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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 211-037 - Schutz der Gesundheit bei Mehrfachbelastungen durch Beruf, Ehrenamt und Familie
Eine Hilfestellung für Arbeitnehmer

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 10/2014)




Eine Hilfestellung für Arbeitnehmer

1 Warum Sie diese Broschüre lesen sollten

Die Arbeitswelt befindet sich in einem Wandel. Obwohl das Normalarbeitsverhältnis immer noch die Regel darstellt, wächst der Anteil an Beschäftigungsformen, die von dieser Norm abweichen, stetig. So gehen immer mehr Beschäftigte Teilzeittätigkeiten nach, arbeiten bei mehreren Arbeitgebern in verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen, Vollzeitbeschäftigte haben Nebenjobs oder sind zusätzlich ehrenamtlich engagiert. Auch die Zahl derer, die in einer mobilen Tätigkeit oder in der Leiharbeit an ständig wechselnden Arbeitsplätzen und Einsatzorten arbeiten, steigt.

Jürgen S., Maurer
"Ich bin Maurer von Beruf und wohne in einem kleinen Ort. Hier hilft man sich unter den Nachbarn. Wenn einer sein Haus baut, helfen alle anderen mit. So fallen nur die Materialkosten an, der ganze Bau wird wesentlich billiger.
Auch unsere Pfarrscheune haben wir gemeinsam renoviert, die baufälligen Mauern wieder aufgebaut und noch ein neues Stück drangebaut. Kein Problem, da bin ich ja Fachmann, und auch hier ist das Geld immer knapp. Also abends nach der Arbeit schnell zum Pfarrgrundstück und noch 2-3 Stunden ehrenamtlich weiter gearbeitet. War ja Sommer, also kein Problem. Und die Kumpels aus der Nachbarschaft habe ich da auch alle wieder getroffen. War eine schöne Zeit, aber mein Rücken hat sie auch noch in Erinnerung ..."

Als Beschäftigter müssen Sie natürlich durch Ihre berufliche Arbeit Ihren Lebensunterhalt bestreiten, sind ggf. auf mehrere Teilzeittätigkeiten angewiesen oder können Ihre Arbeitszeit nicht beliebig reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Deshalb sollten Sie Ihre Belastungen kompetent beurteilen können. Gerade die langfristigen gesundheitlichen Folgen von Überbelastungen sind schwer vorhersehbar. Die eigene Gesundheit zu erhalten, trägt nicht nur zur Lebensqualität bei, sondern auch dazu, Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten und nicht zuletzt, gesund in den Ruhestand gehen zu können. Wir wollen Sie dabei unterstützen, Ihre eigene Gesundheit und Leistungsfähigkeit in Zeiten veränderter Belastungen zu bewahren.

Diese Broschüre zeigt Handlungsoptionen auf und liefert konkrete Handlungshilfen zur selbstständigen Einschätzung von Belastungen bei der Arbeit, aber auch im Ehrenamt, bei außerberuflichen Tätigkeiten und in der Pflege. Weiterhin werden Unterstützungsangebote, die jeder Beschäftigte für sich nutzen kann, dargestellt.

2 Auch Ihr Arbeitgeber muss handeln

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Ihren Arbeitgeber, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zum Arbeitsschutz durchzuführen. Die vorstehend beschriebenen Arbeits- und Beschäftigungsformen machen allerdings deutlich, dass der Arbeitgeber an praktische Grenzen stößt, wenn er z.B. die Bedingungen an den wechselnden Einsatzorten seiner Beschäftigten außerhalb seines Betriebes nicht genau kennt. Hier benötigt er Ihre Mitwirkung. Sie haben das Recht, sich von Ihrem Arbeitgeber über die Ihre Tätigkeit betreffende Gefährdungsbeurteilung informieren zu lassen. Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, kann und muss der jeweilige Arbeitgeber nur die Gefährdungen für Sie durch Ihre Tätigkeit bei ihm beurteilen. Er darf von Ihnen nicht verlangen, ihm Auskunft zu erteilen über Tätigkeiten und Belastungen bei einem anderen Arbeitgeber, denn dadurch würden Sie ggf. geschützte Informationen preisgeben. Er kann jedoch vor Aufnahme der Tätigkeit bei ihm Auskunft von Ihnen verlangen, ob Sie andere Berufstätigkeiten ausüben. Er kann Sie im Arbeitsvertrag verpflichten, ihm andere Tätigkeiten zu melden und dies vom ihm ggf. genehmigen zu lassen. Das gilt jedoch nur, wenn durch die andere Tätigkeit die Interessen des einen Arbeitgebers möglicherweise betroffen sind. So muss man im öffentlichen Dienst i.d.R. sogenannte Nebentätigkeiten anzeigen.

Bei bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten, z.B. der freiwilligen Feuerwehr, ist durch Landesgesetze geregelt, dass Ihr Arbeitgeber Rücksicht nehmen und Sie unter Umständen sogar unter bestimmten Umständen für die ehrenamtliche Tätigkeit freistellen muss. Aber das sind Ausnahmen.

Geht es um Belastungen, die außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen liegen, also durch Nebenjobs, private und ehrenamtliche Tätigkeiten entstehen, können nur Sie selbst eine Einschätzung treffen. Nur Sie selbst können alle Ihre Belastungen bei ggf. mehreren Arbeitgebern, bei beruflicher und ehrenamtlicher oder sonstiger außerberuflicher Tätigkeiten beurteilen. Dabei will Ihnen diese Broschüre helfen.

3 Was können Sie selbst tun?

Es ist für Sie von Vorteil, Ihre Belastungen und Gefährdungen, denen Sie bei der Arbeit oder anderen vergleichbaren Tätigkeiten ausgesetzt sind, selbst einschätzen zu können, denn nur Sie haben den Gesamtüberblick.

Sie können Ihre Gesundheitskompetenz stärken durch Nutzung der folgenden Hilfen:

3.1 Check zur Beurteilung der eigenen Belastung mit Empfehlungen zur Reduzierung; bestehend aus zwei Fragebögen:

3.1.1 Checkliste 1: "Belastung durch mehrere Beschäftigungen oder Tätigkeiten an mehreren Einsatzorten"

3.1.2 Checkliste 2: "Belastung durch Beruf, Pflege von Angehörigen oder Ehrenamt"

3.2 Beispiele von Handlungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Belastung

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