umwelt-online: DIN 4102 Teil 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (3)

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1) Zwischen denu- undus Werten der Zeilen 1 bis 1.3 darf in Abhängigkeit von der Balkenbreiteb geradlinig interpoliert werden.
2) Die geforderte Mindeststabzahln darf unterschritten werden, wenn der seitliche Achsabstandus je entfallendem Stab jeweils um 10 mm vergrößert wird; Stabbündel gelten in diesem Falle als ein Stab.
3) Bei einer Betondeckungc > 50 mm ist eine Schutzbewehrung nach Abschnitt 3.1.5.2 erforderlich.
4) Die Tabellenwerte gelten auch für Spannbetonbalken; die Mindestachsabständeu,um,us unduo sind jedoch nach den Angaben von Tabelle 1 um die Δu-Werte zu erhöhen.
5) Bei den Balkenbreiten für F 60 bis F 180 sind kleinere Balkenbreiten möglich, wenn die Balkenbreite z.B. nach Tabelle 3, Zeile 4.1, abgemindert wird.

3.4 Feuerwiderstandsklassen von Decken aus Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton und Leichtbeton mit geschlossenem Gefüge nach DIN 4219 Teil 1 und Teil 2

3.4.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

3.4.1.1 Die Angaben von Abschnitt 3.4 gelten für von unten oder von oben beanspruchte Stahlbeton- und Spannbetondecken aus Normalbeton sowie für gleichzustellende Dächer nach den folgenden Abschnitten von DIN 1045/07.88:

  1. Abschnitt 19.7.6 - Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht,
  2. Abschnitt 20.1 - Platten und
  3. Abschnitt 22 - punktförmig gestützte Platten.

Die Angaben von Abschnitt 3.4 gelten sinngemäß auch für Balkendecken ohne Zwischenbauteile mit ebener Deckenuntersicht nach DIN 1045/07.88, Abschnitt 19.7.7.

Für Decken aus Leichtbeton mit geschlossenem Gefüge nach DIN 4219 Teil 1 und Teil 2 gelten die Randbedingungen von Abschnitt 3.4.6.

3.4.1.2 Bekleidungen an der Deckenunterseite - z.B. Holzschalungen - und die Anordnung von Fußbodenbelägen oder Bedachungen auf der Decken- bzw. Dachoberseite sind bei den klassifizierten Decken bzw. Dächern ohne weitere Nachweise erlaubt; gegebenenfalls sind bei Verwendung von Baustoffen der Klasse B jedoch bauaufsichtliche Anforderungen zu beachten.

3.4.1.3 Durch die klassifizierten Decken dürfen elektrische Leitungen vereinzelt durchgeführt werden, wenn der verbleibende Lochquerschnitt mit Mörtel oder Beton nach DIN 1045 vollständig verschlossen wird.

Anmerkung: Für die Durchführung von gebündelten elektrischen Leitungen sind Abschottungen erforderlich, deren Feuerwiderstandsklasse durch Prüfungen nach DIN 4102 Teil 9 nachzuweisen ist; ihre Brauchbarkeit ist besonders nachzuweisen - z.B. im Rahmen der Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

3.4.2 Mindestdicken von Platten ohne Hohlräume 2)

3.4.2.1 Unbekleidete Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton ohne Hohlräume müssen unabhängig von der Anordnung eines Estrichs die in Tabelle 9, Zeilen 1 bis 1.2, angegebenen Mindestdicken besitzen; bei punktförmig gestützten Platten müssen die Mindestwerte nach Zeile 2 eingehalten werden.

3.4.2.2 Sofern Estriche bei Platten nach Tabelle 9, Zeilen 1 bis 1.2, brandschutztechnisch berücksichtigt werden sollen, müssen die Mindestdicken für Platten und Estriche nach Tabelle 9, Zeilen 3 bis 6, eingehalten werden. Dämmschichten von schwimmenden Estrichen müssen bei Bemessung nach Tabelle 9, Zeilen 5 bis 5.2, DIN 18165 Teil 2/03.87, Abschnitt 2.2, entsprechen, mindestens der Baustoffklasse B2 angehören und eine Rohdichte ≥ 30 kg/m3 aufweisen.

3.4.2.3 Sofern Bekleidungen bei Platten nach Tabelle 9, Zeilen 1 bis 1.2 und 3 bis 6, brandschutztechnisch berücksichtigt werden sollen, gelten die Mindestwerte von Zeilen 7 bis 7.3.

3.4.3 Mindestdicken von Platten mit Hohlräumen 2)

3.4.3.1 Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton mit Hohlräumen (a/hi > 1; Formelzeichen siehe Bild 8) ohne brennbare Bestandteile müssen die in Tabelle 10, Zeilen 1 bis 1.2, angegebenen Mindestdicken besitzen; bei Hohlräumen mit Baustoffen der Baustoffklasse B - z.B. bei Anordnung von Füllkörpern - müssen die Mindestwerte nach den Zeilen 2 bis 2.2 eingehalten werden. Stahlbetonhohldielen nach DIN 1045/07.88, Abschnitt 19.7.9, werden in Abschnitt 3.5 behandelt.

3.4.3.2 Der QuotientANetto/b errechnet sich aus der Nettoquerschnittsfläche und der dazugehörigen Breite nach den Angaben von Bild B.

Bild 8: Beispiel fürANetto undb bei Decken mit Hohlräumen

3.4.3.3 Sofern Bekleidungen brandschutztechnisch berücksichtigt werden sollen, gelten für die Dicked2 die Mindestwerte nach Tabelle 10, Zeilen 3 bis 3.3.

Tabelle 9: Mindestdicken von Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton ohne Hohlräume

Zeile Konstruktionsmerkmale Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Mindestdicked in mm unbekleideter Platten ohne Anordnung eines Estrichs bei  
1.1 statisch bestimmter Lagerung 601)2) 802) 100 120 150
1.2 statisch unbestimmter Lagerung 801)2) 801)2) 100 120 150
2 Mindestdicked in mm punktförmig gestützter Platten unabhängig von der Anordnung eines Estrichs bei    
2.1 Decken mit Stützenkopfverstärkung 150 150 150 150 150
2.2 Decken ohne Stützenkopfverstärkung 150 200 200 200 200
3 Mindestdicked in mm unbekleideter Platten mit Estrich der Baustoffklasse A, Gussasphaltestrich oder Walzasphalt 50 50 50 60 75
4 MindestdickeD in mm =d + Estrichdicke bei    
4.1 statisch bestimmter Lagerung 601)2) 802) 100 120 150
4.2 statisch unbestimmter Lagerung 801)2) 801)2) 100 120 150
5 Mindestdicked in mm unbekleideter Platten mit schwimmendem Estrich bei einer Dämmschicht nach Abschnitt 3.4.2.2 bei  
5.1 statisch bestimmter Lagerung 601)2) 601)2) 601)2) 601)2) 802)
5.2 statisch unbestimmter Lagerung 801)2) 801)2) 801)2) 801)2) 801)2)
6 Mindestestrichdicked1 in mm bei Estrichen aus Baustoffen der Baustoffklasse A, Gussasphaltestrich3) oder Walzasphalt3) 25 25 25 30 40
7 Mindestdicked in mm von Platten nach den Zeilen 1 und 3 bis 6 mit Bekleidungen aus  
7.1 Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 Mindestdicked nach den Zeilen 1 bis 1.2, 3 und 5 bis 5.2, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich,d jedoch nicht kleiner als 50
7.2 Holzwolle-Leichtbauplatten nach Abschnitt 3.1.6.6 auch ohne Putz bei  
7.2.1 einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten ≥ 25 mm 50 50 - - -
7.2.2 einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten ≥ 50 mm 50 50 50 50 50
7.3 Unterdecken d ≥ 50; Konstruktion nach Abschnitt 6.5


1) Bei Betonfeuchtegehalten, angegeben als Massenanteil, > 4% (siehe Abschnitt 3.1.7) sowie bei sehr dichter Bewehrungsanordnung (Stababstände < 100 mm) sind die Mindestdickend nach den Zeilen 1 bis 1.2 und 5 bis 5.2 sowie die Mindestdicken D nach Zeile 4 bis 4.2 um 20 mm zu vergrößern.
2) Bei Platten mit mehrseitiger Brandbeanspruchung - z.B. bei auskragenden Platten - müssen die Mindestdickend nach den Zeilen 1 bis 1.2 und 5 bis 5.2 sowie die Mindestdicken D nach den Zeilen 4 bis 4.2 jeweils ≥ 100 mm sein.
3) Bei Anordnung von Gussasphaltestrich, Walzasphalt, bei Verwendung von schwimmendem Estrich mit einer Dämmschicht der Baustoffklasse B und bei Verwendung von Holzwolle-Leichtbauplatten nach Zeile 7.2 muss die Benennung jeweils F 30-AB, F 60-AB, F 90-AB, F 120-AB und F 180-AB lauten.

Tabelle 10: Mindestdicken von Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton mit Hohlräumen

Zeile Konstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Mindestdicken von Hohlplatten ohne brennbare Bestandteile  
1.1 Mindestdicked2 in mm von Platten mit  
1.1.1 Statisch bestimmter Lagerung - wegen Einfeldplatten mit Kragarm siehe Zeile 1.1.2 - bei Hohlräumen mit  
1.1.1.1 Rechteckquerschnitt 60 60 60 60 60
1.1.1.2 Kreis- oder Ovalquerschnitt 50 50 50 50 50
1.1.2 Statisch unbestimmter Lagerung - ohne Massiv- und Halbmassivstreifen1) sowie bei Einfeldplatten mit Kragarm bei Hohlräumen mit

 
1.1.2.1 Rechteckquerschnitt 80 80 80 80 80
1.1.2.2 Kreis- oder Ovalquerschnitt 70 70 70 70 70
1.2 Mindestgesamtdicked in mm unabhängig vom statischen System ANetto/bd nach Tabelle 9
2 Mindestdicken von Hohlplatten mit brennbaren Bestandteilen  
2.1 Mindestdicked2 in mm von Platten mit  
2.1.1 Statisch bestimmter Lagerung bei Hohlräumen mit  
2.1.1.1 Rechteckquerschnitt 80 80 80 80 80
2.1.1.2 Kreis- oder Ovalquerschnitt 70 70 70 70 70
2.1.2 Statisch unbestimmter Lagerung, unabhängig vom Hohlraumquerschnitt

80 80 100 120 150
2.2 Mindestgesamtdicked in mm unabhängig vom statischen System ANetto/bd nach Tabelle 9
3 Mindestdicked2 von Hohlplatten mit Bekleidungen aus  
3.1 Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 Mindestdicked2 nach den Zeilen 1.1 und 2.1, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich,d2 jedoch nicht kleiner als 50 mm
3.2 Holzwolle- Leichtbauplatten nach Abschnitt 3.1.6.6 auch ohne Putz bei  
3.2.1 einer Dicke der Holzwolle- Leichtbauplatten ≥ 25 mm 50 50 - - -
3.2.2 einer Dicke der Holzwolle- Leichtbauplatten ≥ 50 mm 50 50 50 50 50
3.3 Unterdecken d  ≥ 50; Konstruktion nach Abschnitt 6.5


1) Bei Hohlplatten mit Massiv- oder Halbmassivstreifen bis zu den Momentennullpunkten dürfen die Werte von Zeile 1.1.1 verwendet werden
2) Bei Verwendung von Füllkörpern oder Holzwolle-Leichtbauplatten nach Zeile 3.2 jeweils der Baustoffklasse B muss die Benennung jeweils F 30-AB, F 60-AB, F 90-AB, F 120-AB und F 180-AB lauten.

3.4.4 Mindestachsabstand der Bewehrung von frei aufliegenden Platten

3.4.4.1 Die Feldbewehrung frei aufliegender Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton muss unter Beachtung der Abschnitte 3.4.4.2 bis 3.4.4.4 die in Tabelle 11 angegebenen Mindestachsabstände besitzen. Die Tabellenwerte beziehen sich immer auf die untere Lage der Tragbewehrung.

3.4.4.2Bei einer Feldbewehrung mit unterschiedlichen Stabdurchmessern und bei mehrlagiger Feldbewehrung darf nach den Angaben von Bild 6 statt des Achsabstandesu der mittlere Achsabstandum nach Gleichung ( 4) verwendet werden.um muss ≥u nach Tabelle 11 sein und der Achsabstand des zur Oberfläche am nächsten liegenden Einzelstabes muss ≥ 10 mm und ≥ 0,5u nach Tabelle 11 sein.

Tabelle 11: Mindestachsabstand der Feldbewehrung von frei aufliegenden Stahlbetonplatten3) aus Normalbeton

Zeile Konstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse
F 30 F 60 F 90 F 120 F 180
1 Mindestachsabstandu in mm 1achsig gespannter Platten

 
1.1 Stahlbeton, unbekleidet 10 25 35 45 601)
1.2 Stahlbetondecken mit Stahlblech als verlorene Schalung (Profilhöhe der Stahlbleches 50 mm) 10 20 30 40 55
1.3 Platten mit konstruktivem Querabtrag bei einer Plattenbreiteb mit  
1.3.1 b/l ≤ 1,02) 10 10 20 30 40
1.3.2 b/l ≥ 3,02) 10 25 35 45 601)
2 Mindestachsabstandu in mm unbekleideter 2achsig gespannter Platten bei  
2.1 3seitiger Lagerung mitly/lx >1,0 10 25 35 45 601)
2.2 3seitiger Lagerung mit 1,0 ≥ly/lx ≥ 0,7 10 20 30 35 45
2.3 3seitiger Lagerung mit 0,7 >ly/lx 10 15 25 30 40
2.4 4seitiger Lagerung2) mit 1,5 ≥ly/lx 10 10 15 20 30
2.5 4seitiger Lagerung2) mitly/lx ≥ 3 10 25 35 45 601)
3 Mindestachsabstandu in mm von Platten mit Bekleidungen aus  
3.1 Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.6 Mindestachsabstandu nach den Zeilen 1 bis 1.3.2 und 2 bis 2.5, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich,u jedoch nicht kleiner als 10
3.2 Holzwolle-Leichtbauplatten nach Abschnitt 3.1.6.6 auch ohne Putz bei  
3.2.1 einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten ≥ 25 mm 10 10 - - -
3.2.2 einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten ≥ 50 mm 10 10 10 10 15
3.3 Unterdecken u ≥ 10; Konstruktion nach Abschnitt 6.5


1) Bei einer Betondeckungc > 50 mm ist eine Schutzbewehrung nach Abschnitt 3.1.5 erforderlich.
2) Zwischenwerte zwischen den Zeilen 1.3.1 und 1.3.2 bzw. 2.4 und 2.5 dürfen geradlinig interpoliert werden.
3) Die Tabellenwerte gelten auch für Spannbetonplatten; die Mindestachsabständeu sind jedoch nach den Angaben von Tabelle 1 um die Δu- Werte zu erhöhen.

3.4.4.3 Bei auskragenden Platten muss die Bewehrung zur Plattenoberseite die in Tabelle 12, Zeilen 1 bis 1.2 und 2, angegebenen Mindestachsabstände besitzen. Dasselbe gilt für eine gegebenenfalls vorhandene oben liegende Drillbewehrung 2achsig gespannter Platten.

3.4.4.4 Bei 3seitig gelagerten Platten mit freiem Rand, bei dem der Brandangriff 2- oder 3seitig erfolgen kann, muss die in der Regel erforderliche Bewehrung des freien Randes die in Tabelle 11, Zeilen 1 bis 1.3.2, angegebenen Mindestachsabständeu auch von der Seite besitzen.

3.4.5 Mindestachsabstände der Bewehrung durchlaufender oder eingespannter sowie punktförmig gestützter Platten

3.4.5.1 Durchlaufende oder eingespannte sowie punktförmig gestützte Stahlbeton- und Spannbetonplatten aus Normalbeton müssen unter Beachtung der Angaben von Abschnitt 3.4.5 die in Tabelle 12 angegebenen Mindestachsabstände besitzen.

3.4.5.2 Bei einer Feldbewehrung mit unterschiedlichen Stabdurchmessern und bei mehrlagiger Feldbewehrung gelten die Angaben überum in Abschnitt 3.4.4.2 bezüglich Tabelle 12 sinngemäß.

3.4.5.3 Der Achsabstand der Feldbewehrung darf nach den Angaben von Tabelle 12, Zeilen 3.1.2.1 und 3.1.2.2, bestimmt werden, wenn die Stützbewehrung an jeder Seite gegenüber der nach DIN 1045 erforderlichen Stützbewehrung um 0,15l verlängert wird - bei durchlaufenden Platten istl die Stützweite des angrenzenden größeren Feldes.

3.4.5.4 Bei punktförmig gestützten Platten ist über die Breite der Stützstreifen beider Richtungen eine durchgehende, oben liegende Mindestbewehrung von 20% der über den Stützpunkten erforderlichen Bewehrung anzuordnen. Bei vorgespannten Platten ist diese Mindestbewehrung für 20% der über den Stützpunkten im Gebrauchszustand vorhandenen Gesamt-Zugkraft auszulegen.

3.4.6 Feuerwiderstandsklassen von Decken aus Leichtbeton mit geschlossenem Gefüge nach DIN 4219 Teil 1 und Teil 2

3.4.6.1 Für die Bemessung von Decken aus Leichtbeton mit geschlossenem Gefüge nach DIN 4219 Teil 1 und Teil 2 gilt Abschnitt 3.4 unter Beachtung der Randbedingungen der Abschnitte 3.4.6.2 bis 3.4.6.5.

3.4.6.2 Die in Abschnitt 3.4.6 klassifizierten Decken dürfen nur eingebaut werden, wenn die Umweltbedingungen DIN 1045/07.88, Abschnitt 13, Tabelle 10, Zeilen 1 oder 2, entsprechen.

3.4.6.3 Für Platten ohne Hohlräume nach Tabelle 9 gelten folgende Mindestdicken, wobei Zeilen 2 bis 2.2 nicht angewendet werden dürfen:

Zeile 1: für alle Feuerwiderstandsklassen min.d = 150 mm
Zeile 3: für alle Feuerwiderstandsklassen min.d = 100 mm
Zeile 4: für alle Feuerwiderstandsklassen min.d = 150 mm
Zeile 5: für alle Feuerwiderstandsklassen min.d = 100 mm
Zeile 6: unverändert
Zeile 7: unverändert

3.4.6.4 Platten mit Hohlräumen dürfen nur entsprechend nachstehender Zeilen der Tabelle 10 mit den zugehörigen Mindestdicken ausgeführt werden:

Zeile 1.1.1.2: für alle F-Klassen min.d2 = 70 mm
Zeile 1.1.2.2: für alle F-Klassen min.d2 = 70 mm
Zeile 1.2: unverändert
Zeile 2.1.1.2: für alle F-Klassen min.d2 = 70 mm
Zeile 2.1.2: für alle F-Klassen min.d2 = 150 mm
Zeile 2.2: unverändert
Zeile 3: unverändert

3.4.6.5 Der Mindestachsabstand der Feldbewehrung nach den Tabellen 11 und 12 darf folgendermaßen verringert werden:

Tabelle 12, Zeile 3.3, darf nicht angewendet werden.

Bei dieser Verringerung dürfen folgende Werte nicht unterschritten werden:

F 30-A: min.u siehe DIN 4219 Teil 2

≥ F 60-A: min.u = 30 mm.

Tabelle 12: Mindestachsabstand der Bewehrung durchlaufender oder eingespannter sowie punktförmig gestützter Stahlbetonplatten2) aus Normalbeton

Zeile Konstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse
F 30 F 60 F 90 F 120 F 180
1 Mindestachsabstanduo in mm der Stütz- bzw. Einspannbewehrung2)  
1.1 ohne Anordnung von Estrichen 10 10 15 30 50
1.2 bei Anordnung eines nichtbrennbaren Estrichs, eines Gussasphaltestrichs oder von Walzasphalt 10 10 10 15 20
2 Mindestdicke des EstrichsD in mm bei Wahl vonuo nach Zeile 1.2 - - 10 15 30
3 Mindestachsabstandu in mm der Feldbewehrung2)  
3.1 unbekleideter, 1achsig gespannter Platten bei einer Anordnung der Stütz- bzw. Einspannbewehrung  
3.1.1 nach DIN 1045  
3.1.1.1 2seitig gelagert 10 25 35 45 601)
3.1.1.2 Platten mit konstruktivem Querabtrag bei einer Plattenbreiteb mit  
3.1.1.2.1 b/l ≤ 1,53) 10 10 20 30 40
3.1.1.2.2 b/l ≥ 3,03) 10 25 35 45 601)
3.1.2 nach Abschnitt 3.4.5.3 bei einem Stützweitenverhältnis  
3.1.2.1 min.l ≤ 0,2 max.l3) 10 10 25 35 551)
3.1.2.2 min.l ≥ 0,8 max.l3) 10 10 10 25 45
3.2 unbekleideter, 2achsig gespannter Platten bei einer Anordnung der Stütz- bzw. Einspannbewehrung nach DIN 1045 unabhängig vom Seitenverhältnis bei  
3.2.1 3seitiger Lagerung 10 15 25 30 40
3.2.2 4seitiger Lagerung 10 10 15 20 30
3.3 unbekleideter, punktförmig gestützter Platten unabhängig vom Seitenverhältnis 10 15 25 35 45
4 Mindestachsabstandu der Feldbewehrung von Platten mit Bekleidungen aus  
4.1 Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 Mindestachsabstandu nach den Zeilen 3 bis 3.3.2, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich,u jedoch nicht kleiner als 10 mm
4.2 Holzwolle-Leichtbauplatten nach Abschnitt 3.1.6.6 auch ohne Putz bei  
4.2.1 einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten ≥ 25 mm 10 10 - - -
4.2.2 einer Dicke der Holzwolle-Leichtbauplatten ≥ 50 mm 10 10 10 10 15
4.3 Unterdecken u ≥ 10 mm; Konstruktion nach Abschnitt 6.5


1) Bei einer Betondeckung c > 50 mm ist eine Schutzbewehrung nach Abschnitt 3.1.5 erforderlich.
2) Bei Spannbetonplatten aus Normalbeton sind dieu-Werte um die Δu-Werte nach Tabelle 1 zu erhöhen.
3) Zwischenwerte dürfen geradlinig interpoliert werden.

  

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