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Regelwerk

DIN 1075 - Bemessung und Ausführung
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Betonbrücken

Stand 04/1981



Veröffentlichung: GABl. BW 1985 S. 522

Concrete bridges; design and construction Ponts en beton; calcul et exäcution

Diese Norm ist den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder vom Institut für Bautechnik, Berlin, zur bauaufsichtlichen Einführung empfohlen worden.

Entwurf, Bemessung und Ausführung von Betonbrücken erfordern eine gründliche Kenntnis und Erfahrung. Daher dürfen nur solche Ingenieure und Unternehmer damit betraut werden, die diese Kenntnis und Erfahrung haben, besonders zuverlässig sind und sicherstellen, dass derartige Bauwerke einwandfrei bemessen und ausgeführt werden.

Alle Hinweise in dieser Norm auf DIN 1045 Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausführung, beziehen sich auf die Ausgabe Dezember 1978.

1 Anwendungsbereich

Diese Norm ist anzuwenden für die Über- und Unterbauten sowie Fundamente von Brücken aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton.

Sie gilt auch für andere Bauwerke und Bauteile, die nach DIN 1072 oder DS 804 belastet werden (z.B. Stützwände befahrener Hinterfüllungen), wenn nicht für diese Bauwerke eigene Normen bestehen (z.B. Rohre nach DIN 2410 Teil 1).

Soweit nachstehend nichts davon Abweichendes festgelegt wird, gilt DIN 1045, für vorgespannte Bauteile von Brücken zusätzlich DIN 4227 Teil 1 und Teil 5 und für Verbundbrücken die Richtlinien für die Bemessung und Ausführung von Stahlverbundträgern 1), für Leichtbeton nach DIN 4219 Teil 1 und Teil 2.

2 Bautechnische Unterlagen

2.1 Zeichnungen

Ergänzend zu DIN 1045, Abschnitt 3.2, sind in Schal- und Bewehrungsplänen die Arbeitsfugen darzustellen. Ergänzend zu DIN 1045, Abschnitt 3.1 und 3.4, sind auch Angaben über die Betonierfolge, die Betoniergeschwindigkeit und die Abbindeverzögerung zu machen.

2.2 Statische Berechnung

2.2.1 Jede statische Berechnung muss ein in sich geschlossenes Ganzes bilden und ausreichende Angaben für die Ausführungszeichnungen enthalten.

2.2.2 Für die Ermittlung der Schnittgrößen in Stahlbetonbauteilen im Gebrauchszustand gilt DIN 1045, Abschnitt 3.3 und 15.1.

Abweichend von DIN 1045, Abschnitt 15.5, ist bei der Ermittlung der Schnittgrößen die Torsionssteifigkeit von Trägern (z.B. Balken, Plattenbalken) zu berücksichtigen. Die Aufnahme von Torsionsmomenten ist stets nachzuweisen.

Wird dabei die Biegesteifigkeit entsprechend DIN 1045, Abschnitt 15.1.2 nach Zustand I angesetzt, darf ohne besonderen Nachweis die Torsionssteifigkeit mit 50 % des für den reinen Betonquerschnitt nach der Elastizitätstheorie ermittelten Wertes in Rechnung gestellt werden.

2.2.3 Die Berechnung ist in einer Form aufzustellen, die es gestattet, den Einfluss außergewöhnlicher Verkehrslasten auch nachträglich mit einfachen Hilfsmitteln festzustellen (z.B. durch Angabe von Einflußlinien, Einflußflächen, Querschnittswerten).

2.2.4 Werden neuartige Berechnungsverfahren angewandt oder soll die Berechnung durch Modellversuche ergänzt bzw. ganz oder teilweise ersetzt werden, so sind die damit zusammenhängenden Fragen vorher mit der prüfenden Stelle zu klären.

2.2.5 Die statische Berechnung muss vor allem auch ausreichende Angaben enthalten über:

  1. Die Lastannahmen;
  2. die statischen Systeme;
  3. den Baugrund, dessen Setzungsverhalten und die Hinterfüllung bzw. Auflast;
  4. die Bauzustände, die Betonier- und Ausrüstungsvorgänge, einschließlich der Formänderungen, soweit für die Formgebung von Bedeutung;
  5. die Standsicherheit und Überhöhung der Traggerüste.

3 Lastannahmen

Der Berechnung sind entsprechend der vorgesehenen Nutzung die Lastannahmen folgender Berechnungsgrundlagen zugrunde zu legen:

Außergewöhnliche Belastungen sind gesondert zu berücksichtigen (z.B. Sonderlasten, Einflüsse aus Bergbau und Erdbeben).

4 Mindestmaße, Betondeckung der Bewehrung

Sofern sich nach der Bemessung keine größeren Werte ergeben, richten sich die Maße nach den Einbaumöglichkeiten von Beton und Bewehrung sowie nach der erforderlichen Betondeckung.

Werden in DIN 1045, Abschnitt 13.2, nicht höhere Werte verlangt, so gelten für die Betondeckung der Bewehrung die in Tabelle 1 angegebenen Mindestmaße; diese setzen eine ausreichend enge Anordnung von Abstandhaltern voraus.

Für Betone geringerer Festigkeitsklassen als B25 sind die Maße der Tabelle 1 um 1 cm zu erhöhen. Die Mindestmaße der Tabelle 1 sind bei steinmetzmäßiger feiner Bearbeitung (z.B. Stocken) um 1 cm, bei mittlerer Bearbeitung (z.B. Feinspitzen) um 2 cm, bei grober Bearbeitung (z.B. grobes Spitzen) um mindestens 3cm zu erhöhen.

Die Mindestmaße der Spalte 3 gelten auch für alle Bauteile, welche weniger als 10 m über oder neben Straßen liegen, die mit Tausalzen behandelt werden. Sie gelten auch für Brücken über Eisenbahnstrecken, die vorwiegend mit Dieselantrieb befahren werden.

5 Tragwerke des Überbaues

5.1 Allgemeines

5.1.1 Begriff

Überbauten geben ihre Lasten direkt oder indirekt auf Stützen, Pfeiler und Widerlager ab (siehe Abschnitt 7). Für bogenförmige Tragwerke siehe Abschnitt 6.

5.1.2 Systemwahl

Das gewählte statische System einschließlich der Verteilung der Steifigkeiten muß das Tragverhalten hinreichend genau erfassen. Mit dem gewählten System muß der Kraftfluß eindeutig zu beschreiben sein.

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