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Regelwerk

Änderungstext

Änderung der WEA-Schattenwurf-Leitlinie
- Brandenburg -

Vom 2. Dezember 2019
(ABl. Nr. 2 vom 15.01.2020 S. 11)



Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

I.

Die WEA-Schattenwurf-Leitlinie vom 24. März 2003 (ABl. S. 498), die zuletzt durch den Erlass vom 28. Februar 2015 (ABl. S. 277) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Bezeichnung der Leitlinie wird wie folgt gefasst:

alt neu
WEA-Schattenwurf-Leitlinie
Leitlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen
"Leitlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Leitlinie)".

2. Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

alt neu
5 Geltungsdauer

Die Geltungsdauer dieser Leitlinie ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet.

"5 Geltungsdauer

Die Geltungsdauer dieser Leitlinie ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet."

II.

Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2019 in Kraft.

ID 200105

ENDE

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(Stand: 30.01.2020)

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