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Regelwerk, Bau

Herstellung und Verwendung von Schaumbeton

Stand 2002
(DIBt Mitteilungen Nr. 6/2002 S. 185 vom 17.12.02)


Das Deutsche Institut für Bautechnik erteilt seit einiger Zeit allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Schaumbildner (SB) als Betonzusatzmittel. Schaumbildner (SB) dienen zur Herstellung von Schaumbeton.

Schaumbeton ist im Unterschied zu Porenbeton ein an der Luft erhärtetes zementgebundenes Produkt. Schaumbeton wird in der Regel mit vorgefertigtem Schaum hergestellt.

Es gibt verschiedene Arten von Schaumbeton:

Die in den Bauregellisten bauaufsichtlich bekannt gemachten technischen Regeln (z.B. DIN 1045: 1988-07, DIN 4219-1:1979-12, DIN 4232, DIN EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2) erfassen Schaumbeton nicht. Für bauaufsichtlich relevante Anwendungen gilt der Schaumbeton daher als nicht geregelt.

Daher bedürfen nicht nur Schaumbildner sondern auch zementgebundener Schaumbeton, der an der Luft erhärtet, oder Bauteile aus zementgebundenem Schaumbeton für eine Verwendung in bauaufsichtlich relevanten Anwendungsbereichen (z.B. tragende Bauteile) einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Zur Abgrenzung des Schaumbetons von den geregelten Betonen wurde auf Empfehlung des SVa "Betontechnologie" für den Luftgehalt ein Grenzwert von mindestens 10 Vol.-% festgelegt.

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(Stand: 16.06.2018)

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