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Regelwerk, BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 2003; 2009; 11/2013; 11/2021)



Archiv: 11/2013
Bisherige Nomenklatur: BGI 688
Hinweis: nicht Kontext relevante Bilder werden nicht dargestellt *)

1 Vorwort

Lärm ist jede Art von unerwünschtem Schall. Er kann stören, belästigen, schädigen oder die Unfallgefahr erhöhen, weil wichtige Schallsignale nicht wahrgenommen werden können. Deshalb ist Lärmbekämpfung am Arbeitsplatz nach wie vor notwendig. Die Unfallversicherungsträger gehen davon aus, dass vier bis fünf Millionen Beschäftigte gehörgefährdendem Lärm während der Arbeit ausgesetzt sind. Bei langjähriger arbeitsbedingter Lärmbelastung kann das zu einer Gehörschädigung bis hin zur Berufskrankheit "Lärmschwerhörigkeit" führen.

Jede dritte anerkannte Berufskrankheit war 2018 "Lärmschwerhörigkeit" ( Abb. 1).

Die vorliegende DGUV Information wendet sich deshalb an diejenigen, die in den Betrieben dafür verantwortlich sind, Lärm zu mindern oder zu vermeiden. Die Schrift unterstützt außerdem alle Personen, die die Verantwortlichen in den Betrieben beraten - in puncto Gefährdungsbeurteilung, Lärmminderungsmaßnahmen, Auswahl geeigneter Gehörschützer und Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Die allgemeinen Ausführungen in den ersten Abschnitten vermitteln Grundkenntnisse und sollen zur Sensibilisierung und Motivation beitragen.

Im Anschluss stehen die gesetzlichen Grundlagen im Fokus, weil dort die Auslösewerte und die maximal zulässigen Expositionswerte sowie sonstige einzuhaltende Größen zusammengefasst sind. Auch die sich daraus ergebenden Schritte für eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sind hier zu finden. In Abschnitt 5 "Lärmmessungen" wird ausführlich beschrieben, was bei einer fachkundigen Messung beachtet werden muss. Einen großen Umfang nehmen die Lärmminderungsmaßnahmen ein, um Anregungen und Ideen für die praktische Lärmminderung im Betrieb zu liefern. Den Abschluss bildet eine Übersicht über geeignete Gehörschutzmittel und die arbeitsmedizinische Vorsorge. Mit dieser DGUV Information stellen wir für die betriebliche Praxis ein Kompendium zum Thema "Lärm am Arbeitsplatz" zur Verfügung.

Abb. 1 Anzahl der Anzeigen zur Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit, aufgeteilt in jährliche Verdachtsanzeigen, anerkannte Fälle und Rentenfälle


2 Akustische Grundlagen

2.1 Schallentstehung

Schall breitet sich in elastischen Medien, wie Gasen, Flüssigkeiten und festen Körpern aus. Es sind Schwingungen der Moleküle um ihre Ruhelage. Breitet sich Schall in Gasen aus, spricht man von Luftschall. Die Wechselschwingungen um den statischen Luftdruck werden vom Ohr aufgenommen, durch das Trommelfell und den Übertragungsapparat des Mittelohrs ins Innenohr geleitet und in der Gehörschnecke (Cochlea) verarbeitet. Je nach Höhe der Luftdruckschwankungen und den vorherrschenden Frequenzen nimmt sie der Mensch dann als Geräusch wahr.

Solche kleinen, schnellen Schwankungen um den statischen Luftdruck können durch viele Vorgänge entstehen, zum Beispiel durch Transportvorgänge, Bewegung von Körpern oder auch durch Verwirbelung von Luft (wie beim Abblasen von Werkstücken mit Druckluft) oder durch impulshaltige Ereignisse (wie beim Platzen eines Autoreifens).

Breitet sich Schall in flüssigen Körpern und Medien aus, spricht man von Körperschall. Er kann zum Beispiel entstehen, wenn Maschinen ihre Schwingungen auf Bauteile des Gebäudes übertragen. Körperschall kann wiederum die angrenzende Luft in Schwingungen versetzen und erneut als Luftschall wahrgenommen werden, auch weit von der Quelle entfernt.

2.2 Schalldruck und Schalldruckpegel

Der Hörbereich des Menschen vom leisesten bis zum lautesten Geräusch ist sehr groß. Der menschliche Gehörapparat nimmt Schalldrücke zwischen ca. 0,00002 Pa (20 µPa) und 20 Pa wahr. Das ist so, als ob der Mensch eine Last von 1000 kg heben kann und trotzdem noch merkt, wenn er 1 Gramm in der Hand hält ( Abb. 2).

Um diesen Bereich vernünftig abbilden zu können, wird der Schalldruckpegel Lp logarithmisch ausgedrückt. Als Einheit wurde das Dezibel (dB) festgelegt. (Gleichung 1)

p = vorhandener Schalldruck
p0 = Bezugsschalldruck 20 µPa

Damit ergeben sich für die oben genannten Extremwerte des Schalldruckpegels Zahlenwerte zwischen 0 und 120 dB.

2.3 Frequenzbewertung

Der Hörfrequenzbereich liegt beim Menschen zwischen etwa 16 Hz und 16 kHz (DIN 1320:2009-12 "Akustik-Begriffe"). Unterhalb von 16 Hz spricht man von Infraschall, oberhalb von 16 kHz von Ultraschall.

Das im Arbeits- und Gesundheitsschutz gebräuchlichste Frequenzfilter ist das "A"-Filter (auch "A-Bewertung" genannt). Damit soll das menschliche Hörempfinden bei moderaten Schallpegeln nachgebildet werden ( Abb. 3 und DIN EN 61672-1:2014-07 "Elektroakustik - Schallpegelmesser - Teil 1: Anforderungen"). Das Ohr des Menschen ist im mittleren Frequenzbereich von ca. 500 Hz bis 5.000 Hz am empfindlichsten. Sehr hohe und sehr tiefe Töne werden schlechter wahrgenommen. Diesem Umstand wird durch die A-Bewertungskurve Rechnung getragen ( Abb. 3). Bei Verwendung dieser Frequenzbewertung wird der Schalldruckpegel als La in dB angegeben. Gebräuchlich ist auch die Schreibweise L in dB(A). Die Maßeinheit Hz (= Hertz) der Frequenz gibt die Zahl der Schwingungen pro Sekunde an.

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