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Regelwerk

PG-KMB - Prüfgrundsätze für die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für normalentflammbare, kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen für Bauwerksabdichtungen

Vom Mai 2006
(DIBt. Nr. 5 vom 09.10.2006 S. 205)



Archiv : 2005

1 Vorbemerkung

1.1 Allgemeines

In der im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gemachten Bauregelliste a Teil 2, Abschnitt 2 sind unter der laufenden Nummer 2.39 "Normalentflammbare, kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen für Bauwerksabdichtungen" aufgeführt.

Darin wird als. Verwendbarkeitsnachweis für diese Bauprodukte ein "allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis - abP -" auf der Grundlage von allgemein anerkannten Prüfverfahren gefordert. Der Übereinstimmungsnachweis erfolgt durch eine "Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Erstprüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle - UHP -". Nach den Bauordnungen der Länder dürfen in Deutschland nur solche Bitumendickbeschichtungen verwendet werden, für die diese Nachweise erbracht wurden. Sie sind mit dem Übereinstimmungszeichen (U-Zeichen) zu kennzeichnen.

Die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP) sind von Prüfstellen zu erteilen, die für diese Aufgabe vom DIBt oder von der obersten Bauaufsichtsbehörde des Sitzlandes dieser Stelle anerkannt wurden.

Die vorliegenden Prüfgrundsätze sind Grundlage für die Bewertung und Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für normalentflammbare kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen für Bauwerksabdichtungen.

Die Prüfgrundsätze wurden abgestimmt unter den für die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Produkte nach der Bauregelliste a Teil 2 lfd. Nr. 2.39 anerkannten Prüfstellen:

1.2 Anwendung der Prüfgrundsätze

Die Prüfgrundsätze dienen zur Beurteilung von kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) für folgende Verwendungsbereiche:

1.2.1 Für Bauwerksabdichtungen, die im erdberührten Bereich für die Lastfälle "Bodenfeuchte" und "nicht drückendes Sickerwasser" im Sinne von DIN 18.195-4, -5:2000-08 eingesetzt werden.

1.2.2 Für Bauwerksabdichtungen, die zusätzlich zu 1.2.1 im erdberührten Bereich für den Lastfall "zeitweise aufstauendes Sickerwasser" bis zu einer Gründungstiefe von 3,0 m unter Geländeoberkante im Sinne von DIN 18.195-6:2000-08 eingesetzt werden.

1.2.3 Für Bauwerksabdichtungen, die zusätzlich zu 1.2.2 im erdberührten Bereich für den Lastfall "drückendes Wasser" (Grundwasser) bis zu einer Eintauchtiefe von 3,0 m im Sinne von DIN 18.195-6:2000-08 eingesetzt werden.

1.2.4 Für Bauwerksabdichtungen, die zusätzlich zu 1.2.2 und 1.2.3 auch für die Abdichtung von Arbeits- und Stoßfugen im Übergang der Bauwerksabdichtung zu Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (z.B. Übergang Wand/wu-Beton-Bodenplatte) eingesetzt werden.

Voraussetzung für die Erteilung von abP für die Anwendungsbereiche 1.2.3 und 1.2.4 ist ein zusätzliches abP für eine außenliegende Fugenabdichtung gemäß Bauregelliste a Teil 2 lfd. Nr. 1.4.

2 Prüfungen und Anforderungen für den Verwendbarkeitsnachweis

2.1 Prüfungen und Anforderungen

Als Grundlage für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse für KMB sind die in Tabelle 1 aufgeführten Prüfungen von einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle durchzuführen. Die genannten Anforderungen sind zu erfüllen.

Die Prüfungen erfolgen an den Komponenten der KMB, der Trockenschicht und der ggf. erforderlichen Verstärkungseintage. Die Art und die Eigenschaften weiterer für die Verwendung als Abdichtung erforderlicher Hilfsstoffe (z.B. Grundierungen) sind vom Hersteller anzugeben.

Gibt der Hersteller einen Kennwert für eine oder mehrere Eigenschaften an, so muss der Prüfwert innerhalb der angegebenen Toleranzgrenzen (Grenzabweichungen) liegen. Wenn der Hersteller keine Kennwerte angibt, so gelten die ermittelten Prüfwerte als Kennwerte im Rahmen des Übereinstimmungsnachweises.

Tabelle 1

Nr. 1 2 3 4
Zusammensetzung und Eigenschaften Prüfwert bzw. Anforderung Prüfverfahren nach Prüfbedingungen
1 Eigenschaften der Flüssigkomponente - A-Komponente (Bitumenemulsion)
1.1 Festkörpergehalt als M.-% bezogen auf die Flüssigkomponente gesamt

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