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Regelwerk

ETAG 027 - Bausätze für Steinschlagschutznetze
Leitlinie für die europäische technische Zulassung

Fassung 9. Juli 2008
(BAnz. Nr. 151a vom 07.10.2008 S. 1aufgehoben)



Zur engl. Fassung 2013

Erstellt und veröffentlicht in Übereinstimmung mit Artikel 11 der Bauproduktenrichtlinie als Grundlage für die Vorbereitung und Erteilung von europäischen technischen Zulassungen gemäß Artikel 9(1) der Bauproduktenrichtlinie.

Europäische technische Zulassungen werden von Zulassungsstellen erteilt, die gemäß Artikel 10 der Bauproduktenrichtlinie ermächtigt und notifiziert sind. Diese Stellen sind in der EOTa zusammengeschlossen.

Die europäische technische Zulassung ist nach der Bauproduktenrichtlinie eine positive technische Beurteilung der Brauchbarkeit eines Bauprodukts und die technische Spezifikation des beurteilten Produkts, die als Grundlage für die CE-Kennzeichnung dieses Produkts dient, wenn eine harmonisierte Norm nach der Richtlinie nicht bzw. noch nicht vorliegt.

Aufgrund technischer Innovationen und des Fortschritts des Stands der Technik kann es sein, dass Leitlinien für die technische Zulassung nicht den letzten Stand der Entwicklungen und der in den Zulassungsverfahren gewonnenen Erfahrungen widerspiegeln. Der Leser dieser Leitlinie sollte sich daher bei einem EOTA-Mitglied erkundigen, ob es weitere Bestimmungen gibt, die in der Anwendung der Leitlinie zu berücksichtigen sind.

1 Geltungsbereich der ETAG

1.1 Beschreibung des Bauprodukts

Ein "Bausatz" ist eine spezielle Form eines "Bauprodukts" im Sinne der BPR. Er besteht aus mehreren "Komponenten", die

Als Bauprodukt im Sinne der BPR kann eine Bausatzkomponente eigenständig die CE-Kennzeichnung auf der Grundlage einer Produktnorm oder ETa tragen. Gleichwohl kann sie als Komponente des Bausatzes erneut beurteilt werden müssen.

Diese ETAG gilt für Bausätze für Steinschlagschutznetze, die aus einem oder mehreren in Folge angeordneten, identischen funktionalen Modulen bestehen sollten; dies würde das Anpassen der Länge der Barriere an das abfallende Gelände und an das zu schützende Bauwerk gestatten. Jedes funktionale Modul sollte:

Der Mindestumfang eines durch diese Leitlinie abgedeckten Bausatzes besteht aus 3 funktionalen Modulen (3FM). 3FM bedeutet 3 Felder Netzzäune und 4 Pfosten. Der Abstand der Pfostenachsen ist nicht festgelegt und soll vom Hersteller gewählt werden.

Ein Bausatz für Steinschlagschutznetze besteht aus:

  1. einer Abfangkonstruktion mit der Funktion, den direkten Aufprall der Masse zu tragen, sich elastisch bzw. plastisch zu verformen und die Belastungen zu den Verbindungsbauteilen, der Stützkonstruktion und den Fundamenten zu übertragen;
  2. einer Stützkonstruktion mit der Funktion des Aufrechterhaltens der entspannten (unbelasteten) Abfangkonstruktion, die von Natur aus nicht starr ist. Sie kann direkt oder durch eine Verbindungskonstruktion an die Abfangkonstruktion angeschlossen werden.
  3. Verbindungskomponenten mit der Funktion, die Belastungen auf das Fundament zu übertragen. Um eine Verformung zuzulassen, können Vorrichtungen auf der Konstruktion installiert werden, die eine kontrollierte Verlängerung gestatten.

Das Fundament gilt nicht als Teil des Bausatzes. Entwurf und Bemessung des Fundaments liegen in der Verantwortung des Konstrukteurs unter Berücksichtigung nationaler Bestimmungen.

Die folgende Tabelle fasst die Komponenten zusammen, die die verschiedenen Hauptteile bilden:

Hauptteile Komponenten Funktion
Abfangkonstruktion Hauptnetz:

Besteht aus Drahtseilen, Drähten bzw. Stangen verschiedener Arten und Materialien (zum Beispiel mit Klemmen verbundene Drahtnetze, U-Bootnetze und Netzen aus Ringen. In den letzten beiden Fällen werden die Ringe, die das Netz bilden, miteinander verbunden).

Zusätzliche Netzlagen:
Üblicherweise mit einem feineren Geflecht als das Hauptnetz, das aus Drahtseilen bzw. Drähten oder anderen Materialien besteht.

Aufnahme des direkten Aufpralls unter elastischen und/oder plastischen Verformungen und Übertragen der Belastungen auf die Verbindungskomponenten, die Stützkonstruktion und die Fundamente.


Hauptteile Komponenten Funktion
Stützkonstruktion Pfosten verschiedener Materialien, Geometrien und Längen (beispielsweise Rohre, tragende Metallelemente), die an der Unterseite mit einem Gelenk ausgestattet werden können. Hält die aufgebaute Abfangkonstruktion aufrecht.

Sie kann mit der Abfangkonstruktion direkt verbunden sein oder durch die Verbindungskomponenten.


Hauptteile Komponenten Funktion
Verbindungskomponenten Verbindungsseile, Stahlkabel, Drähte bzw. Stangen verschiedener Arten und Materialien; Anschlussstellen; Klemmen; Vorrichtungen zur Energiedämpfung (Elemente, die in der Lage sind, Energie umzuwandeln und/oder unter Belastung eine kontrollierte Verformung zuzulassen). Übertragen die Belastungen auf die Fundamente während des Aufpralls und/oder halten die Abfangkonstruktion in Position.


Hauptteile Komponenten Funktion
Fundament Nicht Teil der ETAG. Überträgt die Kräfte, die auf den Aufprall des Felsblocks zurückzuführen sind, in den Boden.

Die folgenden schematischen Darstellungen (Abbildungen 1 und 2) zeigen ein Beispiel eines Bausatzes und erläutern die verschiedenen Komponenten des Bausatzes in allgemeiner Form.

Abb. 1: Seitenansicht eines Bausatzes für Steinschlagschutznetze

Legende:

Energy dissipating device Vorrichtung zur Energiedämpfung
Upstream cable Abspannung bergseitig
Post Pfosten
Net Netz
Downstream cable Abspannung talseitig
Foundation Fundament
Ground plate Bodenplatte
Foundation (eventually) (schließlich *) Fundament
Side view Seitenansicht
*) Anmerkung zur Übersetzung: Im englischen Originaltext heißt es "eventually"; dies bedeutet im Deutschen "schließlich" oder "endlich", "am Ende", so dass möglicherweise hier eine falsche Wortwahl vorliegt.

Abb. 2: Rückansicht eines Bausatzes für Steinschlagschutznetze

Legende:

Energy dissipating device Vorrichtung zur Energiedämpfung
Upstream cable Abspannung bergseitig
Side cable Seitenkabel
Post Pfosten
Net Netz
Downstream cable Abspannung talseitig
Foundation Fundament
Functional module Funktionales Modul

1.2 Verwendungszweck des Bauprodukts

Diese ETAG betrifft Bausätze für Steinschlagschutznetze, die verwendet werden, um sich bewegendes Felsgestein auf einem Hang mit einer minimalen Betriebsenergiestufe aufzuhalten.

Die Produkte werden gemäß dem Konzept und der Einbauanleitung des Zulassungsinhabers entworfen, bemessen, hergestellt und eingebaut.

Die Unterschiede der Umgebungstemperatur [-40 °C; +50 °C], die die allgemeine Situation abdecken, die in verschiedenen Ländern angetroffen werden, sollen für jedes Produkt erfüllt werden. Der Hersteller kann die Unterschiede der Umgebungstemperatur angeben, die über den angegebenen Unterschieden liegen, und nach welchen er seinen Bausatz beurteilt haben möchte. Der Einfluss von Temperatur auf den vom Hersteller ausgewählten begrenzten Wert dieses Niveaus soll durch angemessenen Versuch/angemessene Versuche/Nachweis (d. h. Stahl- oder Aluminiumlegierung für niedrige Temperaturen; Brüchigkeitsversuch für Gummi bei niedriger Temperatur, falls relevant usw.) nachgewiesen werden.

Bedingungen für individuelle Bestandteile des Bausatzes, die separat auf den Markt gebracht werden sollen, sind durch diese ETAG nicht abgedeckt. Ebenso nicht abgedeckt durch diese Leitlinie sind:

Das vorgeschlagene Prüfverfahren gilt für Bausätze mit einer MES, wie in 2.5.1.2 1 definiert, größer oder gleich 100 kJ. Vor dem Versuch ist die Prüfenergie vom Hersteller des Bausatzes anzugeben.

1.3 Angenommene Nutzungsdauer des Bauprodukts

Die Vorschriften sowie die Nachweis- und Beurteilungsverfahren, die in dieser ETAG enthalten sind bzw. auf die in dieser ETAG Bezug genommen wird, wurden auf der Basis der angenommen Nutzungsdauer des Bausatzes für Steinschlagschutznetze für den vorgesehenen Verwendungszweck von 25 Jahren bei Einbau in das Bauwerk verfasst, unter der Voraussetzung, dass der Einbau, die Nutzung und die Unterhaltung des Bausatzes für Steinschlagschutznetze vorschriftsmäßig erfolgen (siehe 4.3 und 4.4). Diese Vorschriften beruhen auf dem derzeitigen Stand der Technik, der vorhandenen Kenntnis und Erfahrung.

Diese Nutzungsdauer soll ohne jeden Aufprall eines Felsblocks und unter normalen Umweltbedingungen angenommen werden. Nach jedem Aufprall soll die Barriere überprüft werden und schließlich normaler Wartung unterliegen oder ersetzt werden. Unter umweltbedingten aggressiven Bedingungen soll die angenommene Nutzungsdauer bei angemessener Wartung mindestens 10 Jahre betragen.

"Angenommene Nutzungsdauer" heißt, dass wenn eine Beurteilung anhand der Vorschriften der ETAG erfolgt und diese Nutzungsdauer abgelaufen ist, die wirkliche Lebensdauer unter normalen Gebrauchsbedingungen wesentlich länger sein kann, ohne dass größere Mängel auftreten, die die wesentlichen Anforderungen nachteilig beeinflussen 2.

Die Angaben zur Nutzungsdauer des Bausatzes für Steinschlagschutznetze können nicht als Garantie des Herstellers des Bausatzes oder seines Vertreters bzw. der die ETa erteilenden Zulassungsstelle ausgelegt werden, sondern sind lediglich als Orientierungswert für die Auswahl der geeigneten Produkte hinsichtlich der erwarteten, wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu verstehen (siehe Abschnitt 5.2.2 der Grundlagendokumente).

1.4 Begriffe

1.4.1 Gemeinsame Begriffe mit Bezug auf die Bauproduktenrichtlinie

Zur Bedeutung dieser Begriffe siehe EOTA-Dokument "In den Leitlinien für die europäische technische Zulassung verwendete gemeinsame Begriffe". Das Dokument finden Sie auf der EOTA-Website.

1.4.2 Besondere Begriffe, die in dieser ETAG verwendet werden

1.4.2.1 Bausatz für Steinschlagschutznetze

Bauprodukt, das aus Netzen (Abfangkonstruktion gemäß Abschnitt 1.1), Pfosten (Stützkonstruktion gemäß Abschnitt 1.1) und Seilen (Verbindungskomponenten gemäß Abschnitt 1.1) und Vorrichtungen zur Energiedämpfung (Verbindungskomponenten gemäß Abschnitt 1.1) besteht.

1.4.2.2 Netze

Tragendes Element, das die Oberfläche des Systems bildet.

1.4.2.3 Pfosten

Teil der Stützkonstruktion, die die tragenden Seile und Netze unterstützen.

1.4.2.4 Seile (tragend)

Tragende Elemente, die dazu dienen, die Kräfte in die Pfosten, Boden-platten und bergseitigen Seile zu übertragen.

1.4.2.5 Bergseitige Seile

Bergseitige Seile, die dazu dienen, die Kräfte des Pfostenkopfes auf die Verankerung zu übertragen.

1.4.2.6 Talseitige Seile

Talseitige Seile, die dazu dienen, die Pfosten in aufgerichteter Position zu halten.

1.4.2.7 Seitenseile

Seile, die dazu dienen, die Endpfosten in der richtigen Position zu halten.

1.4.2.8 Vorrichtung zur Energiedämpfung

Gerät (in Seilen) zur Aufnahme der Energie.

1.4.2.9 Zusätzliche Netzlagen (Sekundärgeflecht)

Drahtgitter, das am Netz an der Bergseite befestigt wird.

1.4.2.10 Verankerung

Tragendes Element, das die Seilkräfte und die Pfostenkräfte in den Boden überträgt.

1.4.2.11 Energiestufe

Die Energiestufe eines Bausatzes für Steinschlagschutznetze wird als kinetische Energie eines normalen Felsblocks definiert, der auf den betrachteten Netzzaun prallt. Sie wird in BES (Betriebs-Energie-Stufe) und MES (Maximale Energie-Stufe) ausgedrückt.

1.4.2.12 Referenzgefälle

Das Referenzgefälle ist die Neigung bergab zum Bausatz, die in der gleichen Richtung zu seiner maximalen Dehnung verlängert wird. Dieses Gefälle verläuft beim letzten Meter vor dem Aufprall mindestens parallel zur Flugbahn des Blocks, wie am Versuchsstandort durchgeführt. Eine Toleranz von ± 20° ist zugelassen.

1.4.2.13 Nennhöhe

Die Nennhöhe hN wird orthogonal zur Referenzneigung gemessen und ist der Mindestabstand zwischen dem oberen Seil und der Verbindungslinie zwischen der Basis der Pfosten vor dem Aufprall. Der Hersteller kann zur Handelsbezeichnung des Produkts auch eine Handelshöhe einführen (im Allgemeinen die Nennhöhe plus eine Toleranz). Diese Handelshöhe ist nicht Teil des Nachweises.

Abb. 3: Nennhöhe der Schranke

Legende:

Block trajectory Flugbahn des Blocks
Longitudinal upper rope längsverlaufendes, oberes Seil
Connexion line between the basis of the two posts Verbindungslinie zwischen der Basis beider Pfosten
Reference slope Referenzgefälle
hN = nominal height of the barrier hN = Nennhöhe der Schranke
section view Teilansicht

Abb. 4: Vorderansicht des Bausatzes

Legende:

Functional module funktionales Modul
Posts spacing Pfostenabstände
Connexion line between the basis of the two posts Verbindungslinie zwischen der Basis beider Pfosten

1.4.2.14 Dehnung des Bausatzes

Die Dehnung des Steinschlagschutznetzes * ist die parallel zum Referenzgefälle während des Aufpralls gemessene talseitige Verlängerung.

Abb. 5: Maximaldehnung

Legende:

Block trajectory Flugbahn des Blocks
Net before impact Netz vor dem Aufprall
Maximum elongation Maximaldehnung
Reference slope Referenzgefälle
Section view Teilansicht
*) Anmerkung zur Übersetzung: In der engl. Originalfassung steht nur "kit elongation" = Dehnung des Bausatzes.

1.4.2.15 Bremszeit

Die Bremszeit ist die Zeit zwischen dem Moment des ersten Kontakts zwischen Block und Netz und dem Moment der Maximaldehnungen des Netzes während des Versuchs.

1.4.2.16 Resthöhe

Die Resthöhe hR ist der Mindestabstand zwischen unterem und oberem Seil, rechtwinklig gemessen zum Referenzgefälle nach dem Versuch, ohne den Block zu entfernen.

Abb. 6: Resthöhe

Legende:

Block trajectory Flugbahn des Blocks
Longitudinal upper rope längsverlaufendes, oberes Seil
Longitudinal lower rope längsverlaufendes, unteres Seil
Reference slope Referenzgefälle
hR = residual height alter the test hR = Resthöhe nach dem Versuch
Section view Teilansicht

1.5 Vorgehensweise im Fall einer wesentlichen Abweichung von der ETAG

Die Festlegungen dieser ETAG gelten für die Vorbereitung und Erteilung europäischer technischer Zulassungen gemäß Art. 9(1) der BPR und Abschnitt 3(1) der Allgemeinen Verfahrensregelungen.

In Fällen, in denen eine bestimmte Festlegung dieser ETAG nicht oder nicht vollständig anwendbar ist oder ein spezieller Aspekt eines zu bewertenden Bausatzes, eines Teils des Bausatzes, eines zusammengesetzten Systems und/oder vorgesehenen Verwendungszwecks nicht oder nicht ausreichend durch die Verfahren und Kriterien der ETAG abgedeckt wird, gilt das Verfahren von Art. 9(2) der BPR und Abschnitt 3.2 der Allgemeinen Verfahrensregelungen bezüglich der betreffenden Abweichung oder des betreffenden Aspekts.

2 Beurteilung der Brauchbarkeit

2.1 Bedeutung des Begriffs "Brauchbarkeit"

"Brauchbarkeit für den (vorgesehenen) Verwendungszweck" eines Bauprodukts bedeutet, das Produkt weist solche Merkmale auf, dass das Bauwerk, für das es durch Einbau, verwendet werden soll, bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung,

  1. die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann, wenn und wo für bestimmte Bauwerke Regelungen gelten, die entsprechende Anforderungen enthalten (BPR Art. 2(1)) und
  2. die unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich sind und hierbei die wesentlichen Anforderungen bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllen (BPR Anhang I, Satz 1 und 2).

Im Fall von Bausätzen bezieht sich "brauchbar (für den Verwendungszweck)" auf

  1. die Merkmale des zusammengesetzten Systems (sie müssen derart beschaffen sein, dass das Bauwerk, in das der Bausatz eingebaut, zusammengefügt, angebracht oder installiert wird, bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann, wenn und wo für bestimmte Bauwerke Regelungen gelten, die entsprechende Anforderungen enthalten) sowie
  2. die Merkmale der Komponente des zusammengesetzten Systems (sie müssen derart beschaffen sein, dass das zusammengesetzte System bei ordnungsgemäßem Einbau über die Merkmale im Sinne des obigen Absatzes verfügt).

2.2 Elemente der Beurteilung der Brauchbarkeit

Bei Bausätzen beinhaltet die Beurteilung der Brauchbarkeit:

und für die Komponenten des zusammengesetzten Systems, sofern relevant:

2.3 Zusammenhang zwischen Anforderungen an die Produktmerkmale des zusammengesetzten Systems und seiner Komponenten und den Nachweis- und Beurteilungsverfahren

In Tabelle 1 sind die Merkmale des zusammengesetzten Systems, die Nachweisverfahren und die Beurteilungskriterien aufgeführt, die für die Brauchbarkeit der Bausätze für Steinschlagschutznetze für den in 1.2 genannten Verwendungszweck relevant sind.

Tabelle 1: Merkmale des zusammengesetzten Systems und Nachweis- und Beurteilungsverfahren

Nr. Systemmerkmal Option "keine Leistung festgestellt" Nachweis- und Beurteilungverfahren Angabe der Systemleistung
 

Wesentliche Anforderung Nr. 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

1 Energieabsorption Nein   Klasse
2 Verformungsmerkmale Nein   Wert, Klasse
3 Einwirkungen auf Fundamente Nein   Wert
4 Dauerhaftigkeit Nein   Wert
  Wesentliche Anforderung Nr. 2: Brandschutz
  Nicht relevant
  Wesentliche Anforderung Nr. 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
5 * Abgabe gefährlicher Stoffe Nein    
  Wesentliche Anforderung Nr. 4: Nutzungssicherheit
  Nicht relevant
  Wesentliche Anforderung Nr. 5: Schallschutz
  Nicht relevant
  Wesentliche Anforderung Nr. 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz
  Nicht relevant
  Allgemeine Aspekte hinsichtlich der Brauchbarkeit für den Verwendungszweck
  Nicht relevant
*) Anmerkung zur Übersetzung: In der engl. Originalfassung steht "4".

2.4 Merkmale des zusammengesetzten Systems, die für die Brauchbarkeit relevant sind

2.4.1 Energieabsorption des zusammengesetzten Systems: Betriebs-Energie-Stufe (BES)

2.4.1.1 Nachweisverfahren

Die Betriebs-Energie-Stufe (BES) eines Bausatzes für Steinschlagschutznetze wird als die kinetische Energie eines normalen Blocks definiert, der auf den betrachteten Netzzaun prallt.

2.4.1.2 Bewertungs- und Beurteilungsverfahren

Der Bausatz für Steinschlagschutznetze besteht den BES-Versuch, wenn er folgende Bedingungen erfüllt:

Der 1. BES-Start ist bestanden, wenn:

Der 2. BES-Start ist bestanden, wenn:

Eine Wartung zwischen erstem und zweitem Start bei BES ist nicht zulässig. Die Maximaldehnung des Netzzaunes während des BES-Versuchs soll gemessen werden und im Prüfbericht zur Verfügung stehen.

2.4.2 Energieaufnahme des zusammengesetzten Systems: Maximale Energie-Stufe (MES)

2.4.2.1 Nachweisverfahren

Die Maximale Energie-Stufe (MES) eines Bausatzes für Steinschlagschutznetze wird als die kinetische Energie eines normalen Blocks definiert, der auf den betrachteten Netzzaun prallt: MES ≥ γ.BES und γ = 3.

2.4.2.2 Bewertungs- und Beurteilungsverfahren

Der Bausatz für Steinschlagschutznetze besteht den Test für die MES, wenn er folgende Bedingungen erfüllt:

Die Maximaldehnung des Netzzauns während der MES soll gemessen und angegeben werden. Die Resthöhe des Netzzaunes nach dem Aufprall soll in Anlehnung der unter Punkt 2.5.1.2 3 festgelegten Klassifizierung gemessen und angegeben werden. Eine ausführliche Beschreibung der Schäden des Bausatzes muss geliefert und in die ETa einbezogen werden.

2.4.3 Klassifizierung des zusammengesetzten Systems

2.4.3.1 Nachweisverfahren

Die verschiedenen Klassifizierungen von Bausätzen für Steinschlagschutznetze werden auf der Energie von BES und MES definiert.

2.4.3.2 Bewertungs- und Beurteilungsverfahren

Die zurückbehaltene Stufe für BES (in kJ) beträgt 85, 170, 330, 500, 660, 1000, 1500 und höher als 1500 (siehe folgende Tabelle). Die Energie kann nicht weniger als die in der unteren Tabelle eingegebenen Werte betragen. Für die letzte eröffnete Klassifizierung soll der betreffende BES-Wert angegeben werden. Für die Klassifizierung 0 ist ein BES-Versuch nicht erforderlich.

Klassifizierung der Energie-Stufe 0 1 2 3 4 5 6 7 8
BES - 85 170 330 500 660 1000 1500 >1500
MES ≥ 100 250 500 1000 1500 2000 3000 4500 >4500

Klassen des Bausatzes für Steinschlagschutznetze

Eine Klassifizierung der Resthöhe für MES ist wie folgt ebenfalls vorgesehen:

Kategorie A: Resthöhe ≥ 50 % Nennhöhe

Kategorie B: 30 % Nennhöhe < Resthöhe < 50 % Nennhöhe

Kategorie C: Resthöhe ≤ 30 % Nennhöhe

2.4.4 Verformungsmerkmale des zusammengesetzten Systems: Resthöhe

2.4.4.1 Nachweisverfahren

Die Resthöhe soll gemäß Abbildung 6 nach den BES- und MES-Versuchen gemessen werden.

2.4.4.2 Bewertungs- und Beurteilungsverfahren

Die Resthöhe des Bausatzes nach dem BES-Versuch (ohne Entfernung des Blocks) soll höher oder gleich 70 % der Nennhöhe sein. Der gemessene Wert soll angegeben werden. Die Resthöhe des Netzzaunes nach dem Aufprall soll in Anlehnung der unter Punkt 2.4.3.2 festgelegten Klassifizierung gemessen und angegeben werden.

2.4.5 Verformungsmerkmale des zusammengesetzten Systems: Maximaldehnung

2.4.5.1 Nachweisverfahren

Die Maximaldehnung des Netzzaunes während der BES- und MES-Versuche soll gemäß Abbildung 5 gemessen und angegeben werden.

2.4.5.2 Bewertungs- und Beurteilungsverfahren

Die Maximaldehnung des Netzzauns während der MES- und BES-Versuche soll angegeben werden.

2.4.6 Einwirkungen auf das Fundament des zusammengesetzten Systems

2.4.6.1 Nachweisverfahren

Die Kraft soll während der gesamten Zeit des Aufpralls gemessen werden.

2.4.6.2 Bewertungs- und Beurteilungsverfahren

Die Maximalkraft soll angegeben und die Zeit-Kraft-Diagramme zur Verfügung gestellt werden. Die gemessenen Werte sollen in der ETa angegeben werden.

2.4.7 Dauerhaftigkeit des zusammengesetzten Systems

2.4.7.1 Nachweisverfahren

Der Korrosionsschutz soll für die unterschiedlichen Teile der Abfangkonstruktion, der Stützkonstruktion und der Verbindungskomponenten des Bausatzes bewertet werden.

2.4.7.2 Bewertungs- und Beurteilungsverfahren

Das Korrosionssystem (Typ, Dicke ...) soll in der ETa angegeben werden.

2.4.8 Gefährliche Stoffe

2.4.8.1 Freisetzung gefährlicher Stoffe im Produkt

Das Produkt muss derart beschaffen sein, dass es nach dem Einbau entsprechend den einschlägigen Vorschriften der Mitgliedstaaten die wesentliche Anforderung Nr. 3 der BPR erfüllt, die durch nationale Vorschriften der Mitgliedstaaten ausgedrückt wird. Insbesondere dürfen keine schädlichen Emissionen giftiger Gase, gefährlicher Teilchen oder Strahlung in die Innenraumluft oder Verunreinigungen der Umwelt verursacht werden (Luft, Boden oder Wasser).

2.4.8.2 Vorhandensein gefährlicher Stoffe im Produkt

Der Antragsteller muss eine schriftliche Erklärung einreichen, in der angegeben ist, ob das Produkt gefährliche Stoffe nach europäischen und nationalen Vorschriften enthält oder nicht, sofern diese für die Bestimmungsmitgliedstaaten relevant sind. Er muss diese Stoffe aufführen.

2.4.8.3 Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften

Enthält das Produkt derartige gefährliche Stoffe, wird in der ETa das Verfahren angegeben, mit dem der Nachweis der Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in den Bestimmungsmitgliedstaaten gemäß der aktuellen Fassung der EU-Datenbank (je nach Sachlage, Gehalt oder Freisetzung) geführt werden kann.

3 Beurteilung und Bescheinigung der Konformität und CE-Kennzeichnung

3.1 System der Konformitätsbescheinigung

Gemäß der Entscheidung 2003/728/EG der Europäischen Kommission 4 gelten die Systeme der Konformitätsentscheidung gemäß Tabelle 2.

Tabelle 2: Für Bausatz für Steinschlagschutznetze anwendbares System der Konformitätsbescheinigung

Produkt(e) Vorgesehene(r) Verwendungszweck(e) Stufe(n) oder Klasse(n) System(e) der Konformitätsbescheinigung
Bausätze für Steinschlagschutznetze In Bauwerken des Hoch- und Tiefbaus Jede 1

Das/die oben genannte(n) System(e) der Konformitätsbescheinigung sind wie folgt definiert:

System 1: Zertifizierung der Konformität des Produkts durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle auf der Grundlage von:

  1. Aufgaben des Herstellers:
    1. werkseigene Produktionskontrolle;
    2. zusätzlicher Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan;
  2. Aufgaben der notifizierten Stelle:
    1. Erstprüfung des Produkts;
    2. Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle;
    3. laufender Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle.

3.2 Aufgaben und Zuständigkeiten des Herstellers und der notifizierten Stellen

3.2.1 Aufgaben des Herstellers

Der ETA-Inhaber soll eine ständige Eigenüberwachung der Produktion durchführen. Alle vom. Inhaber der europäischen technischen Zulassung vorgegebenen Daten, Anforderungen und Vorschriften sind systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen festzuhalten. Dieses System der werkseigenen Produktionskontrolle leistet Gewähr dafür, dass Bausätze für Steinschlagschutznetze mit der europäischen technischen Zulassung (ETA) übereinstimmen.

Das am Produktionsprozess beteiligte Personal ist zu benennen, soll ausreichend qualifiziert und geschult sein, um die Produktionsgeräte zu betreiben und instand zu halten. Die Maschinenanlagen sind regelmäßig zu warten, und dies ist zu belegen. Alle Produktionsprozesse und -verfahren sind in regelmäßigen Abständen aufzuzeichnen.

Der Inhaber der europäischen technischen Zulassung soll eine nachvollziehbare Dokumentation des Produktionsprozesses beibehalten, angefangen vom Kauf oder der Lieferung der Rohstoffe oder der Ausgangsstoffe bis zur Lagerung und Lieferung fertiger Produkte.

Das System der werkseigenen Produktionskontrolle für Bausätze für Steinschlagschutznetze soll in der Regel einschlägige Spezifikationen zu Entwurf und Bemessung einschließlich angemessener Zeichnungen und schriftliche Anweisungen zu wenigstens den folgenden Punkten umfassen:

Das System der Produktionskontrolle soll spezifizieren, wie die Kontrollmaßnahmen auszuführen sind und mit welcher Häufigkeit.

Das System der werkseigenen Produktionskontrolle, das mit der EN ISO 9001 übereinstimmt und die Anforderungen der europäischen technischen Zulassungen anspricht, wird als die passende technische Grundlage zur Beurteilung der Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle der Richtlinie anerkannt.

Produkte, die nicht mit den in der europäischen technischen Zulassung spezifizierten Anforderungen übereinstimmen, sollen von den Produkten, die übereinstimmen, getrennt und als solche gekennzeichnet werden. Der Inhaber der europäischen technischen Zulassung soll die nicht übereinstimmende Produktion registrieren und Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Nichtübereinstimmungen ergreifen. Sowohl externe Beanstandungen als auch getroffene Maßnahmen sollen dokumentiert werden.

3.2.1.1 Eingang von Material/Produkten

Bausätze für Steinschlagschutznetze können aus einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten bestehen:

In jedem Fall soll ausreichender Beweis geliefert werden, um zu zeigen, dass eine ständige Eigenüberwachung stattfindet.

Wenn Materialien/Produkte zur Eingliederung in den Produktionsprozess geliefert werden, ist der Nachweis der Übereinstimmung mit den Spezifikationen in der europäischen technischen Zulassung zu erbringen; besondere Aufmerksamkeit gilt dabei folgenden Aspekten:

3.2.1.2 Dokumentation

Der dokumentierte Nachweis des ankommenden Materials/der ankommenden Produkte wird auf jeden Fall für notwendig erachtet. Ein entsprechender Prüfplan sollte zwischen der notifizierten Stelle und dem Inhaber der europäischen technischen Zulassung vereinbart werden. Werden Materialien/Komponenten nicht vom Lieferanten gemäß abgestimmter Verfahren hergestellt und geprüft oder kauft der Inhaber der europäischen technischen Zulassung Materialien/Komponenten auf dem freien Markt, dann sollen sie gegebenenfalls vor Abnahme geeigneten dokumentierten Überprüfungen/Versuchen durch den Inhaber der europäischen technischen Zulassung unterzogen werden.

Die Merkmale ankommenden Materials und ankommender Produkte, für die der Lieferant die dokumentierte Einhaltung einer Produktspezifikation für einen vorgesehenen Verwendungszweck nachweist, die für ihre Verwendung als Teil eines Bausatzes für Steinschlagschutznetze geeignet sind, gelten als zufrieden stellend und benötigen keine weitere Prüfung - außer bei berechtigtem Zweifel; es sei denn, der Prüfplan bestimmt etwas anderes ( Abschnitt 3.3).

Bei Bausätzen für Steinschlagschutznetze werden folgende Komponenten als wichtig erachtet, damit der Bausatz die wesentlichen Anforderungen erfüllt; in Ermangelung der CE-Kennzeichnung und der harmonisierten Normen sollten die Komponenten daher von einem Dritten nach europäischen oder nationalen Normen auch bescheinigt werden:

Für CE-gekennzeichnete Komponenten soll der Beweis der Konformitätserklärung und der EG-Konformitätszertifikate (soweit zutreffend) vom Inhaber der europäischen technischen Zulassung bei jeder Lieferung nachgeprüft werden.

Andere Konformitätszertifikate oder -erklärungen (z.B. Konformitätserklärung des Herstellers, Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 oder andere freiwillige nationale, zugelassene Bescheinigungen) sollen regelmäßig überprüft werden.

Solange die Anforderungen dieses Abschnittes erfüllt werden, ist es ohne Bedeutung, wo die ankommenden Materialien und Komponenten hergestellt werden.

3.2.1.3 Prüfung von im Werk entnommenen Proben

Sowohl große als auch kleine Unternehmen produzieren diese Produkte und es gibt große Abweichungen bei den verwendeten Materialien. Daher kann ein genauer Prüfplan nur von Fall zu Fall aufgestellt werden.

Im Allgemeinen ist es nicht notwendig, dass der Inhaber der europäischen technischen Zulassung zwecks werkseigener Produktionskontrolle Feldversuche an vollständigen Bausätzen für Steinschlagschutznetze durchführt. Prüfungen an Komponenten des Bausatzes - in einigen Fällen durch indirekte Methoden - sind normalerweise ausreichend.

Folgende Mindestangaben sollen aufgezeichnet werden:

3.2.1.4 Instandhaltung, Prüfung und Eichung der Ausrüstung des Inhabers der europäischen technischen Zulassung

Alle Prüfgeräte sollen mit Geräten oder Probekörpern instand gehalten, geeicht und/oder abgeglichen werden, die mit den jeweiligen international oder national anerkannten Referenzprobekörpern (Normen) nachvollziehbar sind. Falls es derartige Referenzprobekörper nicht gibt, soll die Grundlage, die für die Eigenüberwachung und Eichung verwendet wird, dokumentiert werden. Der Inhaber der europäischen technischen Zulassung soll gewährleisten, dass die Handhabung, Einhaltung und Lagerung der Prüfausrüstung so ist, dass deren Genauigkeit und Gebrauchstauglichkeit aufrechterhalten werden.

Wird die Produktion unterbrochen, soll der Inhaber der europäischen technischen Zulassung gewährleisten, dass alle Prüfgeräte, die von der Unterbrechung beeinflusst werden können, angemessen überprüft und/ oder vor Gebrauch geeicht werden. Die Eichung aller Prüfgeräte soll wiederholt werden, falls eine Reparatur oder ein Versagen auftritt, das die Eichung der Prüfausrüstung stören könnte.

Die wichtigsten der vom Hersteller von Bausätzen für Steinschlagschutznetze im Prozess der Konformitätsbescheinigung zu ergreifenden Maßnahmen sind in Tabelle 3 aufgeführt. Die Maßnahmen, die vom Hersteller/von Herstellern von Komponenten oder von Bausatzherstellern für die verschiedenen Komponenten der Bausätze für Steinschlagschutznetze zu ergreifen sind, sind in Tabelle 3a aufgeführt.

3.2.1.5 Prüfplan

Der Inhaber der europäischen technischen Zulassung und die Zulassungsstelle sollen einen Prüfplan zur werkseigenen Produktionskontrolle vereinbaren. Ein vereinbarter Prüfplan ist nötig, da gegenwärtige Normen bezüglich der Qualitätsmanagementsysteme (Leitpapier B, EN ISO 9001) keine Gewähr dafür leisten, dass die Produktspezifikationen unverändert bleiben; und sie können sich nicht mit der technischen Gültigkeit der Art und Häufigkeit der Prüfungen/Versuche befassen.

Die Gültigkeit der Art und die Häufigkeit der Prüfungen/Versuche, die während der Herstellung und am fertigen Produkt durchgeführt werden, sind zu berücksichtigen. Dies soll die Prüfungen mit einbeziehen, die während der Herstellung von Eigenschaften durchgeführt werden, die in einem späteren Stadium nicht kontrolliert werden können sowie bei Prüfungen am fertigen Produkt.

Die folgenden Tabellen 3 und 3a zeigen Eigenschaften, die kontrolliert werden sollten und die Mindesthäufigkeit der Kontrolle, aber zwecks werkseigener Produktionskontrolle kann der Inhaber der europäischen technischen Zulassung oder der Hersteller von Komponenten alternative Prüfverfahren annehmen, vorausgesetzt, sie liefern ausreichende Sicherheit der kontrollierten Eigenschaft.

Die untenstehenden Tabellen zeigen die Merkmale, die während der werkseigenen Produktionskontrolle einer Prüfung bedürfen (soweit relevant). Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollen vom Inhaber der europäischen technischen Zulassung aufgezeichnet werden. Die Prüfverfahren sollten denjenigen entsprechen, die in der technischen Spezifikation enthalten sind; es kann aber anderes Gerät benutzt werden, so lange eine Korrelation nachgewiesen wird. Der Inhaber der europäischen technischen Zulassung kann auch externe Labors für diese Prüfungen heranziehen.

Die untenstehenden Tabellen sehen die Mindestanforderungen vor. In vielen Fällen werden zusammengesetzte Materialien oder Komponenten von anderen Herstellern an den Inhaber der europäischen technischen Zulassung geliefert. In diesen Fällen ist es sehr wahrscheinlich, dass der Lieferant eine werkseigene Produktionskontrolle an diesen zusammengesetzten Materialien oder Komponenten durchführt. Ist dies der Fall, sollten die Lieferanten die einschlägigen Unterlagen dem Inhaber der europäischen technischen Zulassung vorlegen.

Abhängig von der Beschaffenheit des zusammengesetzten Materials oder der zusammengesetzten Komponente und dem gelieferten Beweis (z.B. unterstützt durch Konformitätszertifikat eines Dritten) wird die Zulassungsstelle (und die notifizierte Stelle) in den meisten Fällen den gelieferten Beweis akzeptieren, obgleich alternative Nachweise über die eingehenden Produkte immer noch erforderlich werden können (z.B. ein Nachweis pro Lieferung). Liegen solche Nachweise nicht vor, erfordert es die werkseigene Produktionskontrolle des Inhabers der europäischen technischen Zulassung, dass sie (wenigstens) den untenstehenden Tabellen entspricht.

Tabelle 3: Prüfplan für den Hersteller des Bausatzes für Steinschlagschutznetze; Eckdaten

Nr. Gegenstand/Art der Prüfung (Produkt, Rohstoff/Bestandteil, Komponente - betreffendes Merkmal angeben) Prüf- oder Kontrollverfahren (siehe 3.2.3, 2.4 oder 5.2) Kriterien, sofern vorhanden Mindestanzahl der Proben Mindesthäufigkeit der Prüfungen
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
1 Pfosten und Platten (bei Stahl) * Zugfestigkeit, Dehnung, Streckung   1 Versuch pro Charge  
Schweißmerkmale   Für jeden Pfosten soll die Schweißung durch Sichtprüfung überprüft werden. Ferner soll mindestens ein Versuch jedes Jahr für jeden Lieferanten durchgeführt werden
Galvanisierung oder anderer Korrosionsschutz   3 Versuche pro Charge sind gefordert mit mindestens 3 Versuchen pro 50 Pfosten/Platten  
2 Kabel/Seile Seilbezeichnung EN 12385-2 Bruchkraft / Dehnung, geometrische Eigenschaften, Galvanisierung oder anderer Korrosionsschutz   3 Versuche pro Rolle oder 50 Tafeln (Prüfungen brauchen nicht an Ringproben durchgeführt zu werden, sondern sind einer Tafel zu entnehmen)  
3 Vorrichtung zur Dämpfung Kraft-Verformungs-Diagramm geometrische Eigenschaften Unterschied zwischen deklariertem Wert der Aktivierungskraft im Bereich von 15 % Mindestens 2 Prüfungen pro Jahr Jedes 100. Stück desselben Typs
4 Ringnetze Bruchkraft geometrische Eigenschaften, Drahtbruch Dehnung, Galvanisierung oder anderer Korrosionsschutz   3 Prüfungen pro Lieferung oder jede 50. Tafel aus derselben Lieferung  
5 Klemmen statische Last nach relevanten Normen     Jede 5000. Klemme desselben Typs
*) Für andere Materialien sollen ähnliche Merkmale mit Hinweis auf vorhandene Europäische Normen verwendet werden. Bei zutreffenden Materialmerkmalen für diesen Verwendungszweck sollte pro Charge je ein Versuch gemacht werden, aber mindestens einer pro 50 Pfosten.

Tabelle 3a: Prüfplan für den Hersteller von Komponenten oder des Bausatzes; Eckdaten

Nr. Gegenstand/Art der Prüfung (Rohstoff/Bestandteil, Komponente - betreffendes Merkmal angeben) Prüf- oder Kontrollverfahren (siehe 3.2.3, 2.4 oder 5.2) Kriterien, sofern vorhanden Mindestanzahl der Proben Mindesthäufigkeit der Prüfungen
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
1 Pfosten und Platten (bei Stahl) * Zugfestigkeit, Dehnung, Streckung,   Gemäß der geltenden Norm
Schweißmerkmale  
Galvanisierung oder anderer Korrosionsschutz  
2 Kabel/Seile Seilbezeichnung, Bruchkraft / Dehnung, geometrische Eigenschaften, Galvanisierung oder anderer Korrosionsschutz   Gemäß der geltenden Norm
3 Vorrichtung zur Dämpfung Kraft-Verformungs-Diagramm
geometrische Eigenschaften
Unterschied zwischen deklariertem Wert der Aktivierungskraft im Bereich von 15 %   Jedes 100. Stück
4 Ringnetze Bruchkraft geometrische Eigenschaften, Drahtbruch / Dehnung, Galvanisierung oder anderer Korrosionsschutz   3 Prüfungen pro alle 50 Tafeln  
5 Klemmen statische Last nach relevanten Normen     Jede 1000. Klemme desselben Typs
*) Für andere Materialien sollen ähnliche Merkmale mit Hinweis auf vorhandene Europäische Normen verwendet werden. Bei zutreffenden Materialmerkmalen für diesen Verwendungszweck sollte pro Charge je ein Versuch gemacht werden, aber mindestens einer pro 50 Pfosten.

3.2.2 Aufgaben der notifizierten Stellen

Die wichtigsten Maßnahmen, die im Prozess der Konformitätsbescheinigung von der (den) notifizierte(n) Stelle(n) für einen Bausatz für Steinschlagschutznetze durchgeführt werden müssen, sind in Tabelle 4 aufgeführt.

Tabelle 4: Prüfplan für die notifizierte(n) Stelle (Stellen) für den Hersteller des Bausatzes; Eckdaten

Art der Kontrolle   Typische(r) Umfang / Häufigkeit der Kontrolle
Element der Konformitätsbescheinigung (gemäß BPR Anhang III.1.) Betreffendes Produkt, Roh-/zusammengesetztes Material, Produktkomponente und Merkmal
Erstprüfung des Produkts Prüfung der Betriebs-Energie-Stufe entsprechend Abschnitt 2.4.1 Wenn die Produktion oder eine neue Fertigungsstraße begonnen wird
Prüfung der maximalen Energie-Stufe gemäß Abschnitt 2.4.2
Merkmale der Verformungen gemäß Abschnitt 2.4.4/ 2.4.5
Einwirkungen auf Fundamente gemäß Abschnitt 2.4.6
Prüfungen an Komponenten (siehe Anhang C)
Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle Beschreibung mit Bezug auf die Aufgaben Wenn die Produktion oder eine neue Fertigungsstraße begonnen wird
Laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle Beschreibung mit Bezug auf die Aufgaben Einmal jährlich
weiter .

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