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Regelwerk, Bau und Planung

EAG Bau-Einführungserlass - Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau
Einführungserlass zum Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien

- Brandenburg -

Vom 4. April 2005
(ABl. Nr. 21 vom 01.06.2005 S. 567)


Runderlass Nr. 23/1/2005 des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung

Vorbemerkung:

Grundlage dieses Einführungserlasses ist der Mustereinführungserlass der Fachkommission Städtebau der ARGEBAU.

Der Mustereinführungserlass wurde am 1. Juli 2004 durch die Fachkommission Städtebau beschlossen. Die Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Bauwesen und Städtebau erfolgte am 21./22. Oktober 2004.

Paragraphen ohne Gesetzesangabe beziehen sich auf die Neubekanntmachung des Baugesetzbuchs - BauGB - vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) nach den Änderungen durch das EAG Bau.

1 Überblick

1.1 Allgemeines

Das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24. Juni 2004 ist im Bundesgesetzblatt Teil I auf Seite 1359 verkündet worden. Es trat am 20. Juli 2004 in Kraft. Infolge der umfangreichen Änderungen ist eine Neubekanntmachung des Baugesetzbuchs erfolgt (Neubekanntmachung vom 23. September 2004, BGBl. I S. 2414). Wesentlicher Anlass für das Gesetzgebungsverfahren war die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30), die so genannte Plan-UP-Richtlinie. Außerdem sind Rechtsgrundlagen für den Stadtumbau und Maßnahmen der Sozialen Stadt geschaffen sowie weitere aktuelle städtebauliche Fragen, auch zur Vereinfachung des Gesetzes, einer Lösung zugeführt worden.

1.2 Überblick über das EAG Bau

Artikel 1 ändert das Baugesetzbuch

Die wesentlichen Regelungen im Städtebaurecht sind:

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