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Regelwerk, Bau

Technische Regeln für vorgefertigte bewehrte tragende Bauteile aus haufwerksporigem Leichtbeton

Fassung Dezember 2004
(DIBt Nr. 3 vom 20.06.2005 S. 98)



Diese Technische Regeln gelten für vorgefertigte bewehrte tragende Bauteile aus haufwerksporigem Leichtbeton nach DIN EN 1520: 2003-07.

Bezug nehmend auf die Abschnitte von DIN EN 1520 werden sicherheitsrelevante Korrekturen und Ergänzungen bezüglich der Bemessung und konstruktiven Durchbildung der Bauteile angegeben. Redaktionelle Änderungen zu DIN EN 1520 sind nur soweit erforderlich berücksichtigt.

Bei Anwendung der technischen Regeln von DIN EN 1520:2003-07 ist für die Bemessung und Konstruktion tragender Bauteile sowie deren Verwendung Folgendes zu beachten:

1 zu Abschnitt 3.1.2

Erläuterung:

Die Definition von haufwerksporigem Leichtbeton nach Abschnitt 3.1.2 schließt den Leichtbeton mit porosiertem Zementstein nicht ein (siehe DIBt Mitteilungen 36 (2005), Heft 1, S. 55).

2 zu Abschnitt 4.1.1

prEN 13055-1:1997 ist durch DIN EN 13055-1:2002-08 und EN 206-1:2000 durch DIN EN 206-1:2001-07 zu ersetzen.

3 zu Abschnitt 4.2.1

Der 2. Satz wird wie folgt ersetzt:

Der Betonstahl muss DIN 488 oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen. Für die Stahlsorte S235 JRG2 gilt DIN EN 10025.

4 zu Abschnitt 4.2.2

Der gesamte Abschnitt ist zu streichen.

5 zu Abschnitt 4.3.3.1 und Abschnitt 4.3.3.3

Es sind ausschließlich die deklarierten Festigkeitsklassen nach Tabelle 7 zu verwenden.

Abschnitt 4.3.3.3 entfällt.

6 zu Abschnitt 4.3.4

In Gleichung (2a) wird "ρ > 1400 kg/m3" ersetzt durch "ρ in kg/m3 für alle Rohdichteklassen".

Gleichung (2b) entfällt.

7 zu Abschnitt 4.3.6

In Gleichung (4a) wird "ρ > 1400 kg/m3" ersetzt durch "ρ in kg/m3 für alle Rohdichteklassen".

Gleichung (4b) entfällt.

8 zu Abschnitt 4.3.9

In Gleichung (5) wird "εs0" ersetzt durch "εcs∝," und

εs0 der Grundwert des Trocknungsschwindens von Normalbeton nach Tabelle 8, in Millimeter je Meter"

wird ersetzt durch

cs∝ Schwinddehnung des Betons nach DIN 1045-1:2001-07, Gleichung (61)".

Tabelle 8 entfällt.

9 zu Abschnitt 4.3.11.8

Im gesamten Abschnitt ist die Bezeichnung "Bemessungswert" durch "deklarierten Wert" zu ersetzen.

10 zu Abschnitt 5.1.3.2

Der 2. Satz wird wie folgt ersetzt:

Die Bauteile sind nach EN 13501-2:2003 zu klassifizieren.

Die Anmerkung wird wie folgt ersetzt:

Die Prüfverfahren für die verschiedenen Bauteilarten sind in EN 13501-2 festgelegt.

11 zu Abschnitt 5.4.2 Verankerung:

Die Verankerung nach Abschnitt a) gilt nur für Dach- und Deckenplatten. Tabelle 16 ist wie folgt zu ersetzen:

Charakteristische Druckfestigkeit
fck des LAC MPa
Höchstzulässiger Stabdurchmesser
Øs mm
Höchstzulässiger Bewehrungsquerschnitt
As mm2/m
2 8 453
4 10 785
6 10 943
8 12 1357
10 14 1847

In Bild 3 ist die Betondeckung der Bewehrung zur Stirnseite des Bauteils wie folgt zu ersetzen> 15.

Die Verankerung nach Abschnitt b) gilt für Dach- und Deckenplatten. Grundsätzlich ist die Tragfähigkeit der Schweißverbindung im Verankerungsbereich wie folgt nachzuweisen:

Nachweis der Schweißknoten:

Das 5 % Quantil der Grundgesamtheit der nach DIN EN 1737

ermittelten Bruchscherkraft S muss mindestens folgende Werte erreichen:

S = 0,35 As1 fy für BSt 500

S = 0,50 Astfyfür S 235 JRG 2

Dabei ist:

Ast die Querschnittsfläche des dickeren Stabstahls eines Schweißknotens
fy die Streckgrenze des Stahls nach DIN 488 bzw. DIN EN 10025

Bei Verwendung von nichtrostenden Stählen sind die geltenden Technischen Baubestimmungen zu berücksichtigen.

Der untere Grenzwert der ermittelten Bruchscherkraft S darf 95 % des 5-% Quantils nicht unterschreiten.

Nachweis der Tragfähigkeit der Schweißknoten:

Fbtd= S< 16 As fcdφt / φI

Dabei ist:

Fbtd die Tragfähigkeit der Verankerung eines angeschweißten Querstabes
S Bruchscherkraft des Schweißknotens
As Querschnittsfläche des zu verankernden Stabes
φt Nenndurchmesser des Querstabs: φt< 8 * mm
φI Nenndurchmesser des zu verankernden Stabs φI< 8 * mm
fcd Bemessungswert der Betonfestigkeit

_____________
*) Abweichend von den Festlegungen des EC 2 (prEN 1992-1-1:2003) werden hier die Nenndurchmesser des Querstabes und des zu verankernden Stabes auf 8 mm begrenzt, da in DIN EN 1520, Abschnitt b der größte zu verankernde Stabdurchmesser mit 8 mm festgelegt ist.

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