiten der Betriebsleitung des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg

Die Betriebsleitung des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist zuständig:

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